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Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart (Teil 6)

Bibliografische Daten

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
PPN621043052
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4391740
Titel:
Pfeifers Lehrbuch der Geschichte für höhere Lehranstalten
Autor*in:
Borries, Emil von
Kienitz, Otto
Pfeifer, Wilhelm
Erscheinungsort:
Breslau
Verlag:
Hirt
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Ausgabenbezeichnung:
Sonderausg. für Südwestdeutschland / hrsg. von E[mil] von Borries unter Mitw. von O[tto] Kienitz
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
PPN621044024
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4405659
Titel:
Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart
Signatur:
HEG-II 51(1,11)-6
Autor*in:
Borries, Emil von
Kienitz, Otto
Pfeifer, Wilhelm
Henkelmann, Karl
Brandt, Paul
Bandzählung:
Teil 6
Erscheinungsort:
Breslau
Verlag:
Hirt
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1911
Ausgabenbezeichnung:
Sonderausg. für Südwestdeutschland / hrsg. von E[mil] von Borries unter Mitw. von O[tto] Kienitz [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
mit einem Anhang: Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen von K[arl] Henkelmann ; mit 17 Karten im Text und einem kunstgeschichtlichen Anhang von [Paul] Brandt

Kapitel

Titel:
Die neueste Zeit
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
A. Das Deutsche Reich
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Pfeifers Lehrbuch der Geschichte für höhere Lehranstalten
  • Geschichte der Neuzeit von 1648 bis zur Gegenwart (Teil 6)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Verzeichnis der Karten im Text
  • I. Zeitalter der Entstehung und Entwicklung der Großmächte. 17. und 18. Jahrhundert
  • II. Das Zeitalter der Revolution
  • III. Die Zeit vom zweiten Pariser Frieden bis zur Gründung des Deutschen Reiches. 1815-1871
  • Die neueste Zeit
  • A. Das Deutsche Reich
  • B. Die übrigen Großmächte der Gegenwart
  • Kanon der einzuprägenden Jahreszahlen
  • Kurzer Abriß der Geschichte und Verfassung des Großherzogtums Hessen
  • Einband
  • Bilder zur Kunstgeschichte der neueren und neuesten Zeit
  • Einband

Volltext

208 
Die neueste Zeit. 
$ 118. Die Verfassung des Deutschen Reiches entsprach im ganzen 
der Verfassung des Norddeutschen Bundes. Die Eingangsworte der am 
16. April 1871 veröffentlichten Versassnngsnrkunde besagen, daß der König 
von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, die Könige 
von Bayern und Württemberg, der Großherzog von Baden, der 
Großherzog von Hessen und bei Rhein (für die südlich vom Main be- 
legenen Teile des Großherzogtums Hessen) einen ewigen Bund schließen 
zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen 
Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutscheu Volkes. Dieser 
Bund wird den Namen „Deutsches Reich" führen. 
Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauen- 
bürg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, 
Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Altenbnrg, Sachsen-Kobnrg-Gotha, Anhalt, Schwarz¬ 
burg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen*), Waldeck, Reuß Älterer 
Linie, Reuß Jüngerer Linie, Schanmbnrg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen 
und Hamburg. Zu dem Gebiet ist hinzugekommen Elsaß-Lothringen. 
Innerhalb dieses Bundesgebiets übt das Reich das Recht der Ge- 
setzgebnng mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landes- 
gesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch 
ihre Verkündigung von Reichs wegen, die durch das „Reichsgesetzblatt" 
geschieht. 
Für ganz Deutschland besteht ein gemeinsames Indigenat (Bürger- 
recht); der Angehörige eines jeden Bundesstaates ist in jedem anderen 
Bundesstaat als Inländer zu behandeln. Dem Auslande gegenüber haben 
alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs. 
Der Gesetzgebung des Reiches sind eine große Anzahl wichtiger 
Rechtsgebiete ausschließlich überwiesen, insbesondere: 
1. die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimats- und Niederlassuugs- 
Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und 
über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, 
über Kolonisation und die Auswanderung; 
2. die Zoll- und Handelsgesetzgebung und die für die Zwecke des 
Reiches zu verwendenden Steuern; 
3. die Ordnung des Maß-, Münz- und Gewichtswesens,' 
4. das Bankwesen; 
5. die Erfindungspatente; 
6. der Schutz des geistigen Eigentums; 
7. Organisation eines gemeinsamen Schutzes des deutschen Handels 
im Auslande, der deutschen Schiffahrt und ihrer Flagge zur See 
und das Konsulatswesen; 
8. das Eisenbahnwesen und die Herstellung von Land- und Wasser- 
straßen; 
*) Jetzt mit Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion vereinigt.
	        

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