Die Landsknechte. 195
25. Die Landsknechte.
(Nach: Alb. Richter, Die deutschen Landsknechte. Leipzig. 1879. @. 10—36 u. 57—90,
und Dr. F. W. Barthold, Georg von Fruudsberg. Hamburg. 1833. Seite 1—85.
"Aaren die Söldnerscharen des ausgehenden Mittelalters in ihrer
Zügellosigkeit und Wildheit ein Schrecken des schutzlosen Landvolkes, so ist
nicht zu verwundern, daß man allerlei Versuche zur Abstellung dieser Land¬
plage machte. Reichstage faßten Beschlüsse gegen dieses Unwesen, in ver¬
schiedenen Landfrieden wurden ihm besondere Paragraphen gewidmet, aber
alles war vergeblich.
Da gelang es dem deutschen König Maximilian, auf ähnlichen Grund¬
lagen etwas ganz neues zu schaffen, wovon die Kriegführung bis zum Auf¬
kommen der stehenden Heere beherrscht worden ist. Maximilian schuf die
Landsknechte.
Zwar waren diese auch nichts anderes als zum Kriegsdienst geworbene
Söldner, aber der Unterschied lag darin, daß Maximilian nicht, wie es
bisher fürstliche Kriegsherren gethan hatten, ganze Fähnlein in der Ver¬
fassung, die sie sich selbst gegeben hatten, in seinen Sold nahm, sondern
daß er seinerseits irgend einem bekannten und erprobten Anführer unter
gleichzeitiger Ernennung zum Feldobersten, durch eine Urkunde den Auftrag
gab, auf Grund einer gedruckten Kriegsordnung eine bestimmte Anzahl von
Söldnern zum Dienst unter dem Reichsbanner anzuwerben. Hierin liegt
das Wesen der Neuerung. Verachtete Rotten räuberischen Gesindels wurden
zu kaiserlichem Kriegsvolk umgeschaffen. Ein Erfolg dieser Neuerung war,
daß auch Männer aus besseren Stünden zu den Landsknechtsfähnlein ström¬
ten, daß gar bald auch reiche Bürgerssöhne und selbst Adlige es nicht für
eine Schande hielten, Landsknechte zu sein.
So ist Maximilian der Schöpfer der Landsknechte geworden; der oberste
Feldhauptmann aber, der ihm bei dieser Neuschöpfung, bei dieser Umge¬
staltung des alten Söldnerwesens die wesentlichsten Dienste geleistet hat, ist
Georg von Fruudsberg, den die deutschen Landsknechte selbst den „Vater
der Landsknechte" nannten.
Die Annahme, daß mit dem Namen „Landsknechte" Krieger gemeint
seien, die aus den eigenen kaiserlichen Landen geworben waren, empfängt
ihre Bestätigung durch eilte im Jahre 1495 zu Worms erlassene kaiserliche
Bestimmung über die Annahme der Söldner aus den Landschaften im Reich,
in welcher es u. a. heißt: „Item, fo die jährlich Versammlung bedenken
und beschließen würde, sölduer aufzuuemen, sollen dieselben von Personen
auß allen landen im heiligen reich, durch Fürsten, Grafen, Freiherrn und
ritterschast, auch andere, darzn und zu diesem stirnemen geschickt, vor andere
angesehen und ausgenommen werben: doch also, daß kein landtschast in
solchem für bie anber gezogen werbe."
Bebnrfte ein Kriegsherr eines Heeres, so ernannte er einen altbewähr¬
ten abligen ober bürgerlichen Kriegshauptmann burch ben sogenannten Be-
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