Waffen und Lebensunterhalt während desselben mußte in der ältesten Zeit
ja Jeder selbst sorgen. Und kehrte er dann siegreich aus den Schlachten
heim, so fand er oft seine Felder verwildert oder vom Feinde verwüstet,
und geriet!) mit Weib und Kind in die drückendste Noch. Er sah sich ge-
zwuugeu, zu dem reichen Patricier seine Zuflucht zu nehmen, aber er fand
nur eine grausame Hülfe bei diesem. Für das Geld, welches er aufnahm,
mußte er hohe Zinsen zahlen, und weun er diese nicht rechtzeitig entrichtete,
seine Ländereieil selbst an den Gläubiger abtreten. Nachbem er nichts
mehr zu verpfänden hatte, verkaufte der Ernte, um nur das Leben zu er¬
halten, seine eigenen Kinder als Sklaven, und endlich, wenn auch dieses
Mittel erschöpft war, borgte er auf seinen eigenen Leib. Gegen diesen ab-
scheulichen Menschenhandel war noch kein Gesetz vorhanden; nichts hielt
die herzlose Habsucht der reichen Patricier in Schranken. Sie sperrten ihre
Schuldner in Gefängnisse, verurteilten sie zur Zwangsarbeit unter
blutigen Geißelhieben, oder zur abdienenden Leibeigenschaft. Das war
das Schicksal der Streiter für die Freiheit und Herrlichkeit des Vater-
landes, selbst solcher, die in mehren Schlachten tapfer gefochten und
redlich verdiente Ehrenzeichen aufzuweisen hatten.
Die Diktatur (501). — Die gemeinsame Roth schlang bald ein
engeres Band um die Plebejer. Als damals die Latiner, wie wir oben
hörten, feindlich gegen Rom anzogen, weigerten sie sich, ergrimmt über
bie unmenschliche Behandlung von Seiten der Patricier, die Waffen zu
ergreifen. Es schien ihnen thüricht, einen Tyrannen abzuwehren, um
hunberte zu behalten. Da waren bie Patricier in ber äußersten Verle¬
genheit ; jeboch wußten sie sich endlich zu helfen. Die Consnlu und alle
übrigen Beamten legten jetzt ihre Stellen nieder. Sie ernannten einen
Dictätor oder Befehlshaber mit unumschränkter Macht, die er jedoch
nicht über sechs Monate behalten sollte, damit sie nicht in eine vollstän¬
dige Alleinherrschaft ausarte. Vier und zwanzig Lictoren schritten mit
Beilen und Ruthen vor ihm her und stellten bie große ungeteilte Ge¬
walt zur Schau. Er selbst ernannte sich einen Obersten ber Ritter¬
schaft (magister equitum), ber seine Befehle auszuführen hatte. Keine
Berufung an bie Volksversammlung war gestattet. Diese neue Würbe
kam im Jahre 501 auf. Titus Lartius bekleidete sie zuerst, nach
ihm Postumlus, dessen wir oben erwähnten. Später wurde sie noch oft
erneuert, und zwar vorzüglich in drohenden Gefahren des Staates, tuenn
schleunige Entschließung unb Ausführung nöthig war.