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Sechste Periode. Von 1648—1789. — Erster Abschnitt. Von 1648—1740.
land, Ingermanland, Esthland, Livland, Yorpommern, Bremen und
Yerden, die Grofsmacht des Nordens.
Unter den Staaten zweiten Ranges trat hervor Spanien,
das trotz seines gewaltigen Länderumfanges als Grofsmacht nicht
mehr angesehen werden konnte, vielmehr seit dem Anfänge des
17. Jh. sich in reifsendem Niedergange befand; zu ihm gehörten
die Franche Comté und die südlichen Niederlande (Artois, Flan¬
dern, Hennegau und das heutige Belgien ohne das Bistum Lüttich);
dazu der Kolonialbesitz in Amerika und die Besitzungen in Ita¬
lien. Portugal war seit 1640 selbständiges Königreich unter
dein Hause Bragança. Auch Polens Bedeutung war seit dem
Aufschwünge Schwedens zurückgegangen; im W. begrenzt von
Pommern, Brandenburg, Schlesien, Ungarn, im N. und 0. über
die Düna und den Dnjepr hinausreichend, hatte es zur Südgrenze
eine Linie von der Bukowina zum mittleren Dnjepr. Dänemark
stand in Personalunion mit Schleswig-Holstein und Norwegen.
Die Schweiz hatte im ganzen ihren heutigen Umfang, nur dafs
das Yeltlin ihr zugehörte.
Überaus bunt war die Karte Italiens, noch bunter diejenige
Deutschlands. In Italien finden wir, abgesehen von kleineren
Gebieten, das Herzogtum Savoyen-Piemont, das zu Spanien ge¬
hörige Herzogtum Mailand, die Republiken Genua und Yenedig
(der auch die dalmatische Küste bis zur Breite von Lissa gehörte),
die Herzogtümer Mantua, Parma und Modena, das Grofsherzog-
tum Toscana, den Kirchenstaat und das mit Spanien verbundene
Königreich Neapel. In dem bunten Gewirre deutscher Terri¬
torien ragten durch Umfang hervor Bayern, Kursachsen, das im
Besitz der Ober- und Niederlausitz war und n. an die Mittelmark
grenzte, und Brandenburg, dessen vom Rhein bis zur Memel
reichender Besitz in drei Gebietsgruppen zerfiel, eine östliche, das
von Polen lehnsabhängige Herzogtum Preufsen, eine mittlere, welche
die Alt-, Mittel- und Neumark, die Priegnitz, Uckermark, Hinter¬
pommern nebst Magdeburg, Halberstadt und Kottbus umfafste, und
eine westliche, die aus den — getrennt gelegenen — Grafschaften
Mark und Ravensberg und dem Herzogtum Kleve bestand.
Neben den fünf christlichen Grofsmächten stand als sechste
das osmanische Reich, dessen europäischer Besitz in dem gröfsten