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Anschaulich-ausführliches Realienbuch

Bibliographic data

Monograph

Persistent identifier:
PPN79129921X
URN:
urn:nbn:de:0220-gd-12245175
Title:
Anschaulich-ausführliches Realienbuch
Shelfmark:
RD-II 1(61,04)-1
Author:
Kahnmeyer, Ludwig
Schulze, Hermann
Place of publication:
Bielefeld [u.a.]
Publisher:
Velhagen & Klasing
Document type:
Monograph
Collection:
Textbooks for study of the natural and cultural world (Realienkunde),imperial Germany
Publication year:
1904
Edition title:
Ausg. A, vollst. Ausg., 61. - 65. Aufl. [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Language:
German
Subtitle:
enthaltend Geschichte, Erdkunde, Naturgeschichte, Naturlehre und Chemie ; für die Hand der Schüler

Chapter

Title:
I. Deutsche Geschichte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
V. Papst und Kaiser
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Anschaulich-ausführliches Realienbuch
  • binder
  • Title page
  • Geschichte des Altertums
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Deutsche Geschichte
  • I. Aus der Urzeit
  • II. Die Deutschen im Kampfe mit den Römern
  • III. Völkerwanderung, Gründung des Frankenreichs und Einführung des Christentums in Deutschland
  • IV. Gründung der deutschen Kaisermacht
  • V. Papst und Kaiser
  • VI. Die Kreuzzüge und das Rittertum
  • VII. Leben im Mittelalter. Erfindungen und Entdeckungen
  • VIII. Die Reformation und der Dreißigjährige Krieg
  • XI. Gründung des brandenburgisch-preußischen Staates
  • X. Frankreich und Preußen im Kampfe
  • XI. Die Einigung Deutschlands
  • Hohenzollernworte
  • Zeittafel
  • Inhaltsverzeichnis zur Geschichte
  • II. Erdkunde
  • Deutschland
  • Europa
  • Asien
  • Afrika
  • Amerika
  • Australien
  • Das Weltgebäude
  • Inhaltsverzeichnis
  • III. Naturgeschichte
  • [A. Das Sommerhalbjahr]
  • [B. Das Winterhalbjahr]
  • Einiges über den Bau des menschlichen Körpers
  • Systematische Übersicht
  • Inhaltsverzeichnis
  • IV. Naturlehre
  • V. Chemie und Mineralogie
  • Inhaltsverzeichnis
  • binder

Full text

B31 
Papst und Raiser. 
19. Gregor VII. 
1. Abhängigkeit des Papstes vom Kaiser. Seit den Zeiten Karls des 
Großen besaß das deutsche Königtum mehrere Jahrhunderte hindurch dem Papste 
gegenüber die herrschende Stellung. Ganz nach Belieben besetzten die Könige die 
Bischofsstühle und Abteien im Reiche. (Die Bischöfe und Abte waren nicht nur 
geistliche, sondern zugleich weltliche Fürsten.) Bei ihrem Amtsantritt verlieh ihnen 
der König Ring und Stab, die Zeichen ihrer Würde. Auch waren die Könige zur 
Besetzung des päpstlichen Stuhles berechtigt, und in Zeiten der Not standen sie dem 
Papste treu zur Seite, um ihn gegen feindliche Angriffe zu schützen. Jeder neuge— 
wählte Papst mußte sogar für sein weltliches Gebiet dem Könige der Deutschen 
den Eid der Treue schwören. Diese Abhängigkeit des Papstes von den deutschen 
Königen war in zwei Dingen begründet: in der Kraft des deutschen Königtums 
und in der Schwäche des päpstlichen Stuhles. Die Schwäche entsprang der Sitten— 
verderbnis des päpstlichen Hofes und der römischen Geistlichkeit. 
2. Das Wachsen der kirchlichen Macht. Als das erste Jahrtausend seinem 
Ende nahte, glaubte man allgemein, daß der Untergang der Welt bevorstehe. Dadurch 
wurde ein ernster, religiöser Sinn geweckt, der sich besonders in Bußübungen und 
strenger Zucht äußerte. Auch die Geistlichkeit, besonders in den Klöstern, wurde 
von diesem Streben ergriffen. Man hielt darauf, daß die Geistlichen sich eines 
ehrbaren Lebens befleißigten und sich ganz und gar dem Dienst der Kirche weihten. 
Immer strenger wurde darum auch die Forderung, daß die Priester ehelos bleiben 
sollten, damit sie, frei von allen Familienbanden, der Kirche unbedingt gehorsam 
wären. Auch sollten die geistlichen Stellen nicht mehr von weltlichen Fürsten 
besetzt und noch weniger um Geld an den Meistbietenden vergeben werden, da so 
oft ganz Unwürdige die Bischofsstühle einnahmen. Geistliche Stellen sollten nur 
von Geistlichen vergeben werden. 
3. Gregor VII. Zu jener Zeit (1073) bestieg Hildebrand, der Sohn eines 
Zimmermanns, als Gregor VII. den päpstlichen Stuhl. Durch ihn wurde die 
päpstliche Macht auf den höchsten Gipfel erhoben. „Der Papst,“ sagte er, „ist 
der Stellvertreter Gottes auf Erden. Er allein kann sich der kaiserlichen Abzeichen 
bedienen; seine Füße haben alle Fürsten zu küssen. Sein Name allein darf in 
dem Kirchengebet genannt werden, und kein Name in der Welt ist dem seinigen 
an die Seite zu stellen. Ihm ist erlaubt, Kaiser abzusetzen und Untertanen von 
der Pflicht gegen abtrünnige Fürsten zu entbinden. Alle Königreiche sind Eigentum 
oder doch Lehen der römischen Kirche.“ 
Bis dahin hatte der Papst als weltlicher Fürst dem Kaiser den Lehnseid 
geleistet. Gregor forderte dagegen umgekehrt, daß ihm der Kaiser Treue schwören 
solle, und behauptete, daß Otto J. bereits dem Papste einen solchen Eid geleistet 
habe. Um nun die Kirche ganz vom Staate abzulösen, gebot er: 1) kein geist⸗ 
liches Amt sollte mehr um Geld verkauft werden (Simonie, Apost.⸗Gesch. 8) 
2 der Papst allein und kein Fürst hätte das Recht, Bischöfe zu ernennen und 
ihnen die Zeichen ihrer Würde, Ring und Stab, zu geben (Investitur); 3) kein 
Geistlicher sollte verheiratet sein (Cölibat). 
Zu solchem kühnen Vorgehen ermutigte ihn besonders noch der Umstand, daß 
er es mit einem sehr jungen und — wie er glaubte — sehr schwachen König 
zu tun hatte: Heinrich IV.
	        

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Kahnmeyer, Ludwig, and Hermann Schulze. Anschaulich-Ausführliches Realienbuch. Bielefeld [u.a.]: Velhagen & Klasing, 1904. Print.
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