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von Hinterpommern, die mecklenburgische Stadt Wismar, sowie die Bis-
tümer Bremen (ohne die Stadt) und Verden als Herzogtümer.
Damit hatte Schweden die Mündungen der Oder, der Elbe und der Weser,
Deutschlands Zugänge zur Ost- und Nordsee in seinen Besitz gebracht. Der jeweilige
König von Schweden wurde für diese Besitzungen deutscher Reichsstand (Mitglied
des westfälischen, des nieder- und des obersächsischen Kreises).
3. Brandenburg, welches nach einem früheren Erbvertrag An-
spruch auf das während des Krieges erledigte Pommern hatte, erhielt nur
einen Teil von Hinterpommern, als Ersatz für das übrige die säkularisierten
Stifte Magdeburg, Halberstadt, Minden und Kammin, welche das branden-
burgifche Gebiet abrunden halfen.
4. Bayern behielt die 1623 erhaltene Kurwürde und die Oberpfalz;
die Rheinpfalz wurde dem Sohne Friedrichs Y. Karl Ludwig zurückgegeben und
für die Pfälzische Linie des Hauses Wittelsbach eine 8. Kurwürde geschaffen.
Die Unabhängigkeit der Schweiz und der Niederlande wurde an-
erkannt; Frankreich und Schweden wurden Bürgen (Garanten) des Friedens;
ersteres unterhielt eine ständige Gesandtschaft bei dem deutschen Reichstag.
c) Reichsverfassung.
1. Der Kaiser sollte über Gesetzgebung und Steuern, über Krieg,
Frieden und Bündnisse, über Aushebung und Befestigung nur im Einver-
ftändnis mit dem Reichstag entscheiden.
2. Die einzelnen Reichsstände (Fürsten und Städte) wurden als „fou-
verän" anerkannt, d. h. sie übten in ihren Gebieten Rechtspflege und Polizei,
Besteuerung und Geldprägung, endlich auch Aushebung selbständig aus.
3. Die Reichsstände durften Bündnisse untereinander und mit fremden
Fürsten schließen, nur nicht gegen Kaiser und Reich, den Landfrieden und
die Bestimmungen des Westfälischen Friedens.
Die Umbildung des Deutschen Reiches in einen lockeren Staatenbund von
souveränen Einzelstaaten war damit zur nämlichen Zeit vollendet, als in Frankreich
die Ausbildung der Monarchie auf ihren Höhepunkt gelangte.
II. Die Folgen des Dreißigjährigen Krieges waren
im Staatsleben die Ohnmacht des Deutschen Reiches, in materieller Bezieh-
ung ein ungeheurer Rückgang der Bevölkerung und des Wohlstandes, aus
geistigem Gebiet eine schwere Schädigung der Sitte, Sprache und Bildung.
a) Deutschland soll vor dem Krieg 18, nach demselben nur gegen 7 Millionen
Einwohner gezählt haben; die Bevölkerung Böhmens soll von 3 Millionen auf 800000,
die der Pfalz gar von 500 000 auf 50000 gesunken sein. In den Kirchenbüchern der
Stadt Zweibrücken z. B. ist für ein Jahr des Krieges (1638) nur eine Geburt ver-
zeichnet. Zahlreiche Ortschaften verschwanden bis auf den Namen; große Strecken
Ackerlandes blieben unbestellt.
Stich, Lehrbuch der Geschichte III. 3 Aufl. 5