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Vaterländisches Lesebuch für die mehrklassige evangelische Volksschule Norddeutschlands

Bibliographic data

Monograph

Persistent identifier:
PPN679978445
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5484904
Title:
Bilder aus der Weltgeschichte
Shelfmark:
01/NB 9300 B941(12)
Author:
Bumüller, Johannes
Schuster, Ignaz
Place of publication:
Freiburg im Breisgau [u.a.]
Publisher:
Herder
Document type:
Monograph
Collection:
History textbooks,imperial Germany
Publication year:
1895
Edition title:
Ill. Ausg., 12., verb. Aufl.
Scope:
208 S. : Ill.
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Language:
German
Subtitle:
im Anschluß an das Lesebuch

Chapter

Title:
Ausgang des Mittelalters
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Figure

Title:
Fig. 30. Gutenberg in seiner Buchdruckerwerkstätte
Document type:
Monograph
Structure type:
Figure

Contents

Table of contents

  • Vaterländisches Lesebuch für die mehrklassige evangelische Volksschule Norddeutschlands
  • Binder
  • Title page
  • Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
  • Aus dem Vorwort zur zweiten Auflage
  • Aus dem Vorwort zur dritten Auflage
  • Vorwort zur vierten Auflage
  • Inhaltsverzeichniß
  • Erste Abtheilung
  • Anhang. Zum Singen und Sagen
  • Zweite Abtheilung
  • Die Provinz Hannover in geschichtlichen und geographischen Bildern
  • Inhaltsverzeichnis
  • Binder

Full text

108 
„ Gute Nacht." Wenn du mit gesundem Appetit dich zur Mahlzeit setzest, so sagt 
er: „Wohl bekomm's." Wenn du eine Gefahr noch zur rechten Zeit entdeckst, so 
sagt er: „Nimm dich in Acht, junges Kind, oder altes Kind, und kehre lieber 
wieder um." Wenn du am schönen Maitag in Blütenduft und Lerchengesang 
spazieren gehst, und es ist dir wohl, sagt er: „Sei willkommen in meinem Schlo߬ 
garten." Oder du denkst an nichts, und es wird dir auf einmal wunderlich im 
Herzen und naß in den Augen, und denkst, „ich will doch anders werden, als ich 
bin," so sagt er: „Merkst du, wer bei dir ist?" Oder du gehst an einem offenen 
Grab vorbei und es schaudert dich, so denkt er just nicht daran, daß du lutherisch 
oder reformirt bist, und sagt: „Gelobt sei Jesus Christ!" Also grüßt Gott 
manchen, der ihm nicht antwortet und nicht dankt. 
179. Ei,» Rechtsfal». 
Zu einem berühmten Nechtsgelehrten und Anwalt geht ein junger Mann: 
„Was soll ich dir geben, wenn du mich deine Kunst lehrest?" Sie werden sich 
um eine bestimmte Summe Geldes einig und zwar so, daß die Hälfte sofort beim 
beginnenden Unterrichte solle bezahlt werden, die andere Hälfte, wann der Lehr¬ 
ling den ersten Prozeß würde gewonnen haben. Die erste Hälfte wird gezahlt, 
der Unterricht geht glücklich von Statten, der Schüler wird wohlbefähigt entlassen. 
Allein er fängt nicht an, Prozesse zu führen. Dem Lehrer wird die Zeit lang, 
er erinnert, mahnet, aber vergeblich, da fordert er ihn vor Gericht. Er erscheint. 
Der Kläger beginnt: „Du wirst mir die noch unbezahlte andere Hälfte des Lehr¬ 
geldes bezahlen müssen, jedenfalls, ich mag gewinnen oder verlieren. Gewinn' 
ich, so wird ja der Richter dich auch zwingen zu bezahlen, verlier' ich aber, so 
hast du gewonnen, hast deinen ersten Prozeß gewonnen, und mußt vermöge un¬ 
seres Contracts bezahlen." „Nein," sagt der Beklagte, „du bekommst das Geld 
auf keinen Fall, ich mag gewinnen oder verlieren. Verlier' ich, so habe ich, da 
bisher noch gar kein Prozeß von mir geführt worden ist, auch noch keinen ge¬ 
wonnen, bin daher zur Zahlung nicht verpflichtet; gewinn' ich aber, so heißt das 
nichts anders, als der Richter spricht mich von der Verpflichtung zu bezahlen 
frei." — Wie mag das Gericht erkannt haben? 
180. Billigkeit im Recht. 
In allen Sachen, sagt Dr. Martin Luther, soll man mehr sehen 
auf die Billigkeit, denn auf gestreng und scharf Recht. Also sagt St. 
Jacob in seiner Epistel: „Barmherzigkeit erhebt das Gericht.“ 
(Cap. 2, 13. Die Barmherzigkeit rühmet sich wider das Gericht.) Darum 
soll man die Billigkeit ansehen und darnach richten, welche das liecht 
und die Zucht nicht los macht, noch bricht und aufliebt, sondern dieselbe 
auslegt und lindert nach Gelegenheit der Umstände, — denn Umstände 
verändern die Sache, — vornehmlich in den Fällen, davon das Recht in¬ 
sonderheit nichts redet. Doch soll man gleichwohl in solcher Milderung 
Fleiß zusetzen, daß unter solchem Scheine der Billigkeit nicht wider Recht 
etwas gehandelt werde. Der Richter ist der Vertheilen, aber nicht der 
Verthuer des Rechts. Darum soll man mit großer Vorsichtigkeit und Gottes¬ 
furcht und unter fleißiger Anrufung Gottes, unsers Heilands, handeln,
	        

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Keck, Heinrich et al. Vaterländisches Lesebuch Für Die Mehrklassige Evangelische Volksschule Norddeutschlands. Halle a/S.: Buchh. des Waisenhauses, 1872. Print.
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