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Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges (Teil 1)

Bibliographic data

Multivolume work

Persistent identifier:
PPN622656503
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6147158
Title:
Abriß der Geschichte und Geographie für höhere Lehranstalten
Author:
Sattler, Maximilian Vincenz
Place of publication:
München
Publisher:
Lindauer
Document type:
Multivolume work
Collection:
History textbooks, imperial Germany
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Subtitle:
mit einschlägigen Landkarten und historischen Tafeln

Volume

Persistent identifier:
PPN622658115
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6147168
Title:
Die Alte Welt
Shelfmark:
HDG-II 107(1,1871)-1
Author:
Sattler, Maximilian Vincenz
Volume count:
Bd. 1
Place of publication:
München
Publisher:
Lindauer
Document type:
Volume
Collection:
History textbooks, imperial Germany
Publication year:
1871
Edition title:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung

Title page

Document type:
Multivolume work
Structure type:
Title page

Contents

Table of contents

  • Zur deutschen Geschichte
  • Deutsche Geschichte bis zum Ausgang des Dreißigjährigen Krieges (Teil 1)
  • Binder
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Abschnitt. Älteste deutsche Geschichte
  • Zweiter Abschnitt. Die germanische Wanderzeit
  • Dritter Abschnitt. Die Geschichte des Karolingerreiches
  • Vierter Abschnitt. Die Geschichte des deutschen Kaiserreiches im Mittelalter bis zur Zeit des Interregnums
  • Fünfter Abschnitt. Geschichte des Deutschen Reiches vom Ende des Interregnums bis zum Beginn der Reformation
  • § 49. Karl IV. (1347-1378)
  • § 55. Kämpfe um die Kirchenreform im 15. Jahrhundert
  • Sechster Abschnitt. Deutsche Geschichte in der Reformationszeit bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges
  • Anhang
  • Advertising
  • Binder

Full text

Die Entwicklung der ständischen Gegensätze im 14. Jahrhundert. 
149 
Städteeinungen werden von Reichs wegen verboten, ebenso die Aufnahme von Pfahl- 
bürgern). 
e. Die Ansprüche des Papstes auf das Recht, Königswahlen zu bestätigen, 
werden dadurch zurückgewiesen, daß des Papstes gar nicht erwähnt wird. Als darum 
Papst Innozenz VI. anfing, Einwendungen zu machen, brachte ihn Marl IV. durch 
Andeutungen über die Notwendigkeit einer Airchenreform zum Schweigen. 
2. Die Bedeutung der Goldenen Bulle. 
a. Im allgemeinen. 
„Sie kodifiziert und systematisiert in dreißig Abschnitten, was im Laufe 
der Königsherrschaften seit dem Interregnum sich langsam und unter tausend Fällen 
der Ausnahme und des Widerspruchs zum Reichsrecht entwickelt hatte oder zu ent- 
wickeln wenigstens im Begriff war. Und sie tut das im Sinne Karls: unbefangen 
gegenüber den Fürsten, freigebig in Scheinrechten und Titeln, die politisch wenig be- 
deuteten und finanziell nichts kosteten, und klug in der Berechnung auf die zukünftig 
mögliche Wirkung. . . . Karl IV. wollte durch sie nicht reformieren. Er wollte 
nur feststellen, was von Reichsrechten noch bestand, und er tat das naturgemäß in 
konservativem Sinne. Insofern ist die Goldene Bulle ein retrospektives 
Gesetz, ein Abschluß und Inbegriff gleichsam der konstitutionellen Leistungen 
des letzten Jahrhunderts." (kamprecht.) 
b. Im besondern. 
a. Die verselbständigung der kurfürstlichen Däuser fördert die Auflösung des 
alten Reiches, schafft aber auch Raum für die Entwicklung einer fürstlichen 
Großmacht, die bestimmt war, dereinst den Kristallisationspunkt des künftigen 
nationalen Einheitsstaates zu bilden (brandenburgisch-preußischer Staat). 
ß. Die endgültige Feststellung des kurfürstlichen Charakters von Brandenburg, 
Sachsen und Böhmen interessiert diese drei großen Fürstentümer auf ostelbischem 
Kolonialgebiete dauernd für das Verfassungsleben des Reiches und beugt somit der 
Gefahr einer Entfremdung derselben vom Reiche vor. 
y. Die vierzahl der weltlichen Kurstimmen sichert dem weltlichen Fürstentume 
das Übergewicht über das geistliche. 
ö. Die Maßregeln gegen die Städteeinungen fördern den verfall städtischen 
Einflusses auf die Reichsverfassung. 
§ 50. Die Entwicklung der ständischen Gegensätze und deren Kampf 
im 14. Jahrhundert. 
Das Verfassungsleben des Deutschen Reiches wird seit der 
Zeit des Interregnums beherrscht durch den Gegensatz der großen 
sozialen Mächte, deren Kämpfe um ihre Eingliederung in die 
Reichsverfassung die Umwandlung des verfallenen Lehnsstaates 
zu einem lebenskräftigen politischen Ganzen verhindert hat. 
I. Zwischen Fürsten, Adel und Städten hatte sich ein prinzipieller Gegen- 
satz daraus entwickelt, daß Fürstentum und Adel auf lehnsrechtlicher 
Grundlage fußten, die Städte dagegen ein besonderes Stadtrecht ent- 
wickelt hatten. 
Insofern das Lehnswesen ein Produkt der Naturalwirtschaft war, 
das städtische Leben aber auf geldwirtschaftlicher Grundlage erwuchs, ist 
der politische Gegensatz jener Mächte aus dem Widerstreit verschiedener Stufen 
der wirtschaftlichen Entwicklung hervorgegangen, aus dem Gegensatz von Grund- 
besitz und Kapital. 
1. Das Fürstentum hatte sich aus der Grundherrschaft entwickelt und 
war im siegreichen Kampfe mit der Zentralgewalt zur Beherrschung ganzer
	        

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Gude, Karl. Auswahl Deutscher Dichtungen Aus Dem Mittelalter. Leipzig: Brandstetter, 1874. Print.
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