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Geschichtliches Lesebuch

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN667972714
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5041683
Titel:
Geschichtliches Lesebuch
Signatur:
HK-II 164(1,03)
Autor*in:
Müller, Richard
Erscheinungsort:
Göttingen
Verlag:
Vandenhoeck u. Ruprecht
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1903
Ausgabenbezeichnung:
2., wohlfeile Ausg. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
Darstellungen aus der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts für höhere Lehranstalten, Seminarien u. a. sowie zum eigenen Studium

Kapitel

Titel:
[Inhalt]
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichtliches Lesebuch
  • binder
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • [Inhalt]
  • I. Belle-Alliance
  • IV. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland
  • VI. Das Hambacher Fest
  • IX. Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser
  • X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung
  • XV. Die schleswig-holsteinische Frage und der Ursprung des dänischen Krieges 1864
  • XVIII. Die Schlacht von Sedan
  • XXI. Rede des deutschen Reichskanzlers Fürsten Bismarck
  • Werbung
  • binder

Volltext

144 X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung. 
X. 
Aus der frankfurter Nationalversammlung *). 
1. Rede Uhlands vom 22. Januar 1849. 
(Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der ersten konstituierenden National¬ 
versammlung, herausg. von Wizard. Frankfurt 1848 u. 49. Seite 4818 ff.) 
Meine Herren! Ich erkläre mich für periodische Wahl des Reichs¬ 
oberhauptes durch die Volksvertretung. In voriger Sitzung habe ich, 
ohne Aussicht auf Erfolg, für den weitesten Kreis der Wählbarkeit 
gestimmt und folgerichtig auch gegen denjenigen Paragraphen des 
Entwurfs, vermöge dessen nur regierende Fürsten zu dieser Würde 
berufen werdeu können. Nachdem der Beschluß gefaßt worden ist, wie 
er lautet2), bleibt mir übrig, für Anträge zu stimmen, welche gegen 
die Erblichkeit und eben damit gegen die Bevorrechtigung eines einzelnen 
Staates und Stammes sowie gegen den Ausschluß Österreichs gerichtet 
sind, vor allem für das vierte Erachten, die Wahl auf sechs Jahre. 
Ich werde Sie mit keiner langen Rede hinhalten, mein Vorhaben ist 
einzig, jetzt, da wir vor dem Schlußsteine des Versassuugswerkes 
stehen, au den Gruud desselben, an unseren eigenen Ursprung zu er¬ 
innern, dessen Gedächtnis mir nicht überall mehr lebendig zu sein 
scheint. Es ist in diesen Tagen wiederholt von Jugendträumen ge¬ 
sprochen worden, ich gestehe meinesteils, es verfolgt mich noch immer 
ein Tranm, der Frühlingstraum des Jahres 1848. Die von einem 
Teile des Ausschusses angetragene Erblichkeit und die damit zusammen¬ 
hängende Unverantwortlichkeit ist eine Anwendung der Grundsätze des 
in den deutschen Einzelstaaten durchgeführter: Systemes der konstitutio¬ 
nellen Monarchie auf die neu zu gründende Würde des Reichsober¬ 
hauptes. Ich will die Verdienste dieser Staatsform nicht herabsetzen, 
ihre geschichtlichen Leistungen und ihre Nützlichkeit für die Gegenwart, 
aber ich kann auch eine Schattenseite derselben nicht unberührt lassen, 
die ich gerade da erblicke, wo die reine Lehre den Lichtpunkt derselben 
1) Über den historischen Zusammenhang vgl. Nr. IX, Seite 131 ff. 
2) Vgl. Seite 134.
	        

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Müller, Richard. Geschichtliches Lesebuch. Göttingen: Vandenhoeck u. Ruprecht, 1903. Print.
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