Full text: Deutsches Lesebuch für Handelsschulen

Geschäftsleute pflegen die Redensart im Munde zu führen: 
„Zeit ist Geld“. Aber die Zeit ist viel mehr als Geld; richtig 
angewendet, bedeutet sie Selbsterziehung, Selbstvervoll¬ 
kommnung und Entwicklung der Sinnesart. Eine Stunde 
den Tag, die man mit Tändeleien oder in Müßiggang verbringt, 
würde — dem Selbstunterricht gewidmet — in wenigen Jahren aus 
einem unwissenden einen kenntnisreichen Menschen machen oder — 
zu guten Werken angewandt — das Leben fruchtbringend und den 
Tod zur Ernte einer Aussaat von guten Taten gestalten. Wenn wir 
täglich nur fünfzehn Minuten unserer Vervollkommnung widmen, 
so werden wir die gute Wirkung schon am Ende des Jahres 
spüren. Gute Gedanken und sorgfältig gesammelte Erfahrungen 
beanspruchen keinen Raum und können als Begleiter überall mit¬ 
genommen werden, ohne Kosten oder Lasten zu machen. 
Eine gewissenhafte und haushälterische Benutzung der Zeit 
ist das beste Verfahren, sich Mußestunden zu sichern, sie befähigt 
uns, unsere Geschäfte zu bewältigen und sie zu führen, statt uns 
von ihnen drängen zu lassen. Anderseits verursacht Zeitvergeudung 
beständige Eile, Verwirrung und allerlei Schwierigkeiten. Nelson 
äußerte einmal: „Ich verdanke alle meine Erfolge im Leben dem 
Umstande, daß ich immer eine Viertelstunde vor der bestimmten 
Zeit auf dem Platze war“. 
Manche Leute denken an den Wert des Geldes nicht eher, 
als bis sie damit zu Ende sind, und viele machen es mit der 
Zeit genau so. Sie lassen die Stunden ungenützt verfließen, und 
erst wenn das Leben rasch dahineilt, erinnern sie sich der Pflicht, 
ainen weiseren Gebrauch davon zu machen. Aber dann ist es 
vielleicht schon zu spät; denn verlorener Wohlstand läßt sich durch 
Fleiß zurückgewinnen, verlorengegangenes Wissen durch Lernen, 
aber die verlorene Zeit ist unersetzlich. / 
n. 
Wer den. Wert der Zeit richtig begreift, wird sich auch der 
Pünktlichkeit befleißigen. „Die Pünktlichkeit“, sagt Ludwig XIV., 
„ist die Höflichkeit der Könige“. Sie ist aber auch die Pflicht 
jedes anständigen Mannes und die Zwangspflicht des Geschäfts-
	        
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