Kleinhandel unb Märkte im Mittelalter. 29
höhnung, darum versprachen die Lehrlinge alles und baten um „gnädige
Bauern".
Am Mittag folgte auf des Kontors Kosten der Schmaus, die Lehr¬
linge warteten auf, die Narren belustigten mit Possen, Reimen und Liedern.
Ein Possenspiel, wie es uns auch anderswo im Mittelalter begegnet, be¬
schloß den Schmaus. Ein Herr und sein Diener treten auf, geraten
unter mancherlei Possen und derben Albernheiten in Zwist, ein Narr drängt
sich versöhnend ein, bringt aber durch seine Späße alles noch mehr in Ver¬
wirrung, wird dann schließlich als angebliche Ursache des Zwistes in das
Paradies geschleppt und als der erste mit starken, neuen Ruten gegeißelt.
Unterdessen werden die Lehrlinge bei reichlichem Mahle berauscht, von
den Narren einzeln in das Paradies geführt, über eine Bank gezogen und
von den „Bauern" aufs grausamste gepeitscht. Ein Narr schlägt daneben
die Becken, ein zweiter rührt draußen die Trommel, um das Geschrei der
Gepeinigten zu übertönen. Nach der Geißelung bittet einer der Narren
das ganze Kontor, das edle Fest nie untergehen zu lassen. Beim Abend¬
schmause, der das Fest beschloß, warteten die Lehrlinge wieder auf, und
wer sich vor Ermattung setzte, wnrde am andern Tage zur Nachfeier in
das Meer getaucht.
5. Kleinhandel und Märkte im ZUittelalter.
(Nach: Joh. Falke, Geschichte des deutschen Handels. Leipzig, 1859. I. Bd.
S. 249 — 275.)
J)cr deutsche Handel im Mittelalter, weit entfernt, als eine allen
Gliedern des Reiches gemeinsame und unter gleichen Bedingungen zustehende
Thätigkeit betrachtet zu werden, galt vielmehr überall und je später um
so mehr als ein Einzelgut der Gemeinden oder ihrer Vereine, welche sich
für vollkommen berechtigt hielten, Nachbargemeinden als feindliche Mit¬
bewerber zu behandeln, alles, was jenen Vorteil versprach, gründlich fern
zu hatten und den Handel und seine günstigen Bedingungen allein an sich
zu ziehen. Selbst der Staat nahm sich des Handels in den meisten Fällen
nur insoweit an, als er ihm und seinen Finanzen Vorteil brachte. Von
einem gemeinsamen Handelsrechte konnte also nicht die Rebe sein. Verein
stand gegen Verein, Gemeinde gegen Gemeinde, und gestützt auf Stapelrecht
und Straßeuzwaug, suchte jeder Markt an sich zn ziehen, was feinen Um¬
kreis berührte, ohne zu bedenken, daß ein großartiger Handel nur möglich
und ausgiebig fein kann, wenn feine Strömungen ungehindert von Straße
zu Straße, von Fluß zu Fluß und über das Meer hin sich ergießen.
Im Mittelalter boten auf gewerblichem Gebiete die Jahrmärkte oder
Messen allein innerhalb gesetzlich bestimmter Grenzen Gelegenheit zn einer
Art Freihandel, an welchem Fremde und Einheimische im großen und
kleinen, wie sie wollten, Anteil nehmen dursten, und gerade durch diese