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Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN775924512
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-11805474
Titel:
Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten
Signatur:
GDG-I 29(3,1861)
Autor*in:
Klöden, Gustav Adolph von
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Charisius
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geographieschulbücher vor 1871
Erscheinungsjahr:
1861
Ausgabenbezeichnung:
3., neu bearb. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Vierter Abschnitt. Die Staaten Europas
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Einleitung

Titel:
Einleitung
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Einleitung

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten
  • Einband
  • Titelseite
  • [Widmung]
  • Vorrede zur zweiten Auflage
  • Vorwort zur dritten Auflage
  • Inhalt
  • Erster Abschnitt
  • Zweiter Abschnitt
  • Australien
  • Afrika
  • Asien
  • Amerika
  • Uebersicht des Flächen-Inhalts und der Bewohnerzahl der außereuropäischen Erdtheile
  • Dritter Abschnitt
  • Vierter Abschnitt. Die Staaten Europas
  • Einleitung
  • Königreich Preußen
  • Kaiserthum Oesterreich
  • Die deutschen Bundesstaaten
  • Die Schweiz oder Helvetien
  • Königreich Dänemark
  • Königreich der Niederlande
  • Königreich Belgien
  • Kaiserreich Frankreich
  • Die verein. Königreiche Großbritannien und Irland
  • Die Königreiche Schweden und Norwegen
  • Das Kaiserreich Rußland
  • Königreich Spanien
  • Königreich Portugal
  • Das Königreich Italien
  • Die Ionische Republik
  • Königreich Griechenland
  • Das Fürstenthum Montenegro oder Zernagora
  • Das europäisch-türkische oder osmanische Reich
  • Register
  • Werbung
  • Einband

Volltext

Vierter Abschnitt 
Die Staaten Europas. 
Einleitung. 
§ 488. Die Staatenkunde oder Statistik enthält die sämmtlichen That¬ 
sachen, welche dazu dienen, den Zustand der Staaten in einem bestimmten Zeit¬ 
punkte, der der gegenwärtige oder ein vergangener sein kann, darzustellen. 
Die verschiedenen Staaten haben verschiedene Regierungssormen oder Ver¬ 
fassungen (d. i. Grundgesetze). Monarchische Staaten oder Monarchien sind 
solche, in welchen ein einziger Beherrscher an der Spitze steht. Ist dieser ein 
völlig unabhängiger, so heißt der Staat eine absolute Monarchie; wo er aber 
theils die Gesetzgebung, theils die Regierung mit Vertretern des Volkes theilt, 
heißt der Staat eine konstitutionelle Monarchie. — In der Republik besitzen 
Mehrere die höchste Gewalt, und zwar entweder eine Volksgemeinde, dann ist es 
eine Demokratie; oder es haben nur gewisse Geschlechter die höchste Gewalt, 
dann heißt der Staat Aristokratie. — Föderativ- oder Bundesstaat nennt 
man die Vereinigung mehrerer Staaten zu einem Ganzen. — Theokratie heißt 
ein Staat, in welchem Priester regieren. 
Nach der politischen Bedeutsamkeit unterscheidet man verschiedene Rangklassen 
der Staaten. In Europa sind Staaten ersten Ranges: Oesterreich, Frank¬ 
reich, Großbritannien, Rußland, Preußen. Zweiten Randes: Spanien, 
Schweden und Norwegen, die Niederlande, Portugal, beide Siciüen, Sardinien, 
Dänemark, die helvetische Eidgenossenschaft, Belgien, Baiern, die Osmanische 
Pforte. Dritten und vierten Ranges sind die übrigen. 
§ 489. Der Zweck des Staates ist die Wohlfahrt und Sicherung jedes 
einzelnen seiner Bürger; die zur Erhaltung des Ganzen und der Einzelnen nöthigen 
Mittel müssen aber von diesen selbst durch Thätigkeit herbeigeschafft werden. 
Einer der stärksten Antriebe zur Thätigkeit ist das Verlangen des Menschen nach 
Nnterhaltsmitteln und nach Genuß, wodurch aber leicht die Rechte Anderer verletzt 
werden, wenn nicht mit der gesetzlichen Ordnung verträgliche Mittel da sind, um 
die Bedürfnisse zu befriedigen. Diese Mittel sind durch die Arbeit gewährt, die 
verschieden groß sein muß, je nach der natürlichen Beschaffenheit eines Landes. Aber 
auch die günstigste natürliche Beschaffenheit kann erst auf das Volk und dessen 
Vermögen von Einfluß werden, wenn sie mit Hülse menschlicher Arbeit benutzt 
wird. „Viele der schönsten Länder werden nur von wenigen oder dürftigen Men¬ 
schen bewohnt, weil fehlerhafte Staats-Einrichtungen oder Trägheit und Rohheit 
des Volkes die zweckmäßige Benutzung des fruchtbaren Bodens verhindern. — 
Dagegen können aber Fleiß und Geschicklichkeit den Bewohnern eines von der
	        

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Zitierempfehlung

Klöden, Gustav Adolph von. Abriß Der Geographie Zum Gebrauche Für Schüler Höherer Lehranstalten. Berlin: Charisius, 1861. Print.
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