Full text: Lehrbuch für den erzählenden Geschichts-Unterricht an höheren Schulen

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Der Griechenkaiser setzte die lästigen Fremden rasch über 
den Bosporus. ' Mitten durch die Wüsten Kleinasiens drang 
Konrad vor. Aber Hunger und Krankheit und die Pfeile der 
flinken Türkenreiter zwangen ihn schließlich zur Umkehr. Ganze 
Haufen toter Menschen und Tiere bezeichneten seinen Weg; 
er selbst kam krank nach Konstantinopel zurück. 
3. Kaum genesen, ging er mit dem König von Frankreich 
zu Schiff nach Akkon. In Jerusalem ließ er sich zu einem 
Feldzuge gegen Damaskus verleiten. In den Gärten dieser 
Stadt'trafen ihn erneute Verluste; die Untreue des jungen 
Königs von Jerusalem zwang ihn abzuziehen 
3. Das Rittertum. 
1. Die Bauern hatten seit Karl dem Großen ihre Freiheit 
allmählich eingebüßt; das letzte Bauernheer hatten die Anhänger- 
Rudolfs von Schwaben am Neckar zusammengehauen. Bischöfe, 
Grafen, Klöster belehuteu jüngere Bauernsöhne, für die sich längst 
kein rodbarer Wald mehr fand, mit Teilen ihres ungeheuren 
Grundbesitzes; kleine Hofleute stellten sich freiwillig unter den 
Lehensschutz eines mächtigen Nachbars. Dafür lieferten alle 
diese „Grundholden" dem „Grundherrn" oder, wenn sein Land- 
besitz umfangreicher war, seinen Meiern Zinswein und Zinskorn 
in mäßiger Berechnung oder arbeiteten für ihn als Handwerker. 
Der Grundherr als Graf oder an seiner Statt der Meier übte 
die Gerichtsbarkeit. Den Herren der „Ritterschaft" lag auch 
die Kriegspflicht ob. Die geistlichen nnd weltlichen Fürsten 
bildeten mit den Grafen den ersten, die Gemeinfreien (Frei- 
Herren) den zweiten Schild; ans den waffentüchtigen „Reitern", 
die von den Grnndherren des hoben Adels Land zu Lehen 
erhielten und sich ihnen dafür in Treue angelobten wie die Ge- 
folgschaften der Urzeit, erwuchs der niedere Adel: aus den 
freien Dienstmannen bestand der dritte, aus den unfreien der 
vierte Schild. Auf den Römerfahrten und Kreuzzügen entwickelten 
sich, vorwiegend nach französischem Vorbild, eigene Bräuche, 
Rechte und Anschauungen dieses Standes. 
2. Der zum „Schildesamt" bestimmte Knabe erhielt vom 
siebten Jahr an im „Edeldienst" eines Fürsten oder Edeln, dem 
er bei Tisch und auf der Jagd als „Junker" aufwarten mußte, 
Anleitung zu höfischer Zucht und Reinlichkeit. Darauf wurde 
er als Edelknecht oder Edelknappe im Reiterdienst und im Ge- 
brauch der Waffen, in den Regeln der Jagd und des Frauen- 
dienstes unterwiesen. Mit zwanzig Jahren wurde er in den
	        
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