Full text: Römische Geschichte von 133 bis Augustus (H. 5)

1. Die Zeit des Pompejus iz 
nern aus Hrtgft verlassen oder von den Seeräubern erobert worden sein? 
Aber was soll ich entlegene Geschichten erwähnen? Einst, ja einst galt 
es als die Gepflogenheit des römischen Volkes, fern von der Heimat die 
Kriege zu führen und mit den Machtmitteln des Reiches die Bundesge¬ 
nossen, nicht etwa den eigenen Herd zu schirmen. Soll ich davon reden, 
daß während der letzten Jahre euren Bundesgenossen das Meer ver¬ 
schlossen war, da doch eure Heere nur im tiefsten Winter von Brundifium 
aus überzusetzen wagten? Soll ich über die Gefangennahme der Gesandt¬ 
schaften fremder Völkerschaften an euch klagen, wo doch die Gesandten 
des römischen Volkes losgekauft werden mußten? Soll ich anführen, 
daß sich die Kaufleute auf dem Meere nicht sicher fühlten, da sogar zwei 
Prätoren in die Gewalt der Seeräuber gefallen sind? Soll ich daran er¬ 
innern, daß so berühmte Städte wie Knidos oder Kolophon oder Samos 
sowie unzählige andere von den Seeräubern eingenommen wurden, wo 
doch eure Häfen, und zwar Häfen, ohne die ihr nicht leben und atmen 
könnt, wie euch wohlbekannt, in der Gewalt der Seeräuber gewesen sind? 
Dder solltet ihr etwa nicht mehr wissen, wie der Hasen von (Tajeta, in 
dem es von Schiffen wimmelte, unter den Äugen des Prätors von den 
Seeräubern geplündert wurde, wie ferner aus der Gegend von tTTifcnum 
die Kinder eben des Mannes, der kurz vorher mit den Seeräubern Krieg 
geführt, von ihnen geraubt worden sind? Denn was soll ich über die 
Schlappe von Gstia, über jene unerhörte Schmach jammern, die unser 
Staat dadurch erlitt, tiaß fast vor euren Bugen eine Flotte, die ein Konsul 
des römischen Volkes befehligte, von den Seeräubern genommen und 
vernichtet wurde? Unsterbliche Götter! Konnte denn die ganz unglaub¬ 
liche, schier göttliche Tatkraft eines einzigen Mannes während so kurzer 
Zeit den Staat in eine so glänzende Lage versetzen, daß ihr, die ihr noch 
jüngst die feindliche Flotte vor der Tibermündung zu sehen gewohnt 
wart, jetzt nicht von dem Vorhandensein auch nur eines einzigen See¬ 
räuberschiffes diesseits der Mündung des Ozeans mehr hört? 
ß) Der Gesetzesantrag des Gabinius? 
Dellejus patercutus1 II 31. 
Die Persönlichkeit des Pompejus hatte die Blicke der ganzen tvelt 
auf sich gezogen.3 während seines Konsulates hatte er den höchst löb¬ 
lichen Schwur getan, er wolle nicht im Anschluß an dies Amt als Statt¬ 
halter in eine Provinz gehen, und diesen Schwur (dann) auch gehalten. 
So brachte denn zwei Jahre darauf der Tribun 5l. Gabinius folgendes 
1 Hüter, (Quellertbud) zur römischen Geschichte I 162 f. 
2 Römischer Offizier unter Tiberius; verfaßte einen Abriß der römischen 
(Beschichte. 
3 Nach seinen (Erfolgen gegen Sertorius und gegen die Sklaven.
	        
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