Full text: Das Mittelalter (Bd. 2)

seiner Würde bei allen Stämmen Geltung zu verschaffen; aber 
nur mit Mühe und unvollkommen konnte er dieses Ziel erreichen. 
Der Herzog (Reginar) von Lothringen unterwarf sein Land dem 
westfränkischen Könige Karl dem Einfältigen, und nur das Eisass 
und das Bistum Utrecht konnte Konrad für Deutschland retten. 
Auch Herzog Heinrich von Sachsen, Ottos des Erlauchten 
Sohn, nahm eine feindliche Stellung an, da Konrad ihn nicht in 
allen Lehen des Vaters bestätigen wollte. Er wurde zwar zum 
Frieden gezwungen, behauptete aber die Reichslehen in Sachsen 
und das Herzogtum in Thüringen. In dem durch langwierige 
Fehden heimgesuchten Schwaben erwarb Graf Burkhard, in 
Baiern Arnulf das Herzogtum. Diesen zwang Konrad zu den 
Ungarn zu flüchten, welche jetzt in beständigen Raubzügen das 
südliche Deutschland verheerten. Krank aus dem Kriege in Baiern 
zurückkehrend empfahl der kinderlose König mit richtiger Ein¬ 
sicht in die Verhältnisse und edler Selbstverleugnung seinen 
früheren Gegner Heinrich von Sachsen zu seinem Nachfolger 
und liess ihm durch seinen Bruder Eberhard die Reichsinsignien 
überbringen. 
Könige aus dem sächsischen Hause,1) 919 — 1024. 
1) Heinrich I. 
von der Hatheborg: Thankmar; von Mathilde: 
2) Otto I. d. Gr. Heinrich, Bruno, 
Herzog v. Baiern. Erzbisch, v. Köln. 
Ludolf, 3) Otto II. Heinrich d. Zänker. 
Herz. v. Schwaben. 
4) Otto III. 5) Heinrich II. 
1. Heinrich I., 919—986.2) 
§ 42. Heinrich I. wurde zu Fritzlar von den sächsischen 
und fränkischen Grossen gewählt. Ausgerüstet mit allen Eigen¬ 
schaften eines bedeutenden Herrschers und mit bewunderungs¬ 
würdiger Einsicht und Festigkeit, gleich jenem macedonischen 
Philipp immer nach dem zunächst Liegenden und Erreichbaren 
*) Giesebrecht, deutsche Kaiserzeit. Bd. 1. 
2) Waitz, Jahrbücher des deutschen Reichs unter König Heinrich I. 
Neue Bearbeitung. 1863. — Widukind, sächsische Geschichten. Über¬ 
setzt von Schottin. 1852. — Spruner, Handatlas Nr. 13.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.