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Dritte Periode der Neuzeit, die Zeit der Umwälzungen (H. 4)

Bibliografische Daten

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
PPN621048631
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4566584
Titel:
Lehrbuch der Geschichte für Lyzeen und höhere Mädchenschulen
Autor*in:
Christensen, Heinrich
Bearbeiter*in/Herausgeber*in:
Christmann, Curt
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Hirt
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Untertitel:
Neubearbeitung in 4 Heften, 1 Vorstufe und 1 Ergänzungsheft

Band

Persistenter Identifier:
PPN621048658
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4566595
Titel:
Dritte Periode der Neuzeit, die Zeit der Umwälzungen
Signatur:
HEG-II 53(2,12)-4
Autor*in:
Christensen, Heinrich
Bearbeiter*in/Herausgeber*in:
Christmann, Curt
Bandzählung:
H. 4
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Hirt
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1912
Ausgabenbezeichnung:
2., umgearb. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung

Kapitel

Titel:
Dritter Abschnitt. Die Zeit des Deutschen Reiches. Von 1871 bis zur Gegenwart
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lehrbuch der Geschichte für Lyzeen und höhere Mädchenschulen
  • Dritte Periode der Neuzeit, die Zeit der Umwälzungen (H. 4)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsübersicht
  • Dritte Periode der Neuzeit. Die Zeit der Umwälzungen
  • 2. Abschnitt. Die Zeit der nationalen Staatenbildung, 1815-1871
  • Dritter Abschnitt. Die Zeit des Deutschen Reiches. Von 1871 bis zur Gegenwart
  • § 133. Rückblick
  • Mitteleuropa 1803
  • Europa zur Zeit der höchsten Machtentfaltung Frankreichs 1812
  • Mitteleuropa 1815-1866
  • Deutschland 1866-1871 mit Angaben der Gebietsentwicklung Preuszens
  • Werbung
  • Einband

Volltext

64 III- Die Zeit des Deutschen Reiches. Von 1871 bis zur Gegenwart. § 126 
Dritter Abschnitt. Die Zeit des Deutschen Reiches. 
Von 1871 bis zur Gegenwart. 
• « • . V k. , 
§ 126. Reich und Reichsgewalt. 
1. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat; er besteht aus 26 
Einzelstaaten. Die Verwaltung ist teils Reichssache, teils — aber stets 
unter der Oberhoheit des Reiches, das seine Kompetenz (Zuständigkeit) auf 
dem Wege der Verfassungsgesetzgebung erweitern kann! — Landessache. 
Reichssache sind — und demgemäß der Reichsgesetzgebung unter- 
worfen — vor allem das Heerwesen und die Flotte, der Schutz des 
Handels und der Deutschen im Auslande (durch Konsuln), das 
bürgerliche wie das Strafrecht und die höchste Gerichtsbarkeit 
(Reichsgericht in Leipzig), das Post- und Telegraphenwesen 
(ausgenommen in Bayern und Württemberg), die Zölle und ein Teil der 
Steuern. 
Die Träger der Reichsgewalt sind der Kaiser, der Bundes- 
rat und der Reichstag. 
a) Der Kaiser. An der Spitze des Reiches steht mit dem Titel 
„Deutscher Kaiser" der jeweilige König von Preußen. Der Kaiser 
vertritt das Reich in seinen Beziehungen zu anderen Staaten, schließt 
Bündnisse und Verträge, erklärt nach Zustimmung des Bundesrats den 
Krieg und schließt Frieden. Er führt den Oberbefehl über das Heer und 
die Kriegsflotte; er beruft und schließt den Bundesrat und den Reichstag 
(den er mit Zustimmung des Bundesrats auch auflösen kann), verkündet 
die Reichsgesetze und überwacht ihre Ausführung; er ernennt und entläßt 
die obersten Reichsbeamten. 
Alle kaiserlichen Erlasse bedürfen der Gegenzeichnung des Reichs- 
kanzlers, des höchsten Beamten im Reiche, der zugleich preußischer 
Ministerpräsident zu sein pflegt. Mit dieser Gegenzeichnung übernimmt 
der Reichskanzler die Verantwortung dem Bundesrat und dem Reichstag 
gegenüber. Im Bundesrat stehen ihm Vorsitz und Leitung zu. 
Die ReiHsbehördeu, von Staatssekretären geleitet, sind ihm 
untergeordnet (z. B. das Auswärtige Amt, das Kolonialamt, das Reichs- 
- amt des Innern, das Reichsmarineamt usw.). / 
b) Der Bundesrat, in dem die Regierungen sämtlicher Einzelstaaten 
durch ihre Bevollmächtigten ihre Bundesrechte ausüben, zählt 61 Mit¬ 
glieder. Jeder Kleinstaat hat mindestens eine Stimme, Preußen 17, eine 
verhältnismäßig geringe Zahl, die aber ausreicht, um dem führenden 
Großstaat den notwendigen Einfluß zu sichern. Denn in gewissen Lebens- 
fragen des Reiches, wie z. B. in der der Wehrverfassung, kann eine Än- 
derung ohne Preußens Zustimmung nicht erfolgen (preußische Sonder- 
rechte?).
	        

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Christensen, Heinrich, and Curt Christmann. Dritte Periode Der Neuzeit, Die Zeit Der Umwälzungen. Leipzig: Hirt, 1912. Print.
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