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Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN657074071
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4460258
Titel:
Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts
Signatur:
HK-II 109(1,1899)
Autor*in:
Wewer, Johannes
Erscheinungsort:
Wiesbaden
Verlag:
Behrend
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1899
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
in ausführlichen Lebensbildern der Hohenzollern

Kapitel

Titel:
Vierter Abschnitt. Das Königtum Preußens unter Friedrich I. und Friedrich Wilhelm I. 1688 (1701)-1740
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalts-Verzeichnis
  • Erster Abschnitt. Die Stammlande unseres preußischen Vaterlandes bis zum Regierungsantritt der Hohenzollern
  • Zweiter Abschnitt. Brandenburg unter den Hohenzollern bis zum großen Kurfürsten
  • Dritter Abschnitt. Die Gründung des brandenburgisch-preußischen Staates unter Friedrich Wilhelm, dem großen Kurfürsten
  • Vierter Abschnitt. Das Königtum Preußens unter Friedrich I. und Friedrich Wilhelm I. 1688 (1701)-1740
  • Fünfter Abschnitt. Der Weg zur Großmacht unter Friedrich dem Großen
  • Sechster Abschnitt. Preußens Fall und Wiedererhebung unter den Königen Friedrich Wilhelm II. und Friedrich Wilhelm III.
  • Siebenter Abschnitt. Preußen und das deutsche Kaisertum während der Regierung König Friedrich Wilhelms IV. und König Wilhelms I., des deutschen Kaisers
  • Achter Abschnitt. Preußen und das deutsche Kaisertum unter der Regierung Kaiser Friedrichs III. und Kaiser Wilhelms II., unseres erhabenen Herschers
  • Neunter Abschnitt. Rückblicke
  • Werbung
  • Einband

Volltext

Vierter Abschnitt. 
Das Königtum Preußens unter Friedrich I. und 
Friedrich Wilhelm I. 1688 (170Y-1740. 
Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg, 1688—1701, 
oder Friedrich I., König in Preußen, 1701—1713. 
Wahlspruch: Jedem das Seine. 
L Die Person Friedrichs III. und seine Erhebung zum 
Könige. 
Der große Kurfürst hinterließ seinem Sohne Friedrich ein Land, 
das viermal so groß war als ein gewöhnliches Kurfürstentum. Ein 
starkes, ruhmreiches Heer schützte den Staat; alle Kassen waren wohl¬ 
gefüllt. Diese starke Gewalt forderte den Nachfolger mit Notwendig¬ 
keit auf zn Anstrengung und Arbeit. 
Person. Friedrich III. erblickte am 1. Jnli 1657 zu Königsberg 
das Licht der Welt. Sein Geburtsjahr fällt also zusammen mit dem 
Zahre der Befreiung Preußens von der polnischen Lehnshoheit. Daraus 
prophezeite man, daß der junge Prinz dereinst in Königsberg die könig¬ 
liche Krone tragen werde. Der Dichter sang: 
„Dort auf des Königes Berg wird Friedrich geboren. Was heißt das? 
Musen, ihr sagt uns vorher: Friedrich wird König dereinst!" 
Zur Regierung gelangt, erfüllte Friedrich die Pflichten feines 
hohen Berufes mit der größten Treue?) Seine Zeitgenossen 
rühmen ihm nach, daß er sich von aller Ausschweifung fern halte und 
*) Es war eine tetztwillige Verfügung des großen Kurfürsten vom Jahre 
1686 in Händen Österreichs, nach welcher entgegen dem Hausgesetze eine Teilung 
des braudeuburgischeu Staates angeordnet wurde. Dieses Testament, das dem 
von 1667 vollständig widerstreitet, und dessen Ausführung die ganze Lebensarbeit 
Friedrich Wilhelms in Frage gestellt hätte, muß in den Tagen der Krankheit 
des großen Kurfürsten auf Dränge« seiner Gemahlin Dorothea entstanden sein. 
Friedrich suchte sich gleich beim Regierungsantritte aus den Fesseln dieses väterlichen 
Testamentes zu befreien, indem er seine 4 Stiefbrüder mit Jahrgeldern und Ämtern 
zufrieden stellte. Österreich hatte wortbrüchig dieses letzte Testament des großen 
Kurfürsten anerkannt und verlangte trotzdem den Schwiebusser Kreis für sich. 
Nachdem der Kaiser als Entschädigung für eine Reichsschuld an Brandenburg 
die Anwartschaft Friedrichs auf Ostfriesland anerkannt hatte, gab der Kurfürst 
nach und sprach: „Ich will und werde mein Wort halten; meine Nachkommen 
werden schon wissen, was sie dereinst zu thun haben." So waren die Ansprüche 
Brandenburgs auf die schlesischen Fürstentümer wahlberechtigt und konnten un¬ 
möglich aufgegeben werden.
	        

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Zitierempfehlung

Wewer, Johannes. Praktisches Lehrbuch Des Erziehenden Geschichtsunterrichts. Wiesbaden: Behrend, 1899. Print.
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