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C. Wiederholung und Vertiefung der deutschen Geschichte.
Aufgaben.
1. Nenne die Regalien oder Königsrechte! Welche besitzt heute der
Landesherr, welche der Deutsche Kaiser?
2. Zeige, wie die Habsburger, die Luxemburger, die Hohenzollern eine
große Hausmacht schufen!
3. Warum konnte später kaum ein anderer als ein Habsburger gewählt
werden?
3. Tie Zeit des Absolutismus; 1648—1789.
a) Seine Entstehung. Die Fürstenmacht wurde im Reformations¬
zeitalter noch verstärkt. Die evangelischen Landesherren hatten durch
Einziehung der Klostergüter ihren Besitz vermehrt und waren Herren
ihrer Landeskirche geworden. Der Augsburger Religionsfriede gab allen
Landesherren das Recht, das Bekenntnis ihrer Untertanen zu bestimmen,
und der Westfälische Friede machte sie vom Kaiser unabhängig. Die
Einführung der indirekten Stenern machte ihnen die Bewilligung einer
Bede entbehrlich und gab ihnen die Mittel, sich auf ein stehendes Heer
und auf besoldete Beamte zu stützen. Die Adeligen, die nicht mehr wie
einst im Ritterheer eine würdige Beschäftigung fanden, traten als Offiziere
oder Beamte in seinen Dienst, wurden also dadurch von ihm abhängig.
Der Landesfürst betrachtete sich als unbeschränkten Herrn des Staates;
er gewährte den Untertanen keinen Einfluß auf die Staatsverwaltung,
sondern gab eigenmächtig die Gesetze und ließ Verwaltung und Rechts¬
pflege durch seine Beamten ausüben. Ein solches Regiment nennt
man Absolutismus. Manche Herrscher haben ihre Macht gemißbraucht
(S. 139); viele andere sie benutzt, die Vorrechte der Stände (S. 110),
des Adels (S. 121) und der großen Städte (S. 122) zu brechen, dagegen
die Last dem kleinen Mann zu erleichtern (S. HO, 122, 134) und
gleiches Recht für alle einzuführen.
Aufgaben.
1. Welche äußeren Feinde haben Deutschland in der zweiten Hälfte des
17. Jahrhunderts am meisten bedroht?
2. Wiederhole, was über die Türken gesagt ist (S. 57, 76, 102),
und zeige, wann und warum ihre Angriffe aufhörten! (S. 115.)
3. Vergleiche die absolute Regierung Ludwigs XIV. mit der Friedrichs
des Großen?
b) Kaiser und Reich waren nach dem Dreißigjährigen Kriege fast
nur noch dem Namen nach vorhanden. (S. 103.) Ungestraft durfte Lud¬
wig XIV. unsere Westgrenze berauben. Die Rückeroberung der im West¬
fälischen Frieden verlorenen Grenzländer und Flußmündungen verdanken
wir nicht dem Kaiser, sondern einzelnen deutschen Fürsten, besonders den