8 A. Die deutsch-österreichischen Lrblande
rettete nicht nur den König1, sondern stellte auch die fast schon verlorene
Schlacht her, griff (Dttofar an und brachte diesen so ins Gedränge, daß
Ottokar nun seinerseits TTtilot herbeirufen ließ. Aber dieser beachtete den
Huf nicht, sondern im Andenken an den Tod feines Bruders zog er sich aus
der Schlacht zurück", dem König (Dttofar aber wurde von den Seinen ein
Strick um den Hals gelegt und er so unter feinem Helm, der das Gesicht
bedeckte, abseits geführt und im Stiche gelassen, bald aber von den schar¬
fen Schwertern der Österreicher und Steierer aus Hache für das Blut ihrer
Freunde, die er schuldlos getötet hatte, obschon er fürchterlich schrie und
alle möglichen Verheißungen machte, niedergestoßen?
2. Aus dem Lehensbriese der Habsburger Über Österreich, Steter, Kraiii
und die Mark (1282).
Schwind und Dopfch, a. a. (D. S. 132—133.
. . . Mir (d. i. König Hudolf) machen den (Betreuen des römischen Hei-
ches in ITCit- und Nachwelt zu wissen, daß wir .. . mit freier und ausdrück¬
licher Zustimmung der nach altem herkommen zur Königswahl berechtigten
Fürsten die Fürstentümer und Herzogtümer Österreich, Steiermark, Krain und
die Mark mit allen Ehren, Hechten, Freiheiten und Zugehör, wie sie glorreichen
Andenkens die Herzoge Leopold und Friedrich von Österreich und Steier
befaßen, sowie mit allem, was in den genannten Ländern König (Dttofar
von Böhmen rechtmäßig erworben, unfern erlauchten Söhnen Albrecht und
Hudolf zu Augsburg feierlich mit Fahnen und in den sonst üblichen Hechts¬
formen zu Lehen gegeben und sie selbst in die Heihe der Reichsfürsten auf¬
genommen, ihnen Fürstenrecht verliehen und von ihnen für die genannten
Fürstentümer den Eid der Treue und die Huldigung empfangen haben.
Möge es daher niemand wagen, diesen unseren Gnadenbrief zu verletzen
oder demselben freventlich zuwiderzuhandeln, widrigenfalls er sich einer
schweren Beleidigung unserer Majestät schuldigmacht. Zum Zeugnis dessen
und zur ewigen Bekräftigung haben wir gegenwärtigen Brief anfertigen
und mit dem goldenen Majestätssiegel versehen lassen. ((Es folgt die Reihe
der Zeugen.)
3. Die Erwerbung Kärntens (1335).
tlach dem Liber certarum historiarum des flbtes Johann v. viftring,
a. a. 0). S. 247 f.
Die Herzoge von Österreich, die Brüder Albrecht und (Dtto, sandten, da
Heinrich männliche (Erben nicht Hinterlassen Hatte, als Söhne einer Schwester
1 Der König persönlich, der vom gefällten Hoffe in den sogenannten Ivei-
denbach gestürzt worden war, wurde durch den tfjurgauifchen Ritter Heinrich
U) alter von Ranisroeg aufgehoben. 2 ITtilotas verrat ist zweifelhaft; sicher
dagegen, daß der Vorstoß Kapellers die Schlacht entschied und bald eine allge¬
meine Panik im Heere (Dttofars ausbrach. 3 Der steirische Vasall Berthold
Schenk von (Emmerberg (westlich von Wr.-Neustadt), ein verwandter des auf
Befehl (Dttofars hingerichteten Seifried von RTahrenberg, soll ihn erstochen haben.