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Welt- und Staatskunde

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN657074071
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-4460258
Titel:
Praktisches Lehrbuch des erziehenden Geschichtsunterrichts
Signatur:
HK-II 109(1,1899)
Autor*in:
Wewer, Johannes
Erscheinungsort:
Wiesbaden
Verlag:
Behrend
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1899
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
in ausführlichen Lebensbildern der Hohenzollern

Kapitel

Titel:
Fünfter Abschnitt. Der Weg zur Großmacht unter Friedrich dem Großen
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Welt- und Staatskunde
  • Einband
  • Titelseite
  • Vorwort zur ersten Auflage
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Entwicklungsgeschichte der Erde
  • II. Die Vorgeschichte der Menschheit
  • III. Die Entwicklung der Kulturnationen
  • IV. Deutsche Verfassungs- und Kulturgeschichte
  • 3. Das Mittelalter
  • 5. Untergang des ,,heiligen römischen Reiches deutscher Nation" und Neugründung des Reiches
  • V. Die Verfassung und Verwaltung des Deutschen Reiches und Preußischen Staates und die Parteien
  • 1. Die Verfassung des Deutschen Reiches
  • 4. Die Verwaltung des Preußischen Staates
  • Einband

Volltext

V. Berfassung und Verwaltung und die Parteien. 229 
Zweck, die Interessen der Handel- und Gewerbetreibenden ihres 
Bezirks wahrzunehmen und namentlich die Behörden durch Mit¬ 
teilungen, Anträge und Gutachten in der Förderung von Handel 
und Gewerbe zu unterstützen. Ihre Mitglieder werden aus der 
Zahl der in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute und 
Handelsgesellschaften gewählt. 
Die Handelsvertretungen aller Bundesstaaten treten zusammen 
im Deutschen Handelstag. 
Die Gesetzgebung auf dem Gebiet des G e w e r b e w e s e n s ist 
ebenfalls Sache des Reichs. Es ist geregelt durch die deutsche Ge¬ 
werbeordnung vom 21. Juni 1869, in neuer Fassung vom 26. Juli 
1900; auch nach diesem Datum sind vielfach Änderungen und Er¬ 
gänzungen an ihr vorgenommen. 
Ini allgemeinen herrscht Gewerbefreiheit, d. h. jeder kann sich 
niederlassen und ein Gewerbe treiben wo und wie er will. Nur mit 
Rücksicht auf das Allgemeinwohl ist die Gewerbefreiheit in ein¬ 
zelnen Fällen beschränkt. So bedarf die Errichtung von Anlagen 
wie Gasanstalten, Glashütten, Abdeckereien, Gerbereien und ähn¬ 
licher gefahrbringender Gewerbe besonderer Genehmigung; Ärzte 
und Apotheker bedürfen einer Approbation, Unternehmen wie die 
Errichtung von Kranken-, Entbindungs- und Irrenanstalten der 
Konzession; Seeschiffer, Seesteuerleute, Maschinisten auf Seedampfern 
und Lotsen müssen ein Befähigungszeugnis beibringen; Schau¬ 
stellungen bedürfen besonderer Erlaubnis, Gast- und Schankwirt¬ 
schaften, Pfandleiher und Stellenvermittler der Konzession. 
Selbständige Gewerbetreibende können zur Förderung der ge¬ 
meinsamen gewerblichen Interessen zu einer Innung zusammen¬ 
treten; ihre besonderen Ausgaben sind in Statuten niedergelegt. Die 
Aufsicht über die Innungen führen die unteren Verwaltungsbehörden. 
Für alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehörde unterstehenden 
Innungen kann zur Vertretung der gemeinsamen Interessen ein 
Innungsausschutz gebildet werden. Seine Aufgaben sind 
ebenfalls in einem Statut niedergelegt. Innungen, die nicht derselben 
Aufsichtsbehörde unterstehen, können sich zu Innungsver¬ 
bänden zusammenschließen. 
Zur Vertretung der Interessen des Handwerks in ihrem Bezirk 
werden von der Landeszentralbehörde Handwerkskammern 
errichtet. Zu ihren Aufgaben gehört: Regelung des Lehrlings¬ 
wesens, Unterstützung der Staats- und Gemeindebehörden in der 
Förderung des Handwerks durch Erteilung von Gutachten usw., 
Beratung und Vorlage von Wünschen des Handwerks u. a. m. 
Ein Gesetz betr. die Errichtung von Arbeitskammern be¬ 
findet sich in Vorbereitung.
	        

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Zitierempfehlung

Engelhardt, Georg. Welt- Und Staatskunde. Berlin: Mittler, 1910. Print.
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