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a) das Gericht über Mord, Giftmischerei, Brandstiftung; b) die
Oberaufsicht über die Sittlichkeit und den Cultus. Er konnte
Trägheit, Ausschweifungen, Verletzung der Pietät gegen die
Eltern ahnden. Er war der Aufseher über Alles und der Wächter
der Gesetze (enCOxonog tiuvtcov xal <pvXa% tcov vöfxwv. Plut.
Sol. c. 19). Die gerichtlichen Strafen waren Hinrichtung durch
Hinabstürzen in das Barathron oder durch den Schirlingbecher,
Verbannung, Atimie oder Ehrloserklärung. Geringere Vergehen
wurden durch eine bisweilen sehr hohe Geldstrafe gebüsst.
6. Die bürgerliche Gesetzgebung. Die Solonischen
Gesetze wurden auf viereckige hölzerne Balken {at-oveg, xvq-
ßsiq) eingegraben und auf der Akropolis, später auf dem Markte
aufgestellt. Ueber die Verordnungen ist im Einzelnen nur wenig
bekannt. Merkwürdig ist die Bestimmung, dass bei politischen
Streitigkeiten jeder Bürger Partei ergreifen müsse. Jeder musste
seine Kinder ein ehrliches Gewerbe erlernen lassen. Dafür
hatten die Kinder die Verpflichtung, für die Eltern in ihrem
Alter zu sorgen. Der Betrieb von Gewerben, welche nur der
Verweichlichung dienen, und übertriebener Aufwand bei Fest¬
lichkeiten wurde untersagt. Fremde, welche sich in Athen
niederliessen, genossen als Metöken (,ustoixoi) den gesetzlichen
Schutz, hatten aber kein Bürgerrecht und mussten sich bei
Processen und sonstigen öffentlichen Handlungen durch einen
Patron (nQoarccTrjg) vertreten lassen. Den Ackerbau und jede
anständige Thätigkeit begünstigte der Gesetzgeber; Künste und
Wissenschaften liebte er so, dass er in einer seiner Elegien
sagt, noch im Alter lerne er täglich zu.
Die Erziehung der Bürger*) war mehr Sache des Einzelnen,
nicht, wie in Sparta, des Staates. In den öffentlichen Gymnasien wur¬
den die Knaben und Jünglinge von dem Grammatistes im Lesen und
Schreiben, im Auswendiglernen und Erklären von Dichterstellen und in
der Musik unterrichtet, und in den Palästren übten sie sich unter der
Aufsicht des Paidotribes. Mit dem 18. Jahre begann der Jüngling als
nsQinohog die Ausbildung zum Kriegsdienste, welche zwei Jahre dauerte.
Mit dem 20. Jahre wurde der junge Mann in die Bürgerlisten eingetragen. —
Die Frauen und Mädchen lebten nach der Sitte des Orients zurückgezogen;
sie hatten nicht, wie in Sparta, am öffentlichen Leben Antheil.
*) Eine Hauptstelle über die athenische Erziehung s. bei Plato
Protagoras c. 12 u. 13.