4 I. Die Gründung der Nationalstaaten und des Verfassungslebens.
Häuser mehrten sich, wenngleich noch nicht alle Lehrerstellen mit semina-
Pflege des ristisch gebildeten Lehrern besetzt werden konnten. Die höheren Lehr-
Gedankens^auf anstalten wurden durch W. v. Humboldt und Fr. Aug. Wolf sehr
den höheren gefördert. Auf ihnen fand die Vaterlandsliebe im Sinne der deutschen
Schulen- Einheit eine stille, aber wirksame Pflege. Der Gedanke an Preußens großen
Beruf in Deutschland wurde hier wach gehalten. Das Schulwesen blieb auch
in der dumpfen Zeit von 1815—48 Preußens Ruhm. 1818 wurde für
die westlichen Lande die Universität Bonn gegründet. Das Streben nach
Förderung der Einheit veranlaßte den König Friedrich Wilhelm III. im Jahre 1817, dem
*?Kirch? Jubiläumsjahr der Reformation, die lutherische und reformierte Kirche zu
mahnen, ihres Zwiespaltes zu vergessen und sich zur evangelischen Kirche
zusammenzuschließen, Union, welche fortan gestützt auf eine einheitliche
Gottesdienstordnunz (Agende) zur preußischen Laudeskirche geworden ist.
Schwierige 5. Das Steuerwescn. Die Neuordnung der tief zerrütteten preußi-
Lage der prew s^en Finanzen war ebenso dringend wie schwierig. Die Staatsschuld de¬
mnach 1815^" trug mehr als 200 Mill. Thlr., der Staatshaushalt hatte bis 1827 jähr¬
lich einen Fehlbetrag, von den Domänen war über ein Viertel, für
Reform der 25 Mill. Thlr., 1807—15 verkauft. Der Gegensatz zwischen Accise (für
Steuern, die Städte) und Kontribution (Grundsteuer für das Land) war infolge der
Reformgesetze, die den Unterschied zwischen Stadt und Land mit dem der
Stände aufgehoben und den freien Güterverkehr eröffnet hatten, nicht mehr
haltbar. So wurde denn die Grund- und Gebäudesteuer auf die
Städte ausgedehnt, von der Accise nur eine vereinfachte Mahl- und
Schlachtsteuer für eine Anzahl von Städten beibehalten, der Zeitungs-
und Kalenderstempel, eine Erbschafts- und eine Stempelsteuer ein-
Einführung der geführt und der feit 1811 bestehenden Gewerbesteuer eine Klassensteuer
B?teue?ung" zugefügt, die das Einkommen in 12 aufsteigenden Stufen mit einer Ab-
gäbe von %—24 Thlr. belegte. Diese Reformen waren aber nur dadurch
möglich, daß das Zollwesen von Grund aus geändert und der Aus-
fall der städtischen Warenzölle (Accise) durch die Einnahmen aus staatlichen
Grenzzölle und Grenzzöllen gedeckt wurde. So wurde die Stadt- und Territorialwirt-
<5tfchaft'irt f$aft endgültig durch die Staatswirtschaft abgelöst und das be-
deutendste Mittel ergriffen, um nicht nur alle Landschaften der Monarchie
wirtschaftlich zu vereinigen, sondern auch die wirtschaftliche Einigung Deutsch-
lands anzubahnen.
Aufhebung 6. Die Reform des Zollwesens. Zunächst wurden am 11. Juni
aller Binnen- 1816 alle Wasser-, Provinzial- und Binnenzölle aufgehoben und
damit die Freiheit des Güterverkehrs und die Einheit des innern Marktes
für das ganze Staatsgebiet hergestellt. Alsdann wurde das von dem that-
Das Zollgesetz kräftigen, weitblickenden Karl Maaßen entworfene neue Zollgesetz vom
vom 26. Mai Könige, der hier wie bei dem Wehrgesetz und der Beibehaltung der Fach-
minister anstatt der Provinzialminister allen reaktionären Bemühungen wider-
stand, vollzogen. Es war das erste in Europa, das unter Aufhebung jedes
Ein- und Ausfuhrverbots auf dem Grundsatz des freien Handelsverkehrs
mit mäßigen Finanz- und Schutzzöllen beruhte.1) Preußen mußte für fein
1) Näheres s. Wolfs, Grundriß S. 96f.