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Bis zum Interregnum (Teil 1)

Bibliografische Daten

Mehrbändiges Werk

Persistenter Identifier:
PPN730319792
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6291321
Titel:
Präparationen für den geographischen Unterricht an Volksschulen
Autor*in:
Tischendorf, Julius
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Wunderlich
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Sammlung:
Geographieschulbücher Kaiserreich
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
ein methodischer Beitrag zum erziehenden Unterricht

Band

Persistenter Identifier:
PPN730320073
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6291336
Titel:
Die Länder Europas
Signatur:
GDH-II 5(19,08)-4L
Autor*in:
Tischendorf, Julius
Bandzählung:
Teil 4
Erscheinungsort:
Leipzig
Verlag:
Wunderlich
Dokumenttyp:
Band
Sammlung:
Geographieschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1908
Ausgabenbezeichnung:
19., verb. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
ein methodischer Beitrag zum erziehenden Unterricht

Kapitel

Titel:
Siebente methodische Einheit
Dokumenttyp:
Mehrbändiges Werk
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Lehrbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte
  • Bis zum Interregnum (Teil 1)
  • binder
  • Titelseite
  • Vorwort
  • Inhalt
  • Literatur
  • 1. Land und Volk der alten Germanen
  • 2. Die Germanen in Haus und Hof
  • 3. Die Germanen auf der Jagd
  • 4. Kriegswesen und Gefolgschaft
  • 5. Staatliche Gliederung des Volkes
  • 6. Rechtspflege und Volksversammlung
  • 7. Religion der Germanen
  • 8. Germanische Wanderungen
  • 9. Die Germanen im Kampfe mit den Römern
  • 10. Germanen und Römer im friedlichen Verkehr
  • 11. Das Ostgotenreich
  • 12. Das Frankenreich
  • 13. Slavische Siedelungen
  • 14. Das Christentum bei den Germanen
  • 15. Die Kulturarbeit des Mönchtums
  • 16. Die Kulturbestrebungen Karls des Großen
  • 17. Das Lehnswesen
  • 18. Das deutsche Reich
  • 19. Die deutsche Kirche des Mittelalters
  • 20. Klosterreform und Mönchswesen
  • 21. Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum
  • 22. Das deutsche Königtum
  • 23. Das Rittertum
  • 24. Das höfische Leben
  • 25. Die höfische Dichtkunst
  • 26. Die Hohenstaufen
  • 27. Die große Völkerwanderung des Mittelalters
  • 28. Die Germanisierung des deutschen Ostens
  • binder

Volltext

— 160 — 
dafür suchte man aber durch mancherlei Fische, Gemüse, Eier imb 
seines Backwerk Abwechslung in die tägliche Kost zu bringen. 
Wein durften junge Mönche gar nicht trinken und die älteren nur 
in geringen Mengen. 
Neben der Einführung feinerer Lebensformen hatte die Kloster¬ 
reform eine völlige Vernichtung der Selbständigkeit jedes einzelnen 
zur Folge. Früher besaßen adlige Mönche nicht selten große Güter, 
die sie vom Kloster aus verwalteten. Dort selbst verfügte jeder 
über eine gewisse eigene Habe, die er in einem Schrank ausbe¬ 
wahrte; darunter befand sich auch Geld. Damit wurde in Cluny 
vollständig gebrochen und das Gebot der Armut streng durch¬ 
geführt. 
Als höchstes Gebot galt dort unbedingter Gehorsam gegen die 
Klosteroberen. Um diese Forderung durchzuführen und die Per¬ 
sönlichkeit zu ertöten, war jedem die Pflicht des Schweigens auf¬ 
erlegt. Tag und Nacht herrschte überall die tiefste Stille. Wer 
eines Vergehens angeklagt wurde, durfte sich nicht einmal verteidigen, 
sondern mußte schweigend die Züchtigung über sich ergehen lassen. 
Waren die Mönche dennoch zu unvermeidlichen Mitteilungen unter¬ 
einander genötigt, so mußten sie sich der Gebärdensprache bedienen. 
Den Mund sollten sie womöglich nur zum Gebet und Gesang 
össnen. So erhielt das Klosterleben ein sinsteres Gepräge. An 
die Stelle des geselligen Beisammenseins trat das stumme Fürsich¬ 
sein, an die Stelle heiterer Unterhaltung die Stille des Grabes, 
an die Stelle des Verkehrs mit der Außenwelt strenge Abge¬ 
schlossenheit. Die Haupttätigkeit der Mönche bestand in der Be¬ 
teiligung am Gottesdienst nnd in Gesangübungen. Als willen¬ 
lose Werkzeuge in der Hand ihrer Vorgesetzten wurden sie un¬ 
praktisch, unselbständig und dem Leben völlig entfremdet. Man 
hat die Cluuiaeenser nicht mit Unrecht als die Vorläufer der Jesuiten 
bezeichnet. 
Von Cluny aus wurden neue Klöster gegründet und ältere 
umgestaltet, aber alle unter den Abt des Mutterklosters gestellt, 
jedes einzelne erhielt als Vorsteher nur einen Prior. So war 
der Abt von Cluny gleichsam der Erzabt für einen großen Verband 
von Klöstern. Durch diese Verfassung machten sie sich frei von 
der Aufsicht durch die Bischöfe, überhaupt von jeglicher weltlicher 
Oberhoheit. Sie unterstanden direkt dem Papste. Damit leitete 
die Klosterreform zugleich eine Änderung der Verfassung der Kirche 
ein. Man wollte diese von der Welt und von weltlicher Obrig-
	        

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Zitierempfehlung

Pätzold, W. Bis Zum Interregnum. Leipzig [u.a.]: Kesselring, 1910. Print.
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