ruhiger Zustand zuteil, auch seine Sorge und Mühe etwas verringert werde." Dein 
Burggrafen wurde die unumschränkte Verfügung über das Land mit dem Rechte über 
Krieg und Frieden, sowie der ausgedehntesten Gerichtsbarkeit übertragen; nur die Aus¬ 
übung der Kurwürde wurde ausgenommen. Auch sollte die Verwaltung der Mark sich 
aus des Burggrafen Nachkommen vererben. Nur ein Punkt wurde aufgenommen, der 
einerseits den Burggrafen sicher stellte, ihn aber auch wieder beschränkte. Es wurden 
nämlich dem Burggrafen auf die Mark 100 000 Goldgulden angewiesen, damit er das 
Land um so besser aus seinem verderblichen Zustande befreien könne, „weil er das auf feine 
Kosten und feinen Schaden nicht thun könne"; es wird aber bestimmt, daß der König 
oder seine Erben die Mark zurückfordern können gegen Erstattung jener Summe. So 
war denn das Land den Hohenzollern zugefallen. Noch waren sie nicht Kurfürsten; aber 
es sprach alles dafür, daß die Mark in ihrem Besitze blieb. 
Friedrich I. 1415—1440. (Wahlspruch: „Wer auf Gott vertraut, 
beit verläßt er nicht.") 1412 traf Friedrich als Statthalter in Der Mark 
ein und ließ sich vott den Ständen huldigen. Nicht alle erschienen. Zu¬ 
gleich verbündete sich der Adel, besonders die Quitzow, Rochow und Bre- 
doro durch einen Eid, gemeinsam gegen den Burggrafen zu stehen: „Und 
wenn es Burggrafen regnete noch ein Jahr, so sollte sie das nicht kümmern." 
Friedrich griff nicht gleich mit aller Kraft durch, sondern suchte durch Leut¬ 
seligkeit die Widerspenstigen zu gewinnen. Als aber der Widerstand der 
Hans und Dietrich von Quitzow und ihrer Anhänger größer wurde, mußte 
er sich entschließen, mit Gewalt den Trotz zu beugen. Er zog vor die 
Burg Friesack und brach die mächtigen Mauern mit Unterstützung einer 
Kanone. Dietrich floh. Hans und die übrigen boten Unterwerfung an, 
und in kurzer Zeit hatte der „Nürnberger Tand" die Ordnung hergestellt 
und die Fürstengewalt wieder zu Anerkennung gebracht. „So guten Frieden 
hatte der Burggraf dem Lande verschafft, wie dasselbe seit Karls IV. 
Zeiten nicht mehr genossen hatte; daher man es als eine besondere Schickung 
der Gnade des Allmächtigen pries." Dem Kaiser blieb ein solches Wirken 
nicht unbekannt. Zum Lohne für diese und andere Dienste übertrug er 
dem Statthalter am 30. April 1415 aus dem Konzil zu Konstanz die Mark 
als erblichem Kurfürsten und Erzkämmerer. Leider konnte sich der Kurfürst 
seinem Lande nur noch vorübergehend widmen; er mußte den Kaiser in 
den schwierigen Husitenkrtegcn unterstützen. Die Husiten blieben meist Sieger, 
und auch die Mark wurde von ihnen schrecklich verwüstet. Friedrich war 
durch die unermüdlichen Arbeiten im Interesse des Reiches müde geworden 
und sehnte sich nach Nahe; darum übertrug er seinem Sohn die Statthalter¬ 
schaft in der Mark und zog sich nach Süddeutschland zurück, wo er 1440 
auf der Kadolzburg starb. 
Friedrich II. (Eisenzahn) 1440—1470. („Beten und arbeiten.") Hatte sein Vater 
den Adel zum Gehorsam zwingen müssen, so mußte Friedrich II. sich gegen die selbständig 
gewordenen Städte, besonders Cölln und Berlin im der Spree, wenden. Der Kurfürst 
erschien plötzlich mit 600 Mann in Berlin, trennte die beiden Stadtgemeinden, gab jeder 
einen besonderen Rat, nahm die Gerichtsbarkeit an sich, ließ sich einen Teil städtischen 
Bodens in Cölln, an der Grenze Berlins, abtreten und legte darauf eine Burg an, 
welche er 1451 selbst bezog. 
Mit Berliw-Cölln waren alle Städte der Mark gebeugt; der Kurfürst hatte ihnen 
die „eisernen Zähne" gezeigt. Friedrich vereinigte die Neumark mit Brandenburg (gegen 
eine Abfindungssumme von 40 000 Mark vom Ritterorden abgetreten) und erwaxh 
mehrere Besitzungen in der Lausitz.
	        
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