Full text: Die Hauptereignisse der römischen Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges (Teil 5)

§ 101. 
Die politische Teilung der Nation. 
185 
daß es auf Ersuchen des Konsistoriums gegen die der kirchlichen Ordnung 
Zuwiderhandelnden auch mit weltlichen Strafen einschreite. Diese Forderung 
ist auch in mehrfachen heftigen Verfolgungen zur Tat geworden. 
Der Calvinismus war sicherer und selbstbewußter als der Zwinglia¬ 
nismus und eroberte durch seine straffe Gliederung und strenge Zucht der 
Gemeinden sich einen Teil Frankreichs, der Niederlande, Schottlands, 
Englands und von hier auch Nordamerikas; in Deutschland scmd er 
Eingang zuerst in der Pfalz, später in Hessen und Brandenburg. 
§ 101. Die politische Teilung der Nation. Die im Mittelaller be¬ 
gründete enge Verbindung der kirchlichen mit den staatlichen Angelegen¬ 
heiten brachte es mit sich, daß die kirchliche Spaltung der Nation in An¬ 
hänger und Gegner der Reformation auch eine politische Trennung der 
Reichsstände zur Folge hatte. Es geschah dies in der Weise, daß sich 
auf beiden Seiten Sonderbünde zusammenschlossen, deren Mitglieder 
sich zu gemeinsamem Handeln besonders auf den Reichstagen verpflicht 
teten. In dem Maße, als die kirchliche Frage zu einer politischen Macht- 
frage wurde, erhöhte sich die Bedeutung der äußeren Vorteile und 
Güter (z. B. der geistlichen Jurisdiktion, des Besitzes der kirchlichen 
Güter). 
Am frühesten gelang die Einigung auf katholischer Seite. Nachdem 
sich das Nürnberger Reichsregiment zur Durchführung des Wormser Edikts 
unfähig gezeigt hatte, schloß (1524) Ferdinand von Österreich mit den 
bayrischen Herzogen und den süddeutschen Bischöfen zu Regensburg 
ein Bündnis, um den Neuerungen in der Religion entgegenzutreten. 
Erst nach dem Bauernkriege kam in Norddeutschland ein Bündnis 
Evangelischer zustande. Als Georg von Sachsen den norddeutschen,Fürsten 
ein Bündnis zur Ausrottung der Neuerer vorschlug, scheiterte der Plan 
am Widerstände Johanns von Sachsen und Philipps von Hessen. 
Vielmehr verbündeten sich beide (1526) zu Torgau mit mehreren nord¬ 
deutschen Fürsten und ber Stadt Magdeburg. 
Dem Beschlusse des ersten Reichstages zu Speyer (1526), „ein 
jeder solle sich in Sachen der Religion so halten, wie er es vor Gott und 
kaiserlicher Majestät zu verantworten getraue", gaben die Freunde der 
Reformation eine ihrem Vorhaben günstige Auslegung. Die Fürsten und 
der Rat der Freien Städte vereinigten in ihren Gebieten die evangelischen 
Gemeinden zu Landeskirchen, für deren Unterhalt und Ordnung sie 
die Fürsorge übernahmen. 
War jener erste Beschluß unter dem Einfluß einer Spannung zwischen 
Kaiser und Papst zustande gekommen, so fand sich auf dem zweiten 
Speyerer Reichstage (1529) eine geschlossene katholische Mehr¬ 
heit zu schärserm Vorgehen zusammen. Gegen ihren Beschluß, der 
weitere Neuerungen verbot, erhob die Minderheit Widerspruch. 
(Protestanten.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.