Full text: [Schulj. 4] (Schulj. 4)

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her, und es begann von hier aus die Germanisierung des 
Ostalpengebiets. 
6. Die Gründung des Römischen Reiches deutscher Nation. 
Obgleich Otto die Herzogtümer seinen nächsten Verwandten gegeben 
hatte, war es ihm doch nicht gelungen, den beabsichtigten Einheits- 
staat zu gründen. Denn es war bei der Naturalwirtschaft und 
dem gering entwickelten Verkehr nicht möglich, für ein großes Reich 
ein vom Herrscher allein abhängiges Beamtentum zu schaffen. Die 
Amtsgewalt mußte immetc an einen bestimmten Grundbesitz gebunden 
bleiben und wurde darum bald als erblicher Privatbesitz aufgefaßt. 
Die selbstsüchtigen Großen suchten nur ihre» eigenen Vorteil und 
hatten noch keinen Sinn für die Reichsinteressen; empörten sich 
doch selbst Ottos Brüder und sein Sohn gegen ihn. Nur die 
Kirche hatte damals eine einheitliche Organisation mit gemein- 
samem Rechte, gemeinsamer Sprache und schriftlichem Verkehr. Ihre 
Diener waren nicht nur die Vertreter einer höheren Kultur, sondern 
besaßen auch das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit für die 
Erreichung ihrer Ziele. 
Otto machte nun die Kirche zum Hauptträger der Reichs- 
Verwaltung, indem er die Bischöfe und Äbte zu seinen Ratgebern, 
zu Beamten der königlichen Kanzlei, zu Gesandten, selbst zu Heer- 
sichrem wählte. Er und seine nächsten Nachfolger schenkten der 
Kirche weite, meist unbebaute Landstrecken, die bald kultiviert und 
musterhaft bewirtschaftet wurden: auch verliehen sie den Bischöfen 
das Markt-, Zoll- und Münzrecht. Dafür wurde das Kirchengut 
aber ebenso wie das Reichsgut für den Unterhalt des bald hierhin, 
bald dorthin verlegten Hofes und für den Heerdienst herangezogen, 
sowie in Notfällen stark besteuert. jöa die hohen Geistlichen vom 
König ernannt wurden und ihre Ämter wegen der ihnen vorge- 
schriebenen Ehelosigkeit nicht erblich werden konnten, wurden diese 
geistlichen Fürsten die sichersten Stützen des Reiches. 
Otto suchte jetzt auch auf das Papsttum Einfluß zu gewinnen. 
Dieses war im 10. Jahrhundert dadurch sehr gesunken, daß bei 
dem Mangel einer starken Schutzherrschaft die Besetzung des päpst- 
lichen Stuhles in die Hände einiger römischer Adelsfamilien gekommen 
war. Damals herrschte Alberich unter dem Namen eines „Fürsten 
und Senators aller Römer" mit unumschränkter Macht in Rom. 
Er setzte mehrere Päpste nach Gutdünken ein. Nach seinem Tode 
riß sein lasterhafter Sohn Oktavian die päpstliche Würde an sich. 
Er änderte als erster unter den Päpsten seinen Namen und nannte 
sich Johann XII. Da er von Berengar, den Otto mit Oberitalien 
Dummler, Kaiser Otto der Große: Ottos d. Gr. Persönlichkeit 
und Bedeutung für die deutsche Kultur. Atzler, Ou. u. L. I. Nr. 26.
	        
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