- 114 -
dergleichen Dinge, wie ihnen das ihre Privilegien zugestehen. Sie können auch
Leute, Weiber und Männer, Knechte und Mägde, zu ewigem Rechte besitzen.
4. Da dieser Orden Krankenhäuser schon hatte, bevor er ritterlichen Brauch
übte, wie das aus dem Namen, da er das Spital heißt, hervorgeht1), so setzen wir
fest, daß man in dem obersten Haufe oder wo der Meister mit dem Kapitel zu
Rate geht, ein Krankenhaus habe zu allen Zeiten In den anderen Häusern
dieses Ordens, die ohne Krankenhaus sind, soll man keins einrichten ohne be¬
sondere Anordnung, die der Meister unter Beirat der weisen Brüder trifft.
5. Also soll man die Kranken in die Krankenhäuser aufnehmen. Wann immer
der Kranke auch ankommt, soll er, ehe man ihn zur Ruhestatt bringt, seine Sünde
beichten, falls er so kräftig ist und einen Beichtiger hat, und er soll auch Gottes
Leib empfangen, wenn der Beichtiger dazu rät.
6. .... Wir wollen, daß man das festiglich behalte, daß der Bruder, dem vom
Meister oder dessen Bevollmächtigten die Sorge für das geistliche und leibliche
Wohl der Kranken anvertraut wird, sich befleißige, ihnen demütig und ergeben zu
dienen. Die Komture sollen auch darüber sorgfältig wachen, daß den Kranken an
ihrer Kost und ihrer Notdurft, womit sie sie versehen müssen, nichts gebreche.
Geschähe es aber, daß infolge der Geringschätzung ober Saumseligkeit derer, die
den Kranken bie Notdurft geben müssen, diese vernachlässigt werden, so sollen
die Brüder, die dem Krankenhause dienen, es dem Meister oder dem Obersten an-
zeigen, der gerechterweise die Nachlässigen zu strafen hat nach der Größe ihrer
Schuld....
8. Die Pfaffen- und Laienbrüder sollen Tag und Nacht gemeinschaftlich
kommen zum Gottesdienst und ihren Gezeiten; die Pfaffen haben dann zu
singen oder in ihren Brevieren und Büchern zu lesen, die dem Orden gemäß ge-
schrieben sind; die Laien, mögen sie anwesend oder sonstwo sein, sollen zur Mette
dreizehn, zu jeder der anderen Gezeiten sieben Paternoster sprechen außer der
Vesper, zu der sie neun sprechen2) ....
9 Wir setzen fest, daß alle Brüder dieses Ordens im Jahre siebenmal
Gottes Leib empfangen Ihn weniger oft zu empfangen, geht nicht, da andere
Orden, die auch Laien haben, ihn viel öfter zu empfangen pflegen.
11 Die Ritterbrüder sollen weiße Mäntel tragen als ein Zeichen der
Ritterschaft; doch sollen sie an anderen Kleidern sich nicht von den übrigen Brüdern
unterscheiden. Wir setzen fest, daß ein jeglicher Bruder an Mänteln, an Kappen
und am Waffenrock ein schwarzes Kreuz trage, um so auch äußerlich zu bezeugen,
daß er ein Glied dieses Ordens ist ... .
22. Da dieser Orden besonders zur Ritterschaft gegen des Kreuzes und des
Glaubens Feinde gegründet ist , so überlassen wir es der Einsicht des obersten
unter den Brüdern, daß er mit den weisesten Brüdern des Landes, in dem man
Krieg führt, oder wenn man ohne Schaden auf die anderen nicht warten kann, mit
denen die anwesend sind, alle Dinge, die zur Ritterschaft gehören, als da sind Pferde,
x) Der Orden hieß amtlich „der heilige Orden der Brüder des Spitals St. Marien
des deutschen Hauses von Jerusalem".
S) Gemeint sind die sieben Stunden oder Hören des Tages, die zu Gebeten der
Geistlichen und Mönche bestimmt waren. Die Mette war gegen 3 Uhr morgens, die
Vesper um 4 oder 5 Uhr nachmittags. Vgl. S. 44. Anm. 3 und S. 131. Anm. 2.