Full text: Von den Kämpfen Cäsars bis zur Schlacht im Teutoburger Walde (Teil 2)

Sumerer ist es, Provinzen zu behaupten als zu er- 
03erben. Mit Gewalt erobert man sie, mit Gerechtigkeit 
erhält man sie. Nur; also war der Römer Freude. Die 
Germanen waren nämlich mehr besiegt als gezähmt und 
achteten unter des vrusus Kommando mehr unsere Sitten 
als unsere tDaffen. Nach dessen Tode jedoch fingen die 
Germanen an, des Quinctilius varus Willkür und Stolz 
nicht minder als seine Grausamkeit *) zu hassen. Dieser 
unterfing sich, einen Kreistag zu halten, und hatte, un¬ 
vorsichtig genug, Verordnungen erlassen, gleich als ob er 
der Barbaren wildem Ungestüm durch des Liktors Ruten¬ 
bündel und des Herolds Stimme wehren könnte, flbn 
kaum hatten jene, die schon längst mit Kummer ihre 
Schwerter rosten und ihre Pferde zur Untätigkeit verurteilt 
sahen, die Togen und eine Gerichtsbarkeit, die furchtbarer 
als die Waffen war, gesehen, da griffen sie unter des 
ctrmintus Führung zu den Waffen, während varus dem 
Frieden so fest traute, daß es ihn nicht einmal beunruhigte, als 
ihm Segest, einer der germanischen Fürsten, die Verschwörung 
verriet. So fallen sie denn über ihn, der nichts Schlimmes 
ahnt und nichts Derartiges befürchtet, unversehens von allen 
Seiten her, während er gerade — o über die Sorglosigkeit — 
vor sein Tribunal Parteien ladet. Das Lager wird ge¬ 
plündert, drei Legionen werden überwältigt, varus über¬ 
lebte den Verlust des Lagers nicht. Sein Geschick und Sinn 
die lächerliche Schilderung, daß, während Darus auf dem (Berichts- 
stuhl sitzt und der Herold die Parteien vorladet, die Germanen zu 
allen Toren in das Lager einbrachen, nicht Überlieferung, sondern 
ein daraus verfertigtes Tableau nennt. 
*) pahl macht in seiner Übersetzung des Zlorus (Stutt¬ 
gart, Metzler 1834, S. 292 Anm.) mit Recht darauf aufmerksam, 
öafe sonst nirgends dem Darus Grausamkeit zum Vorwurf gemacht 
wird. Gemeint ist sicher die grausame Anwendung römischen 
Rechtes Germanen gegenüber. In diesem Sinne läßt Tacitus 
Öen Arminius („Annalen" I, 59) sagen: Die Germanen würden 
es nie recht entschuldigen können, daß sie zwischen Elbe und Rhein 
Ruten, Beile und die Toga zu sehen bekommen hätten. Andere 
Volksstämme, denen römische Herrschaft etwas Unbekanntes sei, 
hätten römische Strafen nicht gefühlt und wüßten nichts von 
Abgaben. 
108
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.