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Allgemeine Heimatskunde mit Berücksichtigung der Kulturgeschichte als Vorbereitung und Unterbau für den weltkundlichen Unterricht, namentlich als Vorschule der Geographie

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN731834178
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-6301164
Titel:
Allgemeine Heimatskunde mit Berücksichtigung der Kulturgeschichte als Vorbereitung und Unterbau für den weltkundlichen Unterricht, namentlich als Vorschule der Geographie
Signatur:
GB-II 16(1,1892)
Autor*in:
Steckel, Ernst
Erscheinungsort:
Halle a.d.S.
Verlag:
Schroedel
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geographieschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1892
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
II. Das Schulhaus (Wohnhaus)
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Allgemeine Heimatskunde mit Berücksichtigung der Kulturgeschichte als Vorbereitung und Unterbau für den weltkundlichen Unterricht, namentlich als Vorschule der Geographie
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhaltsangabe
  • Vorwort
  • Allgemeines
  • I. Die Schulstube
  • II. Das Schulhaus (Wohnhaus)
  • III. Die nächste Umgebung des Schulhauses
  • IV. Der Wohnort
  • V. Die nähere Umgebung des Wohnortes
  • Stammtafel
  • Einband

Volltext

— 32 — 
dem Bösen den Platz räumt, wenn alle Laster frei walten, so erscheint 
die Sonne trübe und blutigrot, wie hinter einem Trauerschleier. Warnend 
schreit der Wächterhahn in der Götterburg Asgard, welche ein festes 
Gewölbe mit zwölf Göttersitzen ist und getragen wird von vier Zwergen: 
Nordri, Anstri, Sudri, Westri, den vier Himmelsgegenden Aber gellend 
antwortet der dunkelrote Hahn aus Hehlheim, das Symbol der Verderb- 
lichen Flammen, mit dem man obige Redensart in Beziehung bringt. 
Dieselbe bedeutet demnach: das Dach, das Haus in Brand stecken. 
15. „Einem den Stuhl vor die Thür setzen." Stuhl und 
Tisch waren Rechtssymbole; wo dieselben standen, hatte ihr Besitzer ein 
gutes Recht. Wurde diesem der Stuhl nun vor die Thür gesetzt, so 
wurde er, der im Hause zu einem Sitz berechtigt war, dieses Rechtes be- 
raubt und aus dem Hause gewiesen, 
16. ^)„Zucht und Recht mit Füßen treten". Wucherer 
und Ehebrecher mußten drei Sonntage barfuß um die Kirche gehen und 
dann vor der Kirchthür die Leute über sich gehen und treten lassen. 
Diese Ehrenstrafe bedeutet, daß der Schuldige Zucht und Recht mit Füßen 
getreten (= nicht beachtet) habe, wofür er nun ebenso gestraft werde. 
17. Die Heiligkeit der Hausthür. Der Besitz eines Hauses 
wurde angetreten, indem der Erwerbende seinen rechten Fuß auf die Thür- 
schwelle setzte und mit der rechten Hand Pfosten, Angel oder Thürring 
faßte. — Der Rechtsgebrauch einer späteren Zeit verlangte, daß der 
Gläubiger zum Zeichen des Zurückforderungsrechtes seinen reckten Fuß 
auf die Thürschwelle setzte, wogegen der nackt d. h. rechtlos Abziehende 
Schwellenhopper genannt wurde. Das frevelhafte Überschreiten der 
Schwelle wurde mit dreifacher Buße belegt. — Mit dieser Bedeutung der 
Thürschwelle nach altem Rechte hängt es zusammen, daß in noch jetzt ge- 
bräuchlichen Redensarten mit der Schwelle das Haus gemeint ist; z. B.: 
„er darf die Schwelle nicht wieder betreten", d. h. nicht wieder ins Haus 
kommen. 
III. 
Die nächste Umgebung des Schnlhanses. 
A. 
Das Erdbild der nächsten Umgebung des Schulhauses. 
Anschauung: Während der großen Unterrichtspausen ist 
mit den Kindern in der Umgebung des Schulhauses das Anschau- 
ungsmaterial für die nachfolgende Besprechung in der Reihenfolge 
gesammelt worden, in welcher es sich dem Auge zu verschiedenen 
Zeiten (bei trockener Witterung und nach dem Regen) darbietet. 
Die Grenzen des zu betrachtenden Gebietes müssen durch 
Gegenstände (Käufer, Mauern, Gräben, Straßen 2c.) so viel als 
*) Nach Dr. Freybe, Züge deutscher Sitte und Gesittung, III. Teil. 
(Programm des Gymnasiums zu Parchim 1886.)
	        

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Zitierempfehlung

Steckel, Ernst. Allgemeine Heimatskunde Mit Berücksichtigung Der Kulturgeschichte Als Vorbereitung Und Unterbau Für Den Weltkundlichen Unterricht, Namentlich Als Vorschule Der Geographie. Halle a.d.S.: Schroedel, 1892. Print.
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