Full text: Geschichte des Altertums, deutsche Geschichte bis zur Gründung des nationalen Staats 919 (Teil 1)

152 Römische Geschichte. 
von"«ow § 132. Konstantin und die Reichsverwaltung. Auch für die Ver¬ 
stantinopel waltung ist Konstantins Regierung von großer Bedeutung gewesen; 
zunächst dadurch, daß er die Residenz endgültig nach B y z a n z , das 
seitdem Konstant!nopolis hieß, und damit den Schwerpunkt des 
Reiches nach dem Orient verlegte; mit Rom büßte zugleich der Senat 
mÄung' ^en Rest seiner Bedeutung ein. Ferner hat Konstantin die Reichs- 
Verwaltung im Sinne des Absolutismus und der Zentralisation 
neu geordnet. Die Selbstverwaltung der Gemeinden hörte völlig auf ; 
alle Beamten wurden von der Regierung ernannt und die Beamten- 
Hierarchie nach Rangstufen gegliedert, für welche die Titulatur 
genau festgestellt wurde. 
So endet das Altertum auf politischem Gebiete mit der Aus- 
bildung des kaiserlichen Absolutismus und des z e n - 
tralisierten besoldeten Bea m t e n t u m s , auf dem reli¬ 
giösen Gebiete mit der Ausbildung der einheitlichen christlichen 
Kirche. 
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