Kleinhandel unb Märkte im Mittelalter. 29 
höhnung, darum versprachen die Lehrlinge alles und baten um „gnädige 
Bauern". 
Am Mittag folgte auf des Kontors Kosten der Schmaus, die Lehr¬ 
linge warteten auf, die Narren belustigten mit Possen, Reimen und Liedern. 
Ein Possenspiel, wie es uns auch anderswo im Mittelalter begegnet, be¬ 
schloß den Schmaus. Ein Herr und sein Diener treten auf, geraten 
unter mancherlei Possen und derben Albernheiten in Zwist, ein Narr drängt 
sich versöhnend ein, bringt aber durch seine Späße alles noch mehr in Ver¬ 
wirrung, wird dann schließlich als angebliche Ursache des Zwistes in das 
Paradies geschleppt und als der erste mit starken, neuen Ruten gegeißelt. 
Unterdessen werden die Lehrlinge bei reichlichem Mahle berauscht, von 
den Narren einzeln in das Paradies geführt, über eine Bank gezogen und 
von den „Bauern" aufs grausamste gepeitscht. Ein Narr schlägt daneben 
die Becken, ein zweiter rührt draußen die Trommel, um das Geschrei der 
Gepeinigten zu übertönen. Nach der Geißelung bittet einer der Narren 
das ganze Kontor, das edle Fest nie untergehen zu lassen. Beim Abend¬ 
schmause, der das Fest beschloß, warteten die Lehrlinge wieder auf, und 
wer sich vor Ermattung setzte, wnrde am andern Tage zur Nachfeier in 
das Meer getaucht. 
5. Kleinhandel und Märkte im ZUittelalter. 
(Nach: Joh. Falke, Geschichte des deutschen Handels. Leipzig, 1859. I. Bd. 
S. 249 — 275.) 
J)cr deutsche Handel im Mittelalter, weit entfernt, als eine allen 
Gliedern des Reiches gemeinsame und unter gleichen Bedingungen zustehende 
Thätigkeit betrachtet zu werden, galt vielmehr überall und je später um 
so mehr als ein Einzelgut der Gemeinden oder ihrer Vereine, welche sich 
für vollkommen berechtigt hielten, Nachbargemeinden als feindliche Mit¬ 
bewerber zu behandeln, alles, was jenen Vorteil versprach, gründlich fern 
zu hatten und den Handel und seine günstigen Bedingungen allein an sich 
zu ziehen. Selbst der Staat nahm sich des Handels in den meisten Fällen 
nur insoweit an, als er ihm und seinen Finanzen Vorteil brachte. Von 
einem gemeinsamen Handelsrechte konnte also nicht die Rebe sein. Verein 
stand gegen Verein, Gemeinde gegen Gemeinde, und gestützt auf Stapelrecht 
und Straßeuzwaug, suchte jeder Markt an sich zn ziehen, was feinen Um¬ 
kreis berührte, ohne zu bedenken, daß ein großartiger Handel nur möglich 
und ausgiebig fein kann, wenn feine Strömungen ungehindert von Straße 
zu Straße, von Fluß zu Fluß und über das Meer hin sich ergießen. 
Im Mittelalter boten auf gewerblichem Gebiete die Jahrmärkte oder 
Messen allein innerhalb gesetzlich bestimmter Grenzen Gelegenheit zn einer 
Art Freihandel, an welchem Fremde und Einheimische im großen und 
kleinen, wie sie wollten, Anteil nehmen dursten, und gerade durch diese
	        
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