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Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN640619266
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-7620410
Titel:
Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen
Signatur:
HDH-II 8(1,01)L
Autor*in:
Tecklenburg, August
Erscheinungsort:
Hannover [u.a.]
Verlag:
Carl Meyer (Gustav Prior)
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1901
Ausgabenbezeichnung:
Ausg. für d. Lehrer [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
IX. Die Zeit des Ringens nach Freiheit und Einheit
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen
  • Einband
  • Werbung
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit des Heidentums
  • II. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum
  • III. Die Zeit der Lehensherrschaft
  • IV. Die Zeit des Verfalls der Kaisermacht
  • V. Die Zeit der Reformen
  • VI. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges
  • VII. Die Zeit der Fürstenmacht
  • VIII. Die Zeit der Fremdherrschaft
  • IX. Die Zeit des Ringens nach Freiheit und Einheit
  • X. Im neuen Deutschen Reich
  • Zeittafel
  • Werbung
  • Inhaltsübersicht nach Längs- und Querschnitten
  • Einband

Volltext

X. 3m neuen Deutschen Reich. 
87 
unb unseren Nachfolgern an ber Kaiserkrone wolle Gott verleihen, 
allzeit Mehrer bes Reiches zu sein, nicht an kriegerischen Er¬ 
oberungen, sondern an ben Gütern unb Gaben bes Friedens, auf bem 
Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit unb Gesittung". Nach dieser Be¬ 
kanntmachung trat ber Großherzog von Baben vor unb rief mit lauter Stimme: „Es 
lebe hoch König Wilhelm, ber Deutsche Kaiser!" Unter bem Jubelrufe ber großen 
Versammlung warb manches Auge naß, unb bem greisen Kaiser stürzten bie hellen 
Thränen aus ben Augen. Durch ganz Deutschlanb aber ging ein Jubel über bie 
endliche Erfüllung ber Sehnsucht bes Volkes; bie alte Sage von ber Wteberfehr Bar¬ 
barossas war zur Thatsache geworben: 
„Als Friebrich ging jer schlafen, 
als Wilhelm stand er auf 
unb führt die deutschen Waffen 
zu neuem Siegeslauf." 
X. 3m neuen Deutschen Reich. 
52. Die Einrichtung des neuen Deutschen Reiches. 
1. Die Reichsverfafsung. Das Deutsche Reich ist ein Bundes¬ 
staat, dem 25 einzelne Staaten und das Reichsland Elsaß-Lothringen 
augehören. Es hat ein Grundgesetz, das in großen Zügen bestimmt, 
wie die Regierung geschehen soll. Das ist die Reichsverfassung. 
Danach steht an der Spitze des Reiches der König von Preußen; er 
führt den Namen Deutscher Kaiser. Die Fürsten der einzelnen 
Staaten entsenden zur Regierung des Reiches besondere Vertreter oder 
Bevollmächtigte. Sie zusammen bilden den Bundesrat. An der Gesetz¬ 
gebung des Reiches ist auch das Volk beteiligt. Es wählt aus seiner 
Mitte Abgeordnete, deren Gesamtheit den Namen Reichstag führt. 
Die wichtigsten Angelegenheiten des Reiches sind: das Heer und die 
Marine, Post und Telegraph, Gerichtswesen, Schutz des Handels im 
Auslande, Zölle, Ordnung der Maße, Münzen und Gewichte u. a. — 
Der Kaiser hat das Reich nach außen zu vertreten, im Namen des 
Reichs Krieg zu erklären, Frieden zu schließen, Bündnisse und Verträge 
mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu entsenden und zu em¬ 
pfangen. Er beruft, eröffnet und schließt den Bundesrat und den 
Reichstag, verkündet die Reichsgesetze, überwacht die Ausführung der¬ 
selben, sowie die oberste Leitung aller Reichsangelegenheiten. Ihm steht 
als oberster Reichsbeamter der Reichskanzler zur Seite. Der Bundes¬ 
rat faßt seine Beschlüsse unter dem Vorsitze des Reichskanzlers. Mit 
dem Reichstage zusammen ist der Bundesrat der Gesetzgeber des Reichs. 
Der Reichslag besteht aus 397 Vertretern des deutschen Volks, welche 
alle 5 Jahre neu gewühlt werden. Sie kommen alljährlich für be¬ 
stimmte Monate in Berlin im Reichtagsgebäude zusammen, um die 
Gesetzesvorlagen zu beraten. Jeder Staatsbürger kann seinem Ab¬ 
geordneten Wünsche in Bezug auf die Gesetzgebung unterbreiten. Die 
Abgeordneten haben die Pflicht, diese Wünsche zu Ausdruck und Geltung 
zu bringen. So hat also wieder, wie vor alter Zeit, jeder deutsche 
Staatsbürger seinen Anteil an der Rechtspflege und Verwaltung des
	        

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Zitierempfehlung

Tecklenburg, August. Deutsche Geschichte Für Evangelische Volksschulen. Hannover [u.a.]: Carl Meyer (Gustav Prior), 1901. Print.
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