Full text: Examinatorium der Geschichte (Bd. 6)

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Anhang I. 
Ergänzungen zur preußischen Geschichte: 
Vorbemerkung. Dieser Anhang ist nur für preußische Examinanden 
bestimmt. Die Landesgeschichte der übrigen Staaten zu be¬ 
rücksichtigen, war dem Verfasser nicht möglich, da das Buch sonst 
den doppelten Umfang angenommen hätte, dem Verfasser auch 
die diesbezüglichen Anforderungen in den außerpreußischen 
Staaten nicht bekannt sind. 
716. Wer ist der Begründer des brandenburgischen Staates? 
Wodurch wurde er es? 
Sein Begründer ist Albrecht der Bär aus dem fianse der 
Ballenftedter oder Askanier. Er erhielt 1181 vom Kaiser 
Lothar die sächsische Nordmark (jetzige Altmark in der 
Provinz Sachsen), bekriegte mit Erfolg die Wenden zwischen 
Elbe und Oder, eroberte die Priegnitz und Mittelmark (Teile 
der jetzigen Provinz Brandenburg) und nannte sich nach der 
Hauptstadt Markgras von Brandenburg. 
717. Wiederhole die Fragen 458 a und b, 305, 307, 318 
und 319! 
718. Welche Fürstentümer besaßen die Hohenzollern bei ihrer 
Belehnung mit Brandenburg? 
Die Fürstentümer Anspach und Baireuth in Bayern. 
719. Nenne die drei ersten hohenzollernschen Kurfürsten! 
Friedrich I. (1415-40), Friedrich II. Eisenzahn (1440—70), 
Albrecht Achilles (1470-86). 
720. Was taten die beiden ersten zur Stärkung ihrer Macht? 
Nenne ein wichtiges Gesetz des Albrecht Achilles mit 
Jahreszahl! Was bestimmte es? 
Friedrich I. unterwarf den märkischen Adel, Friedrich II. 
die Städte, insbesondere die Doppelstadt Berlin-Cölln. 
Albrecht Achilles erließ 1173 ein Hausgesetz: dieses 
bestimmte, daß der älteste Sohn stets das Kurfürstentum 
Brandenburg ungeteilt, die beiden nächsten Anspach und 
Baireuth erhalten sollten, und verbot jede weitere Teilung. 
721. Nenne die drei nächsten Kurfürsten! 
Joachim Cicero (1486—99), Joachim I. (1499—1535), 
Joachim II. (1535-71). 
722. Wodurch sind die Regierungen Joachims I. und Joachims II. 
wichtig? Wie stellten sie sich zur Reformation? 
Joachim I. stiftete das Kammergericht in Berlin (der höchste 
preußische Gerichtshof, nicht zu verwechseln mit dem von 
Kaiser Marimilian geschaffenen Reichskammergericht; das 
erffere besteht noch jetzt in Berlin, die Stellung des letztem
	        
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