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rapid verlaufende Beulentyphus gegen 25 Mill. Menschen
in Europa fortgerafft. Geschildert von Boccaccio im
‘Decamerone’. — DieGeifsler 1261 in Italien gestiftet.
1348-1349 Der falsche Waldemar in Brandenburg von Karl gegen die
Bayern begünstigt, die mit der Absicht umgehen, einen
Gegenkönig aufzustellen.J)
1349 Günther von Schwarzburg, von den Bayern als Gegenkönig ge¬
wählt, entsagt, schon schwer krank, nach 4 Monaten der
Krone, als Karl sich mit den Bayern aussöhnt und den
falschen Waldemar fallen läfst. — Karl belehnt Karl
von Valois, den Kronpinzen von Fraukreich, mit der
Dauphine, die so dem Eeich verloren geht.
Die Dauphine, deren Grafen sich nach ihrem Wappentier
Delfini nannten, war von ihrem letzten kinderlosen Be¬
sitzer Fraukreich unter der Bedingung überlassen, dafs der
Kronprinz den Titel Delfinus d. i. Dauphin führe.
1350 Höchste Blüte des Deutschen Ordens unter dem Hoch¬
meister Winrich von Kniprode.
Marienburg Sitz der Hochmeister seit 1309.
1354—1355 (Erster) Römerzug und Krönung Karls IV.: er erreicht
durch Verhandlungen Anerkennung des Reiches und selbst
regelmäfsige Steuerzahlungen der Städte.
Karl hat 1368 noch einen zweiten Römerzug auf Wunsch
des Papstes unternommen, um der Macht des Visconti
in Mailand Schranken zu setzen, aber nichts ausgerichtet.
1355 Die Vorstandschaft über die westfälischen Femgerichte wird
dem Erzbischof von Cöln übertragen.
‘Feme’ ist — Gerichtsgenossenschaft: die Femgerichte,
durch welche der Erzbischof nur seine Macht und seine Ein¬
nahmen (durch Sporteln) vermehren wollte, sind Reste alter
Grafengerichte; denn in einzelnen Distrikten Deutschlands,
wo sich freie Gemeinden gehalten, war auch das alte Gau¬
oder Grafengericht geblieben, indem die Civilgeriehts-
barkeit in andere Hände gekommen war als die dem
Grafen vorbehaltene Kriminalgerichtsbarkeit (vgl.
o. S. 34). Die Inhaber der letzteren (Fürsten, Stifter,
Grundherren) mufsten für die Kriminalgerichtsbarkeit in
diesen Gemeinden dem Kaiser oder seinem Vertreter zur
Belehnung mit dem ‘Blut- oder Königsbanne’ einen Richter
präsentieren, der dann nach alter Weise mit freien Schöffen
in Kriminalsachen Recht sprach. — Der Inhaber des Ge-
*) Angeblich ein Müller Jak. Behbock aus Hundeluft beiZerbst oder ein Bäcker Mänicke
aus Beelitz, früher Schildknappe Waldemars. — Er wollte aus Gewissensbissen über eine Ehe mit
einer zu nahen Verwandten vom Bapst Absolution unter der Bedingung einer Bilgerfahrt nach
dem h. Lande erhalten haben und habe einen ändern für sich begraben lassen. (Die Leiche war
von Bärwalde nach Chorin übergeführt) Die Anhaltiner erkannten den falschen Waldemar als
echt an, weshalb er auch in Dessau am Hofe lebte und in der Fürstengruft begraben ist (f 1357).
Auch die meisten Städte fielen ihm zu, doch blieb u. a. Brietzen den Bayern treu, daher sein
Name Treuen-Brietzen.