GEI-Digital Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
  • Nach links rotieren
  • Nach rechts rotieren
  • Neuladen in Standardansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Geschichte der Provinz Hannover

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN669983861
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5159089
Titel:
Geschichte der Provinz Hannover
Signatur:
HK-II 39(1,06)-1
Autor*in:
Tecklenburg, August
Dageförde, Karl
Erscheinungsort:
Hannover-List [u.a.]
Verlag:
Carl Meyer (Gustav Prior)
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1906
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
für Lehrer, Lehrerbildungs- und andere Lehranstalten der Provinz, sowie für Schul- und Volksbibliotheken

Kapitel

Titel:
VI. Die Zeit der absoluten Fürstenmacht
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte der Provinz Hannover
  • binder
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Die Vor- und Urzeit
  • II. Die Zeit des Kampfes zwischen Heidentum und Christentum
  • III. Die Zeit der Lehensherrschaft
  • IV. Die Zeit des Verfalls der Kaisermacht
  • V. Die Zeit der Reformation und des Dreissigjährigen Krieges
  • VI. Die Zeit der absoluten Fürstenmacht
  • VII. Die Zeit der Fremdherrschaft und der Freiheitskriege
  • VIII. Die Zeit des Ringens nach Freiheit und Einheit
  • IX. Aus der Gegenwart
  • Literatur
  • Werbung
  • binder

Volltext

110 25. Das Kurfürstentum Hannover. 1692. 
trocknete die Festungsgräben aus und verschaffte dem Lich'e und der 
Luft mehr freien Zutritt. Statt der Schäfer und Hirten, die m 
Stadt und Land quacksalberten, übernahmen immer mehr die Ärzte 
die Sorge für die Gesundheit des Einzelnen wie der Gesamtheit. 
Apotheken „wurden eingerichtet; Stadt- und Laudphysikate 
dienten zur Überwachung der gesundheitlichen Einrichtungen. Die 
öffentliche Sicherheit auf Wegen und Stegen wurde gleichfalls 
ein Gegenstand der Fürsorge der Landesverwaltung. Alle dazu 
nötigen Vorschriften wurden durch besondere Polizeigesetze gegeben. 
Polizeibeamte achteten auf deren Befolgung und zogen den 
Übertreter zur Strafe. So sorgte die kurfürstliche Regierung 
immer mehr dafür, daß die Untertanen unter ihrem Schutze ein 
sicheres und ruhiges Leben führen konnten. 
6. Das Stcncrwcfcn. Die wichtigste Verwaltungsaufgabe der 
Ämter und größeren adeligen Gerichte war die Steuerverwaltung. 
Die öffentlichen Leistungen bestanden in Stenern im engern 
Sinne, Geldabgaben, und in Naturalleistung, nämlich 
Naturalien, Quartier und Dienste. Domänen und Rittergüter waren 
steuerfrei (S. 93 s.). Die G e l d a b g a b e n bestanden in Schatz¬ 
gefällen, Kontribution und Konfumtionslizent. Die beiden ersten 
gab es in den meisten niedersächsischen Gebieten; nur in Göttingen, 
Grubenhagen und Kalenberg hatte man statt der Kontribution den 
Lizent, in Bremen-Verden fehlten die Schatzgefälle. Die Sch atz ge¬ 
falle waren um 1600 dadurch entstanden, daß die Landstände fürst¬ 
liche Schulden zur Tilgung Übernahmen. Als die Schulden getilgt 
waren, wurden andere Ausgaben davon bestritten; so wurden die 
Schatzgefälle eine dauernde Abgabe. Die Kontribution war die 
Kriegssteuer des Dreißigjährigen Krieges; sie war zur Erhaltung 
der eigenen, oft genug auch fremder Heere aufgelegt wordeu. Da 
man nach dem Friedensschluß die stehenden Heere beibehielt, so blieb 
auch die Kontribution bestehen und wurde sogar noch bedeutend er¬ 
höht. In Kalenberg-Göttingen und Grubeuhagen hatte man die 
Kontribution im Jahre 1676 abgeschafft und statt dessen den Lizent 
eingeführt, eine Konsumsteuer von den verschiedenartigsten Verbrauchs¬ 
gegenständen, besonders von den notwendigen Lebensbedürfnissen: 
Brotkorn, Fleisch und Kleidung. Auf dem platten Lande wurde 
der Lizent von dem Konsumenten direkt erhoben, z. B. der Brot- 
kornlizent dann, wenn der Bauer das Korn zur Mühle brachte. 
Die Rittergutsbesitzer waren für die Produkte, die sie auf ihren 
Gütern zu eigenem Gebrauch zogen, von dieser Abgabe frei. — Die 
Steuern wurden durch Einnehmer direkt von den Gemeinden erhoben 
und an die ständische Centralkasse der betreffenden Landschaft oder 
direkt an die Regierung (Kriegskanzlei) abgeliefert. Die Verwaltung 
des Lizents beruhte dagegen auf der Amts- und Gerichtsverfassung 
und geschah durch den Lizenteinnehmer und die Lizentschreiber. Die
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

URN:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Tecklenburg, August, and Karl Dageförde. Geschichte Der Provinz Hannover. Hannover-List [u.a.]: Carl Meyer (Gustav Prior), 1906. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment