Die Landsknechte. 195 
25. Die Landsknechte. 
(Nach: Alb. Richter, Die deutschen Landsknechte. Leipzig. 1879. @. 10—36 u. 57—90, 
und Dr. F. W. Barthold, Georg von Fruudsberg. Hamburg. 1833. Seite 1—85. 
"Aaren die Söldnerscharen des ausgehenden Mittelalters in ihrer 
Zügellosigkeit und Wildheit ein Schrecken des schutzlosen Landvolkes, so ist 
nicht zu verwundern, daß man allerlei Versuche zur Abstellung dieser Land¬ 
plage machte. Reichstage faßten Beschlüsse gegen dieses Unwesen, in ver¬ 
schiedenen Landfrieden wurden ihm besondere Paragraphen gewidmet, aber 
alles war vergeblich. 
Da gelang es dem deutschen König Maximilian, auf ähnlichen Grund¬ 
lagen etwas ganz neues zu schaffen, wovon die Kriegführung bis zum Auf¬ 
kommen der stehenden Heere beherrscht worden ist. Maximilian schuf die 
Landsknechte. 
Zwar waren diese auch nichts anderes als zum Kriegsdienst geworbene 
Söldner, aber der Unterschied lag darin, daß Maximilian nicht, wie es 
bisher fürstliche Kriegsherren gethan hatten, ganze Fähnlein in der Ver¬ 
fassung, die sie sich selbst gegeben hatten, in seinen Sold nahm, sondern 
daß er seinerseits irgend einem bekannten und erprobten Anführer unter 
gleichzeitiger Ernennung zum Feldobersten, durch eine Urkunde den Auftrag 
gab, auf Grund einer gedruckten Kriegsordnung eine bestimmte Anzahl von 
Söldnern zum Dienst unter dem Reichsbanner anzuwerben. Hierin liegt 
das Wesen der Neuerung. Verachtete Rotten räuberischen Gesindels wurden 
zu kaiserlichem Kriegsvolk umgeschaffen. Ein Erfolg dieser Neuerung war, 
daß auch Männer aus besseren Stünden zu den Landsknechtsfähnlein ström¬ 
ten, daß gar bald auch reiche Bürgerssöhne und selbst Adlige es nicht für 
eine Schande hielten, Landsknechte zu sein. 
So ist Maximilian der Schöpfer der Landsknechte geworden; der oberste 
Feldhauptmann aber, der ihm bei dieser Neuschöpfung, bei dieser Umge¬ 
staltung des alten Söldnerwesens die wesentlichsten Dienste geleistet hat, ist 
Georg von Fruudsberg, den die deutschen Landsknechte selbst den „Vater 
der Landsknechte" nannten. 
Die Annahme, daß mit dem Namen „Landsknechte" Krieger gemeint 
seien, die aus den eigenen kaiserlichen Landen geworben waren, empfängt 
ihre Bestätigung durch eilte im Jahre 1495 zu Worms erlassene kaiserliche 
Bestimmung über die Annahme der Söldner aus den Landschaften im Reich, 
in welcher es u. a. heißt: „Item, fo die jährlich Versammlung bedenken 
und beschließen würde, sölduer aufzuuemen, sollen dieselben von Personen 
auß allen landen im heiligen reich, durch Fürsten, Grafen, Freiherrn und 
ritterschast, auch andere, darzn und zu diesem stirnemen geschickt, vor andere 
angesehen und ausgenommen werben: doch also, daß kein landtschast in 
solchem für bie anber gezogen werbe." 
Bebnrfte ein Kriegsherr eines Heeres, so ernannte er einen altbewähr¬ 
ten abligen ober bürgerlichen Kriegshauptmann burch ben sogenannten Be- 
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