Full text: Das Altertum (Teil 1)

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eine schriftliche Abfassung des Strasrechtes. Mit diesem Amte wurde 
der Archon Drakon beauftragt (621). Aber seine Strafgesetze waren 
so strenge, daß man spöttisch sagte, sie seien nicht mit Tinte, sondern 
mit Blnt geschrieben. Er setzte sogar auf geringe Vergehen, wie das 
Stehlen von Garten- und Baumfrüchten, Todesstrafe. So wurde die 
Unzufriedenheit des Volkes immer größer. 
Kokon. 
§ 5. In dieser Not wurde der Archon Solon aus dem Geschlechte 
des Kodrus der Retter (594). Er hatte sich durch weite Reisen ins 
Ausland gebildet und stand im Rufe hoher Weisheit. Ihm übertrug 
man die Aufgabe, eine neue Verfassung des Staates zu entwerfen. 
1. Die Schuldentilgung. Zuerst hob er die Not des ärmeren 
Volkes, indem er alle auf den Acker aufgenommenen Schulden erließ und 
es verbot, den Schuldner als Sklaven zu verkaufen. 
2. Die Klasseneinteilung. Um auch den Unterschied zwischen 
dem Adel und Nichtadel auszugleichen, teilte er alle Bürger nach dem 
Ertrage ihrer Ländereien in vier Klassen ein. jenachdem sie mindestens 
500, 300, 200 oder weniger Scheffel Getreide oder einen entsprechenden 
Ertrag an Öl und Wem ernteten. Die drei ersten Klassen waren zu 
den Ämtern wählbar, zum Archontat konnten aber nur Mitglieder der 
ersten Klasse gelangen. 
Z. Der Rat oder die Bnle, aus 400, später aus 500 jährlich 
neu gewählten Mitgliedern bestehend, hatte mit den Archonten alle An¬ 
gelegenheiten vorher zu beraten, welche vor die Volksversammlung gebracht 
werden sollten. 
4. Die Volksversammlung oder Ekklesia umfaßte alle 20 Jahr 
alten Bürger uud wurde anfangs jährlich viermal, später jährlich zehnmal 
auf der Pnvx abgehalten. Sie bestimmte über die Einführung oder Ab¬ 
schaffung von Gesetzen, über die Wahl der Beamten und über Krieg und 
Frieden. 
5. Die Rechtspflege wurde teils durch die Archonten, teils 
durch Gefchwornengerichte verwaltet. Der oberste Gerichtshof war der 
aus den abgehenden Archonten gebildete Areopäg. Er richtete über 
Mord. Brandstiftung und ähnliche schwere Verbrechen und hatte zugleich 
die Oberaufsicht über die Sitten und den Gottesdienst. 
Solon ordnete nicht bloß den Staat, sondern er gab auch manche 
wohlthätige Gesetze. So verordnete er, jeder solle seine Kinder ein
	        
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