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Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN775924512
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-11805474
Titel:
Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten
Signatur:
GDG-I 29(3,1861)
Autor*in:
Klöden, Gustav Adolph von
Erscheinungsort:
Berlin
Verlag:
Charisius
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geographieschulbücher vor 1871
Erscheinungsjahr:
1861
Ausgabenbezeichnung:
3., neu bearb. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch

Kapitel

Titel:
Vierter Abschnitt. Die Staaten Europas
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Kapitel

Titel:
Königreich Griechenland
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Abriß der Geographie zum Gebrauche für Schüler höherer Lehranstalten
  • Einband
  • Titelseite
  • [Widmung]
  • Vorrede zur zweiten Auflage
  • Vorwort zur dritten Auflage
  • Inhalt
  • Erster Abschnitt
  • Zweiter Abschnitt
  • Australien
  • Afrika
  • Asien
  • Amerika
  • Uebersicht des Flächen-Inhalts und der Bewohnerzahl der außereuropäischen Erdtheile
  • Dritter Abschnitt
  • Vierter Abschnitt. Die Staaten Europas
  • Einleitung
  • Königreich Preußen
  • Kaiserthum Oesterreich
  • Die deutschen Bundesstaaten
  • Die Schweiz oder Helvetien
  • Königreich Dänemark
  • Königreich der Niederlande
  • Königreich Belgien
  • Kaiserreich Frankreich
  • Die verein. Königreiche Großbritannien und Irland
  • Die Königreiche Schweden und Norwegen
  • Das Kaiserreich Rußland
  • Königreich Spanien
  • Königreich Portugal
  • Das Königreich Italien
  • Die Ionische Republik
  • Königreich Griechenland
  • Das Fürstenthum Montenegro oder Zernagora
  • Das europäisch-türkische oder osmanische Reich
  • Register
  • Werbung
  • Einband

Volltext

394 
Europa. 
Rußland eingeführt. Im Allgemeinen fehlt es an Bewässerung. — Die Vieh¬ 
zucht ist nicht unbedeutend; einige Musterwirthschaften sind angelegt. Aber nur 
Schafe und Ziegen sind von großer Wichtigkeit. —- Der Bergbau fehlt noch fast 
ganz; nur Steinbrüche (Pentelikon, Paros) für Marmor rc. sind vorhanden. 
Steinkohle hat Euböa. — Einzelne Fabriken sind im Entstehen. — Am wichtig¬ 
sten ist der Handels der hauptsächlich nach der Türkei, Klein-Asien und Italien 
gerichtet ist. In diesem, wie in allen anderen Beziehungen, stehen die Inseln 
dem Festlande voran. 
Das Krstenthum Montenegro oder Zernagora 
§ 727. (fast so groß wie Braunschweig). 
Dem südlichsten Theile Dalmatiens (Cattaro) benachbart, liegt ein felsiges, 
unzugängliches Gebirgsland, die Republik Montenegro, von einem wilden, 
tapferen, slavischen Volksstamme, 120.000, bewohnt, welches, von Rußland stets 
unterstützt, sich der türkischen Herrschaft erwehrt. Die Bew., der griechisch nicht 
unirten Kirche angehörig, sprechen serbisch. Es steht unter einem erwählten Ober¬ 
haupte, dem Fürst-Vladika (d. h. zugleich kirchliches Oberhaupt). 
Zetinje, oder Zernagora, 3 E., ist der Hauptort. 
Das europäisch-türkische oder osmanische Reich 
§ 728. (größer als die Hälfte von Oesterreich). 
Es reicht von 36° bis 48i° nördl. Br., und von 33j° bis 47f° östl. L., und 
besteht aus dem größten Theile der griechischen Halbinsel und mehreren Inseln. 
Die Bodenverhältnisse s. ß 474 bis 477. 
Das Reich ist eingetheilt in Ejalets, d. h. Generalgouvernements (Rum-Jli 
oder Rumelien, Bosna, Silistria, Dschesair oder die Inseln und Kirid oder Can- 
dia) unter Paschas; diese zerfallen in Livas, ehemals in Sandschaks (d. h. 
Fahnen), unter Kaimakams; und die Livas in Kazas oder Distrikte. 
Der Sultan oder Padischah (Großherr) ist unumschränkter Herrscher und 
Stellvertreter des Propheten Muhammed, nur durch den Korän gebunden, der 
das Gesetzbuch ist für Religion, Politik und Staatsrecht, und das ihm alle Gewalt 
gibt. Er läßt diese verwalten von zwei Beamten, welche den Titel Hoheit führen: 
dem Mufti, dem Oberhaupte der Ulemas oder Gelehrten, welcher das Gesetz 
auszulegen hat, und dem Groß-Wesir, dem Oberhaupte für die Civil- und 
Militär-Angelegenheiten, durch dessen Hand jeder Beschluß geht und dessen Bü- 
reau bei der Hohen Pforte ist. Unter diesem stehen der Minister des Handels, 
des Ackerbaues und der ösfentl. Arbeiten, der des öffentlichen Unterrichtes, der 
Justiz-Min., der Polizei-Min., der Feldzeugmeister, der General-Insp. der Wa- 
kufs d. h. der geistl. Güter, der Min. des Privatschatzes und der Münze, der der 
kais. Fabriken. Alle diese sind Staatsräthe (Müschirs) und bilden unter dem 
Vorsitze des Großwesirs den Divan oder Geheimen Rath. Die höchsten Staats¬ 
beamten und die Generale führen den Titel Pascha, die höheren Beamten heißen 
Eff end i, die Söhne der Paschas und der oberen Ossiciere Bei, die niederen 
Ofsiciere und Beamten Aga. Von Chefs unterscheidet man 3 Klaffen, je nach 
der Größe der Provinz, und diese erhalten nach einem tatarischen Gebrauch zum 
Zeichen der Würde eine Lanze, mit einem goldenen Apfel an der Spitze, von 
welcher 3, 2 oder 1 Roßschweif herabhangen. — Die Würdenträger des Hofes oder 
der Pforte sind: Agas des Inneren, meist Eunuchen, z. B. der Kislar-Agasi, 
der Chef der schwarzen Eunuchen, der Kapu-Agasi oder Chef der weißen Eunu¬ 
chen, der Schatzmeister, Oberhosmeister rc.; und Agas des Aeußeren, außer¬ 
halb des Serails wohnend, namentlich der erste Imam oder Großalmosenier, der
	        

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Klöden, Gustav Adolph von. Abriß Der Geographie Zum Gebrauche Für Schüler Höherer Lehranstalten. Berlin: Charisius, 1861. Print.
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