Full text: Die Geschichte des Alterthums (Theil 1)

Waffen und Lebensunterhalt während desselben mußte in der ältesten Zeit 
ja Jeder selbst sorgen. Und kehrte er dann siegreich aus den Schlachten 
heim, so fand er oft seine Felder verwildert oder vom Feinde verwüstet, 
und geriet!) mit Weib und Kind in die drückendste Noch. Er sah sich ge- 
zwuugeu, zu dem reichen Patricier seine Zuflucht zu nehmen, aber er fand 
nur eine grausame Hülfe bei diesem. Für das Geld, welches er aufnahm, 
mußte er hohe Zinsen zahlen, und weun er diese nicht rechtzeitig entrichtete, 
seine Ländereieil selbst an den Gläubiger abtreten. Nachbem er nichts 
mehr zu verpfänden hatte, verkaufte der Ernte, um nur das Leben zu er¬ 
halten, seine eigenen Kinder als Sklaven, und endlich, wenn auch dieses 
Mittel erschöpft war, borgte er auf seinen eigenen Leib. Gegen diesen ab- 
scheulichen Menschenhandel war noch kein Gesetz vorhanden; nichts hielt 
die herzlose Habsucht der reichen Patricier in Schranken. Sie sperrten ihre 
Schuldner in Gefängnisse, verurteilten sie zur Zwangsarbeit unter 
blutigen Geißelhieben, oder zur abdienenden Leibeigenschaft. Das war 
das Schicksal der Streiter für die Freiheit und Herrlichkeit des Vater- 
landes, selbst solcher, die in mehren Schlachten tapfer gefochten und 
redlich verdiente Ehrenzeichen aufzuweisen hatten. 
Die Diktatur (501). — Die gemeinsame Roth schlang bald ein 
engeres Band um die Plebejer. Als damals die Latiner, wie wir oben 
hörten, feindlich gegen Rom anzogen, weigerten sie sich, ergrimmt über 
bie unmenschliche Behandlung von Seiten der Patricier, die Waffen zu 
ergreifen. Es schien ihnen thüricht, einen Tyrannen abzuwehren, um 
hunberte zu behalten. Da waren bie Patricier in ber äußersten Verle¬ 
genheit ; jeboch wußten sie sich endlich zu helfen. Die Consnlu und alle 
übrigen Beamten legten jetzt ihre Stellen nieder. Sie ernannten einen 
Dictätor oder Befehlshaber mit unumschränkter Macht, die er jedoch 
nicht über sechs Monate behalten sollte, damit sie nicht in eine vollstän¬ 
dige Alleinherrschaft ausarte. Vier und zwanzig Lictoren schritten mit 
Beilen und Ruthen vor ihm her und stellten bie große ungeteilte Ge¬ 
walt zur Schau. Er selbst ernannte sich einen Obersten ber Ritter¬ 
schaft (magister equitum), ber seine Befehle auszuführen hatte. Keine 
Berufung an bie Volksversammlung war gestattet. Diese neue Würbe 
kam im Jahre 501 auf. Titus Lartius bekleidete sie zuerst, nach 
ihm Postumlus, dessen wir oben erwähnten. Später wurde sie noch oft 
erneuert, und zwar vorzüglich in drohenden Gefahren des Staates, tuenn 
schleunige Entschließung unb Ausführung nöthig war.
	        
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