152 §• 74—75. Die neuere deutsche Geschichte. V. Penode, j 517—1648.
werfen den Priesterstand, die Kindertage, den Eid, den Kriegsdienst u a
und führen ein stilles Leben meist als Pächter und Landbauern.
4. Unter dem Vorgange des Landgrafen Philipp von Hessen und
des Kurfürsten Johann des Beständigen, Bruders und Nachfolgers des
1525 verstorbenen Friedrich des Weisen, vereinigten sich diejenigen
deutschen Stände, welche der Reformation zugethau waren, 1526 in
dem Torganer Bündniß zum Schutze der evangelischen Lehre und
erlangten in demselben Jahre zu Spei er einen günstigeren Reichs-
guS tagsabschied. Aber drei Jahre später auf dem Reichstage zu Speier
Nam"Vou- ^a^re 1*^9 erwirkten die katholischen Stände eine Erneuerung
ftanten. des Wormser Achtedictes. Dagegen erhoben nun die Evangelischen
eine entschiedene Protestation und erhielten davon den Namen Prote-
ftanten.
Im folgenden Jahre überreichten die Protestanten auf dem Reichs-
1530 tage zu Augsburg (25. Juni 1530) dem Kaiser Karl V., der, in sei-
Eonftssio" uen andern Ländern beschäftigt und in die Kriege mit Franz I. (§. 75)
verwickelt, neun Jahre nicht nach Deutschland gekommen war, ihr von
Melanchthon verfaßtes Glaubensbekenntniß, die sog. Augsburger Eon-
feffion.
a. Die Augsburger Confession hatten unterzeichnet die Fürsten
von Kursachsen, Brandenburg (Ansbach), Lüneburg, Hessen und An¬
halt und die Städte Nürnberg und Reutlingen. — Die Augustana be¬
steht aus 28 Artikeln, von welchen die 21 ersten die Lehrsätze der Evan¬
gelischen in möglichster Annäherung an den katholischen Glauben behandeln,
die 7 letzten aber die Mißbräuche aufführen, wider die man ankämpfte.
Eine alsbald zur Widerlegung der Augsburger Eonfesfion verfaßte
Gegenschrift machte durch ihre schwache Beweisführung nur wenig Ein-
druck und wurde durch die von Melanchthon verfaßte Schutzschrift, die
sog. Apologie, vollends entkräftet.
b. Schon 1529 hatte Luther in dem kleinen Katechismus das Be-
kenntniß der evangelischen Kirche in Kürze und aus volkstümliche Weise
zusammengefaßt.
5. In Folge des ungünstigen Reichstagsabschiedes von 1530, der
die evangelische Lehre bei schwerer Strafe verbot, schloffen die evange-
lischen Fürsten zur Verteidigung der Glaubensfreiheit den Schmal-
falber Bund 1531. Da aber der 1531 zum römischen König erwählte
Bruderdes Kaisers, der ungarische und böhmische KönigFerdinand (I.),
der Hilfe der Fürsten gegen die Türken bedurfte, so wurde, wenn
aucy unter Widerspruch der katholischen Stände in dem Nürnberger
^ 1532 Religionsfrieden 1532 die Zurücknahme des Augsburger Reichstags-
Religion^ abschiedes und die vorläufige Einstellung der Feindseligkeiten in Glan-
friede, benssachen bewilligt.
Die protestantischen Fürsten benützten nun die Ruhe, welche ihnen
der Nürnberger Religionsfrieden gewährte, zur Verstärkung ihres Bun-
des, und die evangelische Lehre verbreitete sich ungehindert weiter,