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Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit (Teil 5)

Bibliographic data

Multivolume work

Persistent identifier:
PPN622481401
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5577967
Title:
Lehrbuch der Geschichte für höhere Lehranstalten
Author:
Neubauer, Friedrich
Place of publication:
Halle a.d.S.
Publisher:
Buchh. des Waisenhauses
Document type:
Multivolume work
Collection:
History textbooks,imperial Germany
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung

Volume

Persistent identifier:
PPN622484214
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5850205
Title:
Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit
Shelfmark:
HEG-II 9(2,01)-5
Author:
Neubauer, Friedrich
Volume count:
Teil 5
Place of publication:
Halle a.d.S.
Publisher:
Buchh. des Waisenhauses
Document type:
Volume
Collection:
History textbooks,imperial Germany
Publication year:
1901
Edition title:
2. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Subtitle:
(Oberprima)

Title page

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Lehrbuch der Geschichte für höhere Lehranstalten
  • Vom Westfälischen Frieden bis auf unsere Zeit (Teil 5)
  • binder
  • Advertising
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhalt
  • I. Das Zeitalter des Emporkommens Preußens 1648-1786
  • II. Das Zeitalter der Zerstörung des alten Reichs und der Entstehung des neuen deutschen Kaisertums. 1786-1888
  • Regentpanel
  • Geschichtliche Tabellen
  • Geschichts-Kalender
  • Übersichten zur Staats- und Wirtschaftskunde
  • Advertising
  • binder

Full text

37 
stellen. Dann wird sie leicht wiffen, wo weggenommen werden kann und wo 
sie zulegen muß. — Eine so geregelte Führung des Haushaltes wird und muß 
die Hausfrau mit Freude und Befriedigung erfüllen. 
5. Verrichte kleine Arbeiten, die sonst Gewerbsleute 
machen, selbst! Nach verschiedenen Verfassern, 
25. Aus „Kermann und Dorothea". 
Dienen lerne beizeiten das Weib nach ihrer Bestimmung; 
Denn durch Dienen allein gelangt sie endlich zum Herrschen, 
Zu der verdienten Gewalt, die doch ihr im Hause gehöret. 
Dienet die Schwester dem Bruder doch früh; sie dienet den Eltern 
Und ihr Leben ist immer ein ewiges Gehen und Rommen 
Oder ein Heben und Tragen, Bereiten und Schaffen für andere, 
wohl ihr, wenn sie daran sich gewöhnt, daß kein weg ihr zu sauer 
Wird und die Stunden der Nacht ihr sind wie die Stunden des Tages, 
Daß ihr niemals die Arbeit zu klein und die Nadel zu fein dünkt, 
Daß sie sich ganz vergißt und leben mag nur in andern! Goethe. 
26. Was ©in« tüchtige Arbeiterfrau aus ihrem Mann zu 
machen vermag. 
Ein Kattundrucker in Manchester hatte sich an das Wirts¬ 
hausleben gewöhnt und ließ auch nicht davon, als er sich ver¬ 
heiratete. Seine junge Frau verlangte deshalb von ihm, daß er 
ihr täglich zwei halbe Kannen Bier als den ihr zukommenden 
Anteil bewilligen sollte. Dieses Abkommen behagte ihm nicht 
sonderlich; denn obgleich er einen guten Trunk hebte, hätte er 
doch gern eine nüchterne Frau gehabt. — Sie ließen es sich 
beide sauer werden; aber es verging leider kaum ein Tag, ohne 
daß der bedauernswerte Mann seine Schritte zur Schenke lenkte. 
Sie erhielt das Geld zu ihrer täglichen Kanne Bier; er trank 
seine zwei oder drei Quart und eins kam dem andern nicht in 
die Quere. Doch wußte die Frau ihren Mann ab und zu durch 
eine kleine List dazu zu bringen, daß er abends ein oder zwei 
Stunden früher nach Hause kam oder auch einmal einen ganzen 
Abend daheim blieb. — Sie waren nun ein volles Jahr ver¬ 
heiratet, und als der Morgen ihres Hochzeitstages kam, blickte 
der Gatte mit einem Anflug von Reue in das hübsche, frische 
Gesicht der jungen Frau. »Mary!« sagte er, »wir haben uns 
das ganze Jahr über keinen vergnügten Tag gemacht. Hätt' 
ich nur einen gebogenen Heller übrig, so könnten wir mal eine 
Fahrt nach dem Dorf machen und deine Mutter besuchen.« — 
Lesebuch für unterfrcinüsche Fortbildungsschulen. 4
	        

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Haller, Nikolaus. Vaterländische Geschichte Für Die Oberstufe Der Volksschulen. Trier: Disteldorf, 1912. Print.
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