GEI-Digital Logo Vollbild
  • Erstes Bild
  • Vorheriges Bild
  • Nächstes Bild
  • Letztes Bild
  • Doppelseitenansicht
  • Nach links rotieren
  • Nach rechts rotieren
  • Neuladen in Standardansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Landeskunde von Württemberg

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN736078584
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-9286192
Titel:
Landeskunde von Württemberg
Signatur:
GL-II 37(1,05)
Autor*in:
Lauffer, Friedrich
Erscheinungsort:
Stuttgart
Verlag:
Lung
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geographieschulbücher Kaiserreich
Erscheinungsjahr:
1905
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
für Schule und Haus

Kapitel

Titel:
C. Das württembergische Verkehrswesen
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Landeskunde von Württemberg
  • Einband
  • Titelseite
  • Inhalts-Übersicht
  • A. Die natürlichen Teile Württembergs
  • I. Das Neckarland
  • II. Der Schwarzwald
  • III. Die Alb
  • IV. Oberschwaben
  • B. Württemberg als Ganzes
  • C. Das württembergische Verkehrswesen
  • D. Das württembergische Staatswesen
  • Einband

Volltext

— 71 — 
15. Die Echaz-Albbahu: Reutlingen, Pfullingen, Münsingen, Schelk- 
lingen. 
16. Die Breuz-Jagstbahu: Ulm, Heidenheim, Aalen, Ellwangen, 
Crailsheim, Mergentheim. 
17. Tie Algäubahn: Aulendorf, Kißlegg, Leutkirch, Jsny (Kißlegg - 
Wangen). 
18. Die Bodenfeegürtelbahn. 
Dazu kommen noch zahlreiche kleinere Nebenbahnen und Privatbahnen. 
Die wichtigsten Eisenbahnknotenpunkte sind: Stuttgart, Ulm, 
Heilbronn, Plochingen, Bietigheim, Mühlacker, Aalen, Crailsheim. 
D. Das württemliergische Staatswesen. 
Württemberg bildet seiner Verfassung nach eine konstitutionelle oder 
eingeschränkte Erbmonarchie. Es ist seit 1806 ein Königreich. Seit 1891 
wird es vom 4. König, dem trefflichen und geliebten Landesvater König 
Wilhelm II., regiert. 
Die oberste Landesbehörde ist das Staats Ministerium. Dasselbe 
besteht aus 6 Ministerien: dem Ministerium der auswärtigen Angelegen- 
heiten, dem Justizministerium, dem Ministerium des Innern, dem Mi- 
nisterinm des Kirchen- und Schulwesens, dem Finanzministerium und dem 
Kriegsministerium. 
Zur Beratung der Landesgesetze werden die Land stände einberufen. 
Sie teilen sich in die Kammer der St and es Herren und in die 
Kammer der Abgeordneten. Zur ersteren gehören die königlichen 
Prinzen, die Vertreter des Adels, der evangelischen und katholischen Kirche, 
der Landesuniversität, der Technischen Hochschule, des Handels, der Industrie 
und der Landwirtschaft und die vom König ernannten Mitglieder, zur letzteren 
die vom Volk gewählten Abgeordneten. Als deutscher Bundesstaat ist 
Württemberg beim Bundesrat mit 4 Stimmen, beim Reichstag mit 17 Ab- 
geordneten vertreten. 
Der oberste Gerichtshof ist das Oberlandesgericht in Stuttgart. Ihm 
sind die 8 Landgerichte und 64 Amtsgerichte unterstellt. 
Politisch zerfällt Württemberg in 4 Kreise und in 64 Oberämter 
(seit 1817). Die oberste Verwaltungsbehörde jedes Kreises ist die Kreis- 
regiernng. Die 4 Kreise Württembergs sind: 
1. Der Neckarkreis. Sitz der Kreisregierung: Ludwigsburg. 
2. Der Schwarzwaldkreis. Sitz der Kreisregierung: Reut- 
lingen. 
3. Der Jagst kr eis. Sitz der Kreisregierung: Ellwangen. 
4. Der Donaukreis. Sitz der Kreisregierung: Ulm. 
Die politische Einteilung Württembergs deckt sich mit der natürlichen 
nur teilweise.
	        

Zitieren und Nachnutzen

Zitieren und Nachnutzen

Hier finden Sie Downloadmöglichkeiten und Zitierlinks zu Werk und aktuellem Bild.

Monografie

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF Manifest Mirador ALTO TEI Volltext PDF DFG-Viewer OPAC

Kapitel

PDF RIS

Bild

PDF ALTO TEI Volltext
Herunterladen

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Zitierlinks

Zitierlinks

Monografie

Um dieses Werk zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Kapitel

Um dieses Strukturelement zu zitieren, stehen die folgenden Varianten zur Verfügung:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Bild

URN:
URN:
Hier kann eine Goobi viewer eigene URL kopiert werden:

Zitierempfehlung

Lauffer, Friedrich. Landeskunde Von Württemberg. Stuttgart: Lung, 1905. Print.
Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment