Heinrich III.
53
Neue Unruhen riefen den Kaiser abermals nach Italien, und
er hielt bort strenges Gericht. Gleichzeitig erließ er ein neues Lehns¬
gesetz, die langobarbische Konstitution, durch welche bestimmt
wurde, daß die kleineren Lehen erblich sein sollten. Zur Sicherung
des Königtums in Deutschland wandte Konrad die großen Herzog¬
tümer daselbst den Verwandten seines Hauses, besonders seinem Sohne
Heinrich, zu.
Noch bei Lebzeiten Konrads wurde dieser in Aachen zum König
gewählt und feierlich gekrönt. Des Kaisers Ansehen war so hoch
gestiegen, daß damals das Sprichwort aufkam: „An Konrads Sattel
hängen die Steigbügel Karls des Großen". Konrad II. starb zu
Utrecht und wurde in dem von ihm gegründeten Dom zu Speier
begraben, der von da ab die Kaisergruft umschloß.
Heinrich III. (1039—1056) vermehrte die schon stark befestigte
königliche Macht noch mehr, so daß sie unumschränkt zu werden
begann. Er züchtigte die Böhmen, welche die deutsche Herrschaft ab¬
zuschütteln strebten, und gab den Ungarn einen König, der aus feinen
Händen das Reich als Lehen empfing*). Durch den Abt des Klosters
ZU Cluny in Frankreich veranlaßt, erließ er das Gesetz des Gottes-
friedens (treuga (lei), nach welchem jede Fehde vom Mittwoch abend
bis Montag früh verboten war. Auch in Italien wußte er fein
Ansehen geltend zu machen; er empfing daselbst die Kaiserkrone und
besetzte viermal den päpstlichen Stuhl mit würdigen deutschen Bischöfen.
Durch die deutsche Geistlichkeit hoffte er die Wiedergeburt der Kirche
Zu erreichen. Offen und tatkräftig trat er gegen die Simonie auf (Ver¬
gebung geistlicher stellen für Geld, siehe S. 56), die fein Vorgänger noch
geduldet hatte. Zwar gelang es ihm so wenig wie feinem Vater, die
Königswürde in feinem Haufe erblich zu machen; aber er setzte doch
bie Wahl seines Sohnes zum Nachfolger durch, und so folgte dieser
auf ihn als
) 5\cmrab II. war auf Einschränkung der Herzogtümer bedacht ge¬
wesen, bei jeder günstigen Gelegenheit hatte er dieselben eingezogen. Hein¬
rich III. glaubte, die Erstarkung der königlichen Gewalt auf eine andere,
weniger gehässige Art zu erreichen. Er verlieh die Herzogtümer an solche
Männer, die treue Dienste geleistet hatten, womöglich an solche, die in den
Herzogtümern fremd waren, keinen starken Anhang hatten, damit die Herzogs-
inacht nicht feste Wurzel schlage. Außerdem suchte er diese dadurch einzuschränken,
daß er den Markgrafen ausgedehnte Rechte und Gebiete zuwies. So machte
01 Babenberger in der bayrischen Ostmark selbständig und setzte, um die
Macht des Sachsenherzogs einzuschränken, über Thüringen „Ludwig den
Bärtigen" zum Grasen, den Ahnherrn der späteren Landgrafen von Thüringen
dadurch gewann er zwar die niederen Vasallen, schuf sich aber auch viele Feinde
unter den Großen.