202 Die wichtigsten Begebenheiten der Neuzeit, insbes. der Preußisch-deutschen Geschichte.
IV. Die neueste Zeit.
A. Das Deutsche Reich.
Der Ausbau des Reiches.
Noch siebzehn Jahre stand Kaiser Wilhelm I. an der Spitze des
Reiches und hat sein Wort, „allzeit Mehrer des Reiches zu sein, nicht an
kriegerischen Eroberungen, sondern an den Gütern und Gaben des Friedens,
auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Gesittung", glänzend
bewährt. Er hat den Frieden erhalten durch die Dreikaiserzusammeukünste
(1872 in Berlin, 1884 in Skierniewice), hat, als infolge des Berliner
Kongresses (1878), der die Streitsragen des Russisch-türkischen Krieges
lösen sollte, eine Entfremdung mit Rußland eintrat, 1879 ein Bündnis
mit Österreich geschlossen, dem 1883 auch Italien beitrat (Dreibund), und
den Frieden durch fortwährende Steigerung der Wehrkraft des Reiches
zu erhalten gewußt, zugleich aber den inneren Ausbau der Verfassung
und Gesetzgebung weitergeführt.
Als er am 9. März 1888 aus dem Leben schied, war die Teilnahme
an dem Tode allgemein.
Ihm folgte bis zum 15. Juni (die 99 Tage) sein Sohn Friedrich III.
(geb. 1831), der mit der Prinzeß Royal Viktoria von England vermählt
war und einem tückischen Halsleiden erlag. An seine Stelle trat sein am
27. Januar 1859 geborener Sohn Wilhelm IL, dessen Gemahlin die
Prinzessin Auguste Viktoria von Schleswig-Holstein ist. Er entließ den
Reichskanzler Fürst Bismarck 1890 aus seinem Amte und ist stets bemüht
gewesen, den Frieden zu wahren und die Wehrkraft des Reiches zu er-
höhen, besonders die Marine zu fördern. Infolge der gesteigerten Anteil-
nähme am Welthandel ist Deutschland ein überwiegend Industrie treiben-
des Land geworden.
§ 118. Die Verfassung des Deutschen Reiches. Die Eingangs-
worte der (am 16. April) 1871 veröffentlichten Verfassungsurkunde be¬
sagen, daß der König von Preußen im Namen des Norddeutschen
Bundes, die Könige von Bayern und Württemberg, der Großherzog
von Baden, der Großherzog von Hessen und bei Rhein für die süd-
lich vom Main belegenen Teile des Großherzogtums Hessen emen ewigen
Bund schließen zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb des-
selben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen
Volkes. Dieser Bund wird den Namen „Deutsches Reich" führen.
Das Bundesgebiet besteht aus 26 Staaten. Ein Vergleich mit
dem Gebiet des Deutschen Bundes (§ 90) ergibt folgende Änderungen: