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Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters (Bd. 1)

Bibliografische Daten

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
PPN629820201
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6771008
Titel:
Lehrbuch der Geschichte für höhere Lehranstalten
Autor*in:
Pomtow, Paul
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Teubner
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Band

Persistenter Identifier:
PPN629821372
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6771014
Titel:
Geschichte des Altertums
Signatur:
HDG-II 88(2,03)-3
Autor*in:
Pomtow, Paul
Bandzählung:
Teil 3
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Teubner
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1903
Ausgabenbezeichnung:
2. Aufl.
Umfang:
V, 114 S.
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Einband

Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Einband

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lehrbuch der Geschichte für höhere Schulen
  • Deutsche Geschichte bis zum Ausgange des Mittelalters (Bd. 1)
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit der Wanderungen
  • II. Das Frankenreich
  • III. Die deutsche Kaiserzeit 919-1254
  • IV. Vom Untergange der Hohenstaufen bis zum Ausgange des Mittelalters
  • Merktafel
  • Einband

Volltext

106 VI. Vom Untergange der Hohenstaufen bis zum Ausgange des Mittelalters. 
Vornehmen veranstalteten gleich den Rittern von Zeit zu Zeit Turniere, 
die Handwerker übten ihre Fertigkeit in Schützengilden, und es belustigte 
sich jung und alt, vornehm mtd gering auf Schützenfesten. Die zahl- 
reichen kirchlichen Feste sowie der Karneval boten Gelegenheit zu Froh- 
sinn und Lust. 
Zu den Vergnügungen ernsterer Art gehörten die Vorträge der 
Meistersinger. Vom Staube und Schmutz der Werkstatt befreit, 
kamen an den Sonntagnachmittagen die dichtenden und singenden 
Handwerksmeister meist in dem Vorräume einer Kirche zusammen, um 
vor den Mitbürgern in Liedern auszusprechen, was die Woche über 
Geist und Herz bewegt hatte (Sänger, Dichter, Meister; — die Tabu- 
latur; — der Merker). 
2. Die deutsche Hansa. 
1. Die Ursachen ihrer Gründung. So lange die deutschen 
Könige aus dem salischen und dem staufischen Hause imstande zu sein 
schienen, Ruhe und Sicherheit im Lande zu gewährleisten, hatten die 
deutschen Handelsstädte sie eifrig in ihrem Wirken unterstützt. Als 
aber mit dem Verfall der hohenstanfischen Macht mehr und mehr die 
Unfähigkeit der Herrscher sich herausstellte, jenes erste und wichtigste 
Erfordernis dem Volke zu gewähren, mußten sie daran denken, sich 
selbst gegen die mancherlei Bedrückungen*) und Gefahren zu schützen, 
die ihrem Handel im Jnlande wie in der Fremde drohten. Dies 
konnten aber in ausgiebiger Weise nicht die einzelnen tun, sie mußten 
vielmehr in dem Zusammenschlüsse ihre Stärke suchen. 
2. Die ersten Bünde. Schon im Jahre 1241 schlössen Hamburg 
und das seegewaltige Lübeck einen Bund, um die Straße zwischen 
Ost- und Nordsee, zwischen der Trave und der Elbmündung gegen 
Räuber und Wegelagerer zu schützen. Bald folgten zahlreiche andere 
Bünde in Niedersachsen und Westfalen, fo zwischen Braunschweig und 
*) Im Jnlande maßten die größeren wie die kleineren Herren sich das Recht 
an, von den Waren, die durch ihr Gebiet befördert wurden, Zoll zu erheben, oder 
zwangen die Kaufleute, gegen eine beträchtliche Zahlung sich von ihnen durch ihr 
Gebiet leiten zu lassen. Der Kaufmann hatte aber dann immer noch nur das 
Recht, auf unverletztem Fahrzeuge seine Waren zu befördern. Brach die Achse und 
berührte der Wagenraum den Boden, so war sein Inhalt nach dem sogenannten 
Grund ruhrrecht dem Landesherren verfallen. Die Habe des zerschellten Schiffes 
oder Bootes gehörte nach dem St randrech l den Bewohnern des anliegenden Ufers. 
Jede Bergung desselben seitens der Eigentümer war verboten. Auch in der Fremde 
war der Kaufmann, der seine Ware zum Verkaufe ins Land brachte, jeder Willkür 
der Fürsten, dem Neide der einheimischen Städte preisgegeben. Hohe Zölle wurden 
erhoben, die Habe dessen, der in der Fremde gestorben, gehörte dem Landesherrn, 
für jedes Vergehen, das ein Fremder beging, wurden seine Landsleute haftbar ge- 
macht usw.
	        

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Hellwig, Paul. Deutsche Geschichte Bis Zum Ausgange Des Mittelalters. Leipzig: Deichert, 1908. Print.
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