ruhiger Zustand zuteil, auch seine Sorge und Mühe etwas verringert werde." Dein
Burggrafen wurde die unumschränkte Verfügung über das Land mit dem Rechte über
Krieg und Frieden, sowie der ausgedehntesten Gerichtsbarkeit übertragen; nur die Aus¬
übung der Kurwürde wurde ausgenommen. Auch sollte die Verwaltung der Mark sich
aus des Burggrafen Nachkommen vererben. Nur ein Punkt wurde aufgenommen, der
einerseits den Burggrafen sicher stellte, ihn aber auch wieder beschränkte. Es wurden
nämlich dem Burggrafen auf die Mark 100 000 Goldgulden angewiesen, damit er das
Land um so besser aus seinem verderblichen Zustande befreien könne, „weil er das auf feine
Kosten und feinen Schaden nicht thun könne"; es wird aber bestimmt, daß der König
oder seine Erben die Mark zurückfordern können gegen Erstattung jener Summe. So
war denn das Land den Hohenzollern zugefallen. Noch waren sie nicht Kurfürsten; aber
es sprach alles dafür, daß die Mark in ihrem Besitze blieb.
Friedrich I. 1415—1440. (Wahlspruch: „Wer auf Gott vertraut,
beit verläßt er nicht.") 1412 traf Friedrich als Statthalter in Der Mark
ein und ließ sich vott den Ständen huldigen. Nicht alle erschienen. Zu¬
gleich verbündete sich der Adel, besonders die Quitzow, Rochow und Bre-
doro durch einen Eid, gemeinsam gegen den Burggrafen zu stehen: „Und
wenn es Burggrafen regnete noch ein Jahr, so sollte sie das nicht kümmern."
Friedrich griff nicht gleich mit aller Kraft durch, sondern suchte durch Leut¬
seligkeit die Widerspenstigen zu gewinnen. Als aber der Widerstand der
Hans und Dietrich von Quitzow und ihrer Anhänger größer wurde, mußte
er sich entschließen, mit Gewalt den Trotz zu beugen. Er zog vor die
Burg Friesack und brach die mächtigen Mauern mit Unterstützung einer
Kanone. Dietrich floh. Hans und die übrigen boten Unterwerfung an,
und in kurzer Zeit hatte der „Nürnberger Tand" die Ordnung hergestellt
und die Fürstengewalt wieder zu Anerkennung gebracht. „So guten Frieden
hatte der Burggraf dem Lande verschafft, wie dasselbe seit Karls IV.
Zeiten nicht mehr genossen hatte; daher man es als eine besondere Schickung
der Gnade des Allmächtigen pries." Dem Kaiser blieb ein solches Wirken
nicht unbekannt. Zum Lohne für diese und andere Dienste übertrug er
dem Statthalter am 30. April 1415 aus dem Konzil zu Konstanz die Mark
als erblichem Kurfürsten und Erzkämmerer. Leider konnte sich der Kurfürst
seinem Lande nur noch vorübergehend widmen; er mußte den Kaiser in
den schwierigen Husitenkrtegcn unterstützen. Die Husiten blieben meist Sieger,
und auch die Mark wurde von ihnen schrecklich verwüstet. Friedrich war
durch die unermüdlichen Arbeiten im Interesse des Reiches müde geworden
und sehnte sich nach Nahe; darum übertrug er seinem Sohn die Statthalter¬
schaft in der Mark und zog sich nach Süddeutschland zurück, wo er 1440
auf der Kadolzburg starb.
Friedrich II. (Eisenzahn) 1440—1470. („Beten und arbeiten.") Hatte sein Vater
den Adel zum Gehorsam zwingen müssen, so mußte Friedrich II. sich gegen die selbständig
gewordenen Städte, besonders Cölln und Berlin im der Spree, wenden. Der Kurfürst
erschien plötzlich mit 600 Mann in Berlin, trennte die beiden Stadtgemeinden, gab jeder
einen besonderen Rat, nahm die Gerichtsbarkeit an sich, ließ sich einen Teil städtischen
Bodens in Cölln, an der Grenze Berlins, abtreten und legte darauf eine Burg an,
welche er 1451 selbst bezog.
Mit Berliw-Cölln waren alle Städte der Mark gebeugt; der Kurfürst hatte ihnen
die „eisernen Zähne" gezeigt. Friedrich vereinigte die Neumark mit Brandenburg (gegen
eine Abfindungssumme von 40 000 Mark vom Ritterorden abgetreten) und erwaxh
mehrere Besitzungen in der Lausitz.