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Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen

Bibliographic data

Monograph

Persistent identifier:
PPN640619266
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-7620410
Title:
Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen
Shelfmark:
HDH-II 8(1,01)L
Author:
Tecklenburg, August
Place of publication:
Hannover [u.a.]
Publisher:
Carl Meyer (Gustav Prior)
Document type:
Monograph
Collection:
History textbooks, imperial Germany
Publication year:
1901
Edition title:
Ausg. für d. Lehrer [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Language:
German

Chapter

Title:
III. Die Zeit der Lehensherrschaft
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Deutsche Geschichte für evangelische Volksschulen
  • Binder
  • Advertising
  • Title page
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Zeit des Heidentums
  • II. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum
  • III. Die Zeit der Lehensherrschaft
  • IV. Die Zeit des Verfalls der Kaisermacht
  • V. Die Zeit der Reformen
  • VI. Die Zeit des dreißigjährigen Krieges
  • VII. Die Zeit der Fürstenmacht
  • VIII. Die Zeit der Fremdherrschaft
  • IX. Die Zeit des Ringens nach Freiheit und Einheit
  • X. Im neuen Deutschen Reich
  • Zeittafel
  • Advertising
  • Inhaltsübersicht nach Längs- und Querschnitten
  • Binder

Full text

18 
III. Die Zeit der Lehen-herrschaft. 
Nachbarn in jener Zeit unser Baterland zum Tummelplätze ihrer Raub¬ 
züge machten. Von Süden kamen die Ungarn, die Nachkommen der 
Hunnen, auf ihren schnellen Pferden, von Norden die Normannen 
auf leichten Kähnen, und von Osten drangen die Wenden tief ins 
Land, raubten und sengten, fingen und mordeten, was vorkam, und ehe 
die Deutschen sich zur Gegenwehr gerüstet, hatten die Feinde längst das 
Weite gesucht. Der König war deshalb gezwungen, in den einzelnen 
Herzogtümern Männer zu ernennen, die dem Eindringen der Feinde 
selbständig wehren konnten. Das waren die Herzoge, die aber nicht 
mehr wie einst vom Volke erwählte Heerführer, sondern vom König 
ernannte Beamte waren. Schon im neunten Jahre seiner Regierung 
stellte Ludwig der Deutsche das alte Volksherzogtum Sachsen wieder her. 
Auch Bayern, Schwaben, Lothringen und Thüringen wurden 
nach und nach unter eigenen Herzögen wieder selbständiger. 
4. Die Lehensherrschafl. Als das deutsche Reich entstand, wurde 
der deutsche König oder Kaiser auch der oberste Lehensherr im Lande. 
Er gab Teile des Reichsgebietes den Hohen des Landes: den Herzögen, 
Bischöfen und Grafen, zu Lehen, uud diese konnten alles, was einen 
dauernden Ertrag gewährte: Grund und Boden, Zehnten, Zölle, Kirchen, 
Klöster und Ämter weiter verleihen. So entstand vom Kaiser herab 
eine fortgesetzte Kette von Lehensherren und Lehensmännern: jene ge¬ 
währten Schutz, diese leisteten Heeresfolge. 
Das Lehensheer. Erließ der Kaiser jetzt ein Heeresausgebot, so erging 
dieses nur an die obersten Lehensherren. Jeder Lehensherr bot seine Lehensmänner 
auf, diese riefen ihre Hintersassen und so fort, bis auch der letzte Mann zum Kampfe 
gerufen war. Die Lehensherren sammelten ihre Kriegerscharen an bestimmter Stelle 
und führten sie dem Herzoge oder dem Könige zu. Diese ordneten das Heer nach 
Stämmen und zogen mit ihm dem Feinde entgegen. Ein ungeheurer Troß begleitete 
das Heer, um den Mundvorrat, mit dem sich jeder für die ersten Wochen zu ver¬ 
sehen hatte, sowie das Gerät zum Aufschlagen des Lagers milzuführen. Wasser, 
Gras, Heu, Holz und andere Naturalien mußten die Landesbewohner den durch¬ 
ziehenden Truppen unentgeltlich liefern. Die Heerbannleute kämpften wie zur Urzeit 
zu Fuß; nur die Führer waren zu Pferde. 
Der Lehensbauer. Neben den Lehensmännern gab es noch viele Freie, die 
auf ihrem ererbten Eigentum saßen und keinem Lehensherrn pflichtig waren. Sie 
mußten selber für den Schutz ihres Gutes sorgen und aus eigene Kosten rüsten, wenn der 
Kaiser zum Kriege rief. Das war eilte Last, die mancher Freie gern los war; er übergab 
deshalb sein freies Eigentum einem mächtigeren Nachbarn und erhielt es von diesem als 
Lehen zurück. Nun war der Bauer zwar vom Kriegsdienste frei, aber abhängig von 
dem Lehens- ober Grundherrn; denn dieser verlangte für den Schutz, den er gewährte, 
seinen Zins, d. i. seinen Anteil an dem Ertrage der Güter. Geld war nur wenig 
vorhanden; alle Abgaben und Verpflichtungen mußten daher in Natur geleistet 
werden: z. B. der Zehnte von allen Felbfrüchten, ferner Eier, Butter, Fleisch, Hühner 
und was sonst im Haushalte gebraucht werden konnte. Außerdem mußte der Bauer 
dem Grundherrn Dienste leisten, Hand- und Spanndienste in Haus und Hof, Feld 
und Wald; diese hatten den Namen Herren Dienste. Dadurch hatte der ursprünglich 
freie Bauer sein freies Eigentum verloren; er war zum Lehensbauer geworden, ja, 
in vielen Fällen verlor er fein Anrecht an dem Grund und Boden ganz und war nur 
noch Aufseher ober Meier im Dienste des Grundherrn. Die Familiennamen Meyer, 
Kirchmeier, Klostermeier, Burgmeier u. a. erinnern heute noch an dieses Verhältnis.
	        

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Tecklenburg, August. Deutsche Geschichte Für Evangelische Volksschulen. Hannover [u.a.]: Carl Meyer (Gustav Prior), 1901. Print.
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