Object: [Teil 2, [Schülerband]] (Teil 2, [Schülerband])

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30. Spielet nicht mit Veuer! 
EHelle Kinderstimmen erschollen vom Spielplatꝛe im Garten 
herauf zum Penster, aus welchem der Vater voll Freude dem 
munteren Treiben der Kinder zuschaute. Als es unten aber stiller 
wurde, stieg er hinab, um zu sehen, womit sie sich jetzt die Zeit 
vertrieben, und gewahrte zu seinem Schrecken, dass sein Sohn 
Fritz mit Streichhbölzern spielte. „Welch ein Unglück hättet ihr 
jotat anrichten können!“ sprach der Vater mit ernster Stimme, 
„da ganz in der Nähe die Scheune, gefüllt mit Strob und Heu bis 
obenan, stehtl „Vater,“ rief Fritz, wir wollen ja nur damit 
spielen!“ Durch das Spielen mit dem Feuer,“ sprach der Vater, 
„ist schon viel Unglück von Kindern angerichtet worden. Hört zur 
Warnung eine Geschichte: 
Der leine Paul hat einmal, als er allein war, mit Streich- 
hölzern gespielt. Das hatten ihm Vater und Mutter streng verboten. 
Wisst ihr, was ihm geschehen ist? Er hat sich die Finger verbrannt, 
und als er schnell das Streichhol- wegwarf, ist es auf das Bett 
gefallen. Das hat zu brennen angefangen. Paul hat laut geschrieen; 
da sind zum Glück noch Nacubarn dazu gekommen und haben 
das Feuer gelöscht. 
Aber Pauls Vater, der am Abend müde von der Arbeit nach 
Hause kam, hat sich nicht in das Bett legen können, weil es 
verbrannt war, und hat an der Erde schlafen müssen. Die Mutter 
hat viel geweint. Paul und seine Geschwister haben auch nichts 
zu Meihnachten bekommen, weil der Vater ein neues Bett kaufen 
musste. 
Lautlos hatten die Kinder der Erzahlung gelauscht. Als der 
Vater schwieg, eilte Fritz zu ihm und versprach hoch und teuer, 
nie wieder so leichtsinnig zu sein. Der Vater verzieh ihm, schärfte 
aber doch den Kindern noch folgende Satze ein: 
Streichhölachen und andere leiceht brennbare Gegenstände, wie 
Pulver und Spiritus, sind kein Spielzeug für Kinder. — Kinder 
sollen gefundene Streichhölzehen sofort den Eltern geben und, 
wenn sie andere kleine Kinder mit solchen spielen sehen, sie ihnen 
freundlich fortnehmen. 
Eigenmächtig darf kein Kind ein Streichhola benutzen; hat 
es das mit Erlaubnis der Eltern thun dürfen, so soll es dasselbe 
nicht fortwerfen oder liegen lassen, solange es noch glimmt. 
Man darf nieht gegen den Tisch stossen oder am Tischtuche 
ziehen, wenn eine Lampe darauf steht.
	        
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