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Geschichte des Königreichs Bayern

Bibliografische Daten

Monografie

Persistenter Identifier:
PPN863054080
Titel:
Geschichte des Königreichs Bayern
Signatur:
HDG-I 20(6,1834)
Autor*in:
Mengein, Anton
Milbiller, Joseph (05.10.1753-28.05.1816)
Erscheinungsort:
München
Verlag:
Lindauer
Dokumenttyp:
Monografie
Sammlung:
Geschichtsschulbücher vor 1871
Erscheinungsjahr:
1834
Ausgabenbezeichnung:
Sechste verbesserte und vermehrte Ausgabe, neu bearbeitet von A. Mengein [Electronic ed.]
Copyright:
Georg-Eckert-Institut - Leibniz-Institut für internationale Schulbuchforschung
Sprache:
Deutsch
Untertitel:
zum Gebrauch beim Unterricht in den königlichen bayerischen Schulen

Kapitel

Titel:
Zweiter Zeitraum
Dokumenttyp:
Monografie
Strukturtyp:
Kapitel

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

  • Geschichte des Königreichs Bayern
  • binder
  • frontispiece
  • Titelseite
  • Vorrede
  • Inhalt
  • Erster Zeitraum
  • Zweiter Zeitraum
  • Dritter Zeitraum
  • Vierter Zeitraum
  • Fuenfter Zeitraum
  • Sechster Zeitraum
  • Siebenter Zeitraum
  • Achter Zeitraum
  • Werbung
  • binder

Volltext

15 
Zweiter Zeitraum. 
Bayo rn, seit der Aufhebung der erblichen Hcrzogs- 
würde völlig unter fränkischerHerrschaft, bis zur 
Trennung deS Landes von der fränkischen Mo¬ 
narchie. Vom Jahre 788 bis 843. 
Erster Abschnitt. 
Unter Karl dem Großen erhaltDajoarien zum Theil eine 
andere Verfassung und manche treffliche Einrichtung. 
§. 1. 
Nachdem Karl der Große den Herzog Thassilo H. seines 
Hcrzogkhuins entsetzt hatte, wurde Bajoaricn, oder Bayern, nicht 
mehr alS ein unter der Lehensherrschaft der Franken stehendes, 
besonderes Land, sondern als eine Provinz des fränkischen Reiches 
behandelt. Als solche behielt cs zwar noch den Titel und Rang 
eines Herzogthums, auch seine alten Gesetze, die Karl der Große 
nur mit einigen wenigen vermehrte, aber nicht mehr seine Herzo¬ 
ge. Noch im Herbste deS Jahres 733, da Karl das Agilolfingi- 
sche Haus unterdrückt hatte, schaffte er auf einer Reichsvcrsamm- 
lung zu Rcgensburg die herzogliche Würde in Bayern ab, und 
seitdem ließ er das Land durch mehrere von ihm unter dem Ti¬ 
tel Grafeg aufgestellte Beamte in seinem Ranien verwalten. Die 
Oberaufsicht über die Grafen mußte ein Statthalter führen. Der 
erste von ihm ernannte Statthalter in Bayern war Gerold, Graf 
von Bussen aus Alrmannien, Bruder der Königin Hildegard, der 
Gattin Karl's. 
2. 
Jeder Graf mußte In seinem Gau im Namen des fränkischen 
Königs, als des Landesherr«, Gericht halten, für die Vollstreckung 
der richterlichen Aussprüche und die Erhaltung der innern Ruhe 
sorgen, und die königlichen Einkünfte erheben. Ihre GerichtSbarr 
keic erstreckte stch nicht nur auf alle weltliche, sondern auch auf
	        

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Mengein, Anton, and Joseph Milbiller. Geschichte Des Königreichs Bayern. München: Lindauer, 1834. Print.
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