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Grundriss der römischen Altertümer

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN679985794
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-5492208
Titel:
Grundriss der römischen Altertümer
Signatur:
01/NB 9300 K92(2)
Autor*in:
Krieg, Cornelius
Erscheinungsort:
Freiburg im Breisgau [u.a.]
Verlag:
Herder
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1882
Ausgabenbezeichnung:
2., völlig umgearb. und verm. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
mit einem Überblick über die römische Litteraturgeschichte ; ein Lehrbuch für Studierende der oberen Gymnasialklassen und für Lehramtskandidaten

Kapitel

Titel:
Erster Teil. Die öffentlichen oder Staatsaltertümer
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Vierter Abschnitt. Die Kriegsaltertümer
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Sechstes Kapitel. Das Seewesen
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Grundriss der römischen Altertümer
  • Einband
  • Deckblatt
  • Frontispiz
  • Titelseite
  • Vorrede zur zweiten Auflage
  • Inhalt
  • Verzeichnis der Illustrationen
  • Einleitung
  • Fig. 10. Der einthorige Titusbogen
  • Fig. 11. Der dreithorige Konstantinsbogen
  • Erster Teil. Die öffentlichen oder Staatsaltertümer
  • Erster Abschnitt. Die Staatsverfassung
  • Zweiter Abschnitt. Die Staatsverwaltung
  • Dritter Abschnitt. Rechts- und Gerichtswesen
  • Vierter Abschnitt. Die Kriegsaltertümer
  • Erstes Kapitel. Geschichtlicher Überblick der Entwickelung des Heerwesens von Romulus bis Konstantin
  • Viertes Kapitel. Das Heer in Operation
  • Sechstes Kapitel. Das Seewesen
  • Fünfter Abschnitt. Das Religionswesen. (Gottesdienstliche oder Sakralaltertümer.)
  • Zweiter Teil. Privataltertümer
  • I. Das häusliche oder Familienleben
  • II. Das öffentlich-gesellige Leben
  • Anhang
  • I. Die Dichtkunst
  • II. Die Prosalitteratur
  • Personen- und Sach-Register
  • Das alte Rom
  • Einband

Volltext

§ 93. Militärische Strafen. § 94. Die Flotte. 
181 
sondern der Kaiser. Doch verlieh dieser dem Sieger die orna- 
menta (insignia) triumphalia (Tac. ann. 1, 72. 12, 3), d. h. das 
Recht, bei Festlichkeiten die toga picta, tunica palmata und co¬ 
rona laurea zu tragen. Aufser dem eigentlichen Triumphe gab 
es noch andere Siegesfeiern, die bisweilen genehmigt wurden : 
a) triumphus navalis, maritimus, bestehend, wie es scheint, in der Er¬ 
richtung einer columna rostrata zu Ehren des Siegers (so dem C. Duilius 260 
v. Chr. und Ämilius Paulus 255 v. Chr.). 
b) triumphus in Monte Albano, beim Tempel des Juppiter Latiaris auf 
dem Albanerberg. 
c) ovatio, ebenfalls eine geringere Art des Triumphes (daher kleiner 
Triumph), wenn die Bedingungen zum grofsen fehlten. Der Sieger opferte 
auf dem Kapitol, wohin er zuFufs ging oder ritt, ein Schaf (ovis, daher ovatio). 
Anmerkung. Von Romulus bis Diokletian zählt man etwa 350 Triumphe. 
§ 93. Militärische Strafen. 
Der Strenge der Disciplin überhaupt entsprachen die Strafen. 
Wer sich dem Kriegsdienste, bezw. der Aushebung entzog (de- 
trectatio, militiam detrectare), wurde in die Sklaverei oder trans 
Tiberim verkauft. — Die Militärgerichtsbarkeit war von den Civil- 
gerichten getrennt und wurde vom Feldherrn (dux cum imperio, 
Statthalter, Kaiser), zur Friedenszeit in Rom und Italien vom 
praefectus praetorio geübt. Geringere Vergehen kamen vor die 
Tribunen. — Gegen das Urteil des Oberbefehlshabers im Kriege 
gab es keine Appellation. 
Strafen. Die Todesstrafe (auf Meuterei, Desertion oder Überlaufen und 
einzelne Fälle von Insubordination oder Vernachlässigung des Wachdienstes 
gesetzt) wurde entweder vom Liktor mit dem Beile (virgis caedi et securi 
■percuti) oder durch das sogen, fustuarium (Spiefsrutenlaufen) vollzogen, wobei 
die Soldaten den Delinquenten mit Stockschlägen töteten. Die übrigen Strafen 
waren: Rüge oder körperliche Züchtigung (castigatio), Verkürzung des Soldes 
(multa pecuniaria), Auflegen harter Arbeiten (indictio munerum), Versetzung 
zu schlechteren Truppenteilen (mutatio militiae), Degradation (gradus deiectio), 
schimpfliche Entlassung (missio ignominiosa), körperliche Züchtigung mit der 
vitis des Centurio, stärker mit Peitschen und Ruten. Bei Meutereien von 
Truppenteilen trat decimatio (decimatio vicesima, centesima) ein, indem je der 
zehnte, zwanzigste oder hundertste Mann durchs Los zum Tode verurteilt 
wurde 
Sechstes Kapitel. 
Das Seewesen. 
§ 94. Die Flotte. 
1. Geschichtliches. Die Römer haben spät angefangen, der 
Kriegsmarine sich zuzuwenden. Seit älterer Zeit befuhren sie auf
	        

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Krieg, Cornelius. Grundriss Der Römischen Altertümer. Freiburg im Breisgau [u.a.]: Herder, 1882. Print.
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