Full text: Handbuch der brandenburgisch-preußischen Geschichte (2)

253 
II 77 
könig zu erwecken, schloß er mit Ludwig Frieden und gab Waldemar als Be¬ 
trüger preis. Auch die Fürsten ließen ihn jetzt fallen, und eine Stadt nach der 
anderen unterwarf sich Ludwig. Waldemar selbst entband zuletzt die wenigen 
Städte, die noch zu ihm hielten, ihres Eides. Sein Auftreten aber zeigt recht 
deutlich, wie gesegnet das Andenken eines guten Regenten ist. 
4. Die Kurfürstenwürde brachte dem Herrscher von Brandenburg bedeutende 
Vorrechte: die Unteilbarkeit der Kurlande, der dritte Sitz zur Linken des Kaisers, 
das oben erwähnte Ehrengeschäft, dem Kaiser das Reichszepter vorzutragen, 
außerdem unbeschränktes Recht über die Bergwerke, die Münze und die ^uden. 
So sehr übrigens die landesherrliche Gewalt hierdurch gestärkt wurde, so sehr- 
geschwächt wurde die kaiserliche Macht. 
5. Kaiser Karl IV. kaufte seinem Schwiegersöhne Otto dem Faulen das 
Kurfürstentum für etwa 4 Millionen Mark nach heutigem Geldwerte ab. Er schloß 
ein Landfriedensbündnis mit den Nachbarfürsten, bestrafte streng die Raubritter 
und ordnete die Rechtspflege. In Tangermünde ließ er glänzende Bauten auf¬ 
führen, auch sorgte er für gute Handelswege und gute Handelsverbindungen. 
Um das Land kennen zu lernen, ließ er ein „Landbuch" anfertigen, in welchem 
alle Grundstücke, Erträge, Einkünfte und Abgaben verzeichnet waren. Es ist 
noch heute vorhanden. (Es gab damals in der Mark 171 Städte und Schlösser 
und 1094 Dörfer.) Für Brandenburg war die 5jährige Regierung Karls IV. 
ein Lichtblick in trüber Zeit. 
Von den Söhnen Karls IV. erhielt Wenzel Böhmen, Sigismund die 
Mark, Johann die Lausitz und Neumark. Sigismund lebte aber meist in 
Ungarn, dessen König er auch 1387 wurde. Um die Kosten seiner großen Unter¬ 
nehmungen zu bestreiten, griff er zu einem damals sehr gebräuchlichen Mittel: 
er verpfändete die Mark. (Erklärung des Begriffes verpfänden: Geld gegen 
eine Sache hergeben; wird das Geld nicht zurückgezahlt, so geht die verpfändete 
Sache in den Besitz des Gläubigers über. Arme Leute verpfänden Betten, 
Kleiber, Leichtsinnige verpfänden Schmucksachen. Früher verpfändeten die Fürsten 
oft Stabte, Landschaften, auch bestimmte Zölle, wenn sie Geld brauchten; heute 
ist dies durch die Einführung des Papiergeldes überflüssig geworden.) 
A L$ II. Zustande in dev Mark unter Iokft von Mahren. 
BN| Vorbemerkung. Die nachfolgende Lektion soll zeigen, wie der Unterricht 
im Anschlüsse an einen Quellenbericht zu erteilen ist. Wünschenswert ist es, daß 
das Quellenstück im Lesebuche ausgenommen ist; sofern dies nicht der Fall ist, 
wird es sich empfehlen, nach der Vorbereitung das ganze Quellenstück vorzulesen, 
dann jeden einzelnen Abschnitt noch einmal lesen zu lassen und zu behandeln. 
Der Quellenbericht ist (nach Zurbonsen, Quellenbuch zur branben- 
burgisch-preußischen Geschichte) bem Microcronicon Marchicum von Hafftitz 
entnommen. Peter Hafftitz, geb. zu Berlin, besuchte bis 1555 bie Schule zu Pirna, 
erlangte an ber Universität Frankfurt bie Magisterwürbe unb war bann 
23 Jahre an ben Schulen zu Berlin unb Kölln thätig. Seines Amtes entlassen, 
schrieb er bie Geschichte ber Mark Branbenöurg in zwei Werken, welche bis zu 
seinem Tobe (um 1600) reichen. 
Ziel. Wie geht es in einer Schule her, um welche sich kein Lehrer 
kümmert? Wie wirb es einem Laube ergehen, in bem ber Herrscher nur selten
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.