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wütheten und das unglückliche Land zum Schauplatze des gräuel¬
vollsten Bruderkrieges machten. Zwei Frauen waren es besonders,
die in diesem entsetzenerregenden Kampfe die Wuth der Parteien
stachelten und durch Haß und Rachgier sich zu unerhörten Thaten
hinreißen ließen: die westgothische Königstochter Brunehilde,
die Gemahlin Siegbert's von Metz, und Frede gnnde, eine
Frau von niederer Herkunft, die Ch i lperich von Soissons zu
seiner Gemahlin erhoben hatte. Fredegunde galt als die Ur¬
heberin des gewaltsamen Todes der ersten Gemahlin Chilperichs,
einer Schwester der Brunehilde, und diese beschloß, nach germanischer
Sitte Blutrache zu üben für der Schwester Tod; so entbrannte
ein Kampf, in welchem durch eine verworrene Kette von Frevel-
und Gräuelthaten Chlodwigs ganzes Haus bis auf einen Einzigen
den Untergang fand. Fredegunde starb eines natürlichen Todes
(597); die achtzigjährige Bruuehilde wurde auf Befehl Chlo¬
tars II., des einzigen überlebenden Sohnes Chilperichs, zum
Tode verurtheilt, und nach dreitägigen Folterqualen, an den Schweif
eines wilden Pferdes gebunden, zu Tode geschleift (613). Das
unter Chlotar II. aufs Neue vereinigte Reich wurde in der Folge
mehrfach getheilt; die Haupttheile waren Neustrieu (der west¬
liche Theil) mit der Hauptstadt Paris, und Austrasien (der
östliche Theil) mit der Hauptstadt Metz. Die ganze Regierung
der Merovinger bietet einen traurigen Wechsel von Gräuelthaten
und Schwäche dar, wodurch der Sturz des Königshauses vorbe¬
reitet wurde.
§. 45.
Veränderungen unter den deutschen Völkern in ihren
neuen Wohnsitzen.
Die ausgewanderten Deutschen verweichlichten unter dem Ein¬
flüsse des milderen Climas ihrer neuen Wohnsitze und der ange¬
nommenen Sitten der von ihnen überwundenen Völker. Während
sie in der rauhen Heimath fast nur Viehzucht, Jagd und Krieg
getrieben und nur inmitten ihres Grundbesitzes sich frei und glück¬
lich gefühlt hatten, gewöhnten sie sich cillrnählig auch an den Aufent¬
halt in Städten und fanden Gefallen an vervielfältigten Be¬
schäftigungen. Diese veränderten Lebensverhältnisse machten neue
Gesetze nothwendig, und während die Gerichte früher nur nach
mündlich überliefertem Herkommen entschieden hatten, entstanden
allmählig geschriebene G esetzes o rdnun gen. Die Todes¬
strafe (durch Enthaupten) kam bei den alten Deutschen nur in sel¬
tenen Fällen, wie Landesverrats wiederholte Empörung u. s. w.