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Geschichtliches Lesebuch

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN667972714
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5041683
Titel:
Geschichtliches Lesebuch
Signatur:
HK-II 164(1,03)
Autor*in:
Müller, Richard
Erscheinungsort:
Göttingen
Verlag:
Vandenhoeck u. Ruprecht
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1903
Ausgabenbezeichnung:
2., wohlfeile Ausg. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
Darstellungen aus der deutschen Geschichte des 19. Jahrhunderts für höhere Lehranstalten, Seminarien u. a. sowie zum eigenen Studium

Kapitel

Titel:
[Inhalt]
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
XXI. Rede des deutschen Reichskanzlers Fürsten Bismarck
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichtliches Lesebuch
  • binder
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • [Inhalt]
  • I. Belle-Alliance
  • IV. Einwirkung der Julirevolution auf Deutschland
  • VI. Das Hambacher Fest
  • IX. Die Trennung von Österreich und der preußische Erbkaiser
  • X. Aus der Frankfurter Nationalversammlung
  • XV. Die schleswig-holsteinische Frage und der Ursprung des dänischen Krieges 1864
  • XVIII. Die Schlacht von Sedan
  • XXI. Rede des deutschen Reichskanzlers Fürsten Bismarck
  • Werbung
  • binder

Volltext

XXI. Rede des deutschen Reichskanzlers Fürsten Bismarck. 
289 
XXI. 
Nede des deutschen Reichskanzlers Fürsten Bismarck. 
Deutscher Reichstag. 6. Februar ^888. 
(Die politischen Reden des Fürsten Bismarck. Kritische Ausgabe von Horst Kohl. 
Band XII. Stuttgart, Cotta. 1894). 
Vorbemerkung: Infolge der ernsten politischen Lage wurde dem deutschen 
Reichstage am 9. Dezember 1887 ein neues Wehrgesetz vorgelegt, nach welchem 
namentlich eine Landwehr 2. Aufgebots mit Dienstpflicht bis zum 39. Lebens¬ 
jahre wiederhergestellt und der Landsturm (Dienstpflicht bis zum 45. Lebensjahre) 
organisiert werden sollte. Zur Beschaffung des Kriegsbedarfs für diese Neu¬ 
bildungen wurde am 31. Januar 1888 die Genehmigung einer Anleihe von 
2787.1 Mill. Mark nachgesucht. 
Am 6. Februar 1888 stand das Anleihegesetz in 1., das Wehrgesetz in 2. 
Beratung auf der Tagesordnung. 
Wenn ich heute das Wort ergreife, so ist es nicht, um die Vor¬ 
lage, die der Herr Präsident eben erwähnte, Ihrer Annahme zn em¬ 
pfehlen; ich bin nicht in Sorge darüber, daß sie angenommen werden 
wird, und ich glaube nicht, daß ich irgend etwas dazu beitragen 
könnte, die Mehrheit, mit der sie angenommen wird, und auf die 
allerdings im Jnlande wie im Auslaude ein hoher Wert zu legen ist, 
zu steigern. Die Herren werden in allen Fraktionen darüber ihren 
Sinn festgestellt haben, wie sie stimmen werden, nnd ich habe das 
volle Vertrauen znm deutschen Reichstag, daß er diese Steigerung un¬ 
serer Wehrkraft zu einer Höhe, auf die wir in den Jahren 1867 
bis 1882 allmählich verzichtet haben, daß er die uns wiedergeben 
wird, nicht in Ansehung der augenblicklichen Lage, in der wir uns 
befinden, nicht in Ansehung der Befürchtungen die heuzutage die Börse 
unb die öffentliche Meinung?bewegen können, sondern in voraussichts¬ 
voller Beurteilung ber Gesamtlage Europas. Ich werde deshalb, 
wenn ich das Wort ergreife, mehr über die letztere zu reden haben 
als über die Vorlage. 
Ich thue es nicht gern, denn in dieser Sache kann ein Wort, 
welches ungeschickt gesprochen wird, viel verderben, und viele Worte 
können nicht viel nutzen, lediglich die Aufklärung der eigenen Lands¬ 
leute und auch des Auslandes über die Situation fördern, die ja 
ohnehin sich finden wird. Ich thue es ungern; aber ich fürchte, baß, 
Müller, Geschichtliches Lesebuch. in
	        

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Müller, Richard. Geschichtliches Lesebuch. Göttingen: Vandenhoeck u. Ruprecht, 1903. Print.
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