Innere Geschichte, vornehmlich Deutschi., vom Interregnum bis z. Reformation 155
Konzentration nach unten; die Fürsten brachen innerhalb der
Territorien allmählich mit dem Lehnsrecht und begannen die Lehen
in besoldete Ämter zu verwandeln.
Trotzdem erwarben die Großen des Territoriums, weltliche und
geistliche, und später auch die Städte (Landstände), den Fürsten
gegenüber bestimmte Rechte, wie Steuerbewilligung, Bestimmung
über Krieg, über Landesteilung und Landrecht.
So entwickelte sich mit der Zeit diejenige Stellung der Fürsten
zu ihren Territorien, die man später als Landeshoheit bezeichnete.
Ihren Hauptinhalt bildeten die hohe Gerichtsbarkeit und der Heer¬
bann; dazu kamen eine Anzahl von Regalien (Markt-, Münz-, Berg-
und Salzregal), das Besteuerungsrecht und der Judenschutz. Dazu
kam die Reichsstandschaft, d. h. das Recht auf Reichstagen zu
erscheinen.
Von den weltlichen Territorien sind folgende die wichtigsten. Di.e vdc)x-
Auf dem Boden des Stammesherzogtums Sachsen entstanden die Territorien
Grafschaften Oldenburg, Mark (an der Ruhr) und Ravensberg (mit Boden der
Bielefeld und Herford), das welfische Herzogtum Braunschweig- zogTüSer"
Lüneburg, woraus nach wiederholten Teilungen die Herzogtümer
Braunschweig und Lüneburg hervorgingen. Nordalbingien wurde
zur Grafschaft Holstein und trat in engere Verbindung mit der zum
Herzogtum Schleswig erweiterten schleswigschen, zum dänischen
Fahnenlehen gewordenen Mark, indem die beiderseitigen Stände
1460 den Dänenkönig Christian aus dem oldenburgischen Hause zu
ihrem Herzog wählten, unter der Bedingung, daß Schleswig-Holstein
die salische Erbfolge und innere Selbständigkeit behalten und ewig
ungeteilt beieinander bleiben solle. Von den übrigen sächsischen
Marken waren die wichtigsten die Nordmark, die von den As-
kaniern zur Mark Brandenburg erweitert wurde. Von der Mark
Meißen wurde im Osten das Gebiet der Oberlausitz abgetrennt und
kam zunächst an die Luxemburger, später an die Habsburger. Als
mit dem Tode Heinrich Raspes (§ 90) das Geschlecht der thüringischen
Landgrafen, die auch im hessischen Gebiete des Herzogtums Fran¬
ken Land erworben hatten, erloschen war (1247), vereinigten nach
dem thüringischen Erbfolgekrieg die Wettiner deren Gebiet mit
Meißen. 1423 bekamen sie nach dem Tode des letzten Herzogs
von Sachsen-Wittenberg auch dessen Land und die Kurwürde.
Damit ging der Name Sachsen, der für die altsächsischen Gebiete
erlosch, auf die wettinischen Länder über. Letztere teilten die Brüder
Emst und Albert 1485 in eine ältere Ernestinische kurfürstliche
und eine jüngere Albertinische herzogliche Linie. In der billungi-
schen Mark entstand das Herzogtum Mecklenburg und blieb unter
einer slavischen Dynastie. Im Herzogtum Franken wurde nördlich
des Mains die Landgrafschaft Hessen nach 1247 unter dem Haus
Brabant selbständig. Auch entstand hier die Grafschaft Nassau.